TRIB
Sentenza 28 marzo 2025
Sentenza 28 marzo 2025
Commentari • 0
Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 28/03/2025, n. 214 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 214 |
| Data del deposito : | 28 marzo 2025 |
Testo completo
Esente da tassa ed imposta ai sensi dell'art.19 Legge 06/03/1987 n.74
REPUBBLIK ITALIEN
Im Name des Italienischen Volkes
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt wie folgt:
Dr. - Vorsitzende Berichterstatt. Persona_1
Dr. Recla - Richter Per_2
Dr. - Persona_3 Per_4
hat folgendes
Per_5
erlassen, im Verfahren wegen gerichtliche Ehetrennung mit einvernehmlichen Bedingungen (Art. 473-bis.51 Z.P.O.), behängend unter N.
421/2025 A.R. zwischen
RU OL und
, Controparte_1
beide mit dem Verfahrens- und Zustellbevollmächtigten RA Dr. Per_6
und RA Dr. , laut Vollmacht die aus
[...] Persona_7
den Akten hervorgeht;
und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen;
erachtet
4.2.2025 hinterlegt - formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass es dass die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich Per_8
ist; dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen ist;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Trennungsbedingungen keine Einwände zu erheben sind;
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses
Gerichts gegeben ist;
A.D.G. erklärt die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in MERAN (BZ) am 25/12/1985; Persona_9
und
UR, geboren in BRIXEN (BZ) am CP_1
29/01/1979; ordnet der Standesbeamte der zuständigen Gemeinde dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der einvernehmlich formulierten
Bedingungen – telematisch am 4.2.2025 hinterlegt – geregelt wird – die integrierender Bestandteil dieses Urteils sind – und also homologiert werden.
Bozen, am 27/03/2025
Der Vorsitzende Dr. Andrea Pappalardo