TRIB
Sentenza 4 febbraio 2025
Sentenza 4 febbraio 2025
Commentari • 0
Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 04/02/2025, n. 90 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 90 |
| Data del deposito : | 4 febbraio 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 4967/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 Per_2
Controparte_2
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
AN AN, und
. , Controparte_3 Parte_2
beide vertreten und verteidigt durch laut Vollmacht, Persona_3
welche aus den Akten hervorgeht,
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim , welche die Controparte_1
der Parteien befürwortet hat. Persona_4
Seite 1 von 3 ***
DAS Parte_3
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
AN AN, geboren in BRUNECK (BZ) am 20/10/1976; und
. , geboren in KRUSEVAC (SERBIA) Controparte_3 Parte_2
am 02/06/1990; ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
Seite 2 von 3 dass die Ehetrennung auf Grund der im Rekurs, am 19/12/2024 hinterlegt, einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 03/02/2025
Die vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
Seite 3 von 3
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 4967/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 Per_2
Controparte_2
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
AN AN, und
. , Controparte_3 Parte_2
beide vertreten und verteidigt durch laut Vollmacht, Persona_3
welche aus den Akten hervorgeht,
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim , welche die Controparte_1
der Parteien befürwortet hat. Persona_4
Seite 1 von 3 ***
DAS Parte_3
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
AN AN, geboren in BRUNECK (BZ) am 20/10/1976; und
. , geboren in KRUSEVAC (SERBIA) Controparte_3 Parte_2
am 02/06/1990; ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
Seite 2 von 3 dass die Ehetrennung auf Grund der im Rekurs, am 19/12/2024 hinterlegt, einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 03/02/2025
Die vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
Seite 3 von 3