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Decreto 17 marzo 2025
Decreto 17 marzo 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, decreto 17/03/2025 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | |
| Data del deposito : | 17 marzo 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
Allg. Reg. Nr. 4621/2023 V.G.
DEKRET
Der Vormundschaftsrichter, nach Einsichtnahme in den am 18/01/2025 vom Sachwalter eingereichten und unter Allg.
Reg. Nr. 4621-1/2023 V.G. eingetragenen Antrag auf Ermächtigung im Interesse von geboren am 06/08/1971 in Meran (BZ), und in die Persona_1
beigeschlossenen Unterlagen, erwogen, dass es für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes keinen Kostenvoranschlag gibt, wobei jedoch zu beachten ist, dass das Entgelt nicht höher als die durchschnittlichen
Tarifwerte sein kann, befunden, dass das/die geplante/n Rechtsgeschäft/e (sämtliche Vollstreckungsverfahren auf Grund des Rechtstitels Zahlungsbefehl Nr. 809/2023 vom 08.06.2023 des
Landesgerichtes Bozen gegen die dort genannten Schuldner einzuleiten und weiterzuführen und diesbezüglich Anwälte zu wählen und zu beauftragen und rechtskräftig die Prozessvollmacht in Namen der Begünstigten zu erteilen) aus den im
Antrag angeführten Gründen zum offensichtlichen Nutzen der oben genannten begünstigten Person ist/sind, nach Einsichtnahme in Art. 374 und 411 ZGB, genehmigt das/die geplante/n Rechtsgeschäft/e, verfügt die Einlage der bezogenen Geldbeträge auf das auf die begünstigte Person lautende
Controparte_2
Controparte_3
Es ergehe . CP_4
am 15/03/2025 CP_1
Der Vormundschaftsrichter
Dr. Daniela Pol