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Sentenza 14 febbraio 2025
Sentenza 14 febbraio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 14/02/2025, n. 169 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 169 |
| Data del deposito : | 14 febbraio 2025 |
Testo completo
Controparte_1
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
DAS BOZEN Parte_1
in
[...]
und Controparte_2 Controparte_3 Contr Controparte_5
CP_6 CP_7
hat folgendes
CP_8
erlassen im Zivilverfahren Nr. 887/2024 R.G. zwischen den Prozessparteien
, vertreten und verteidigt durch RA Dr. Controparte_9 [...]
[...]
Persona_1
gegen
ME , vertreten und verteidigt durch RA Dr. CP_10 Per_2 Per
und Dr.
[...] Persona_4
Antragsgegner/in und
am Landesgericht Bozen Controparte_11
Streitbeigetretene Partei
Gegenstand des Rechtsstreits: Regelung von Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt der gemeinsamen Kinder pagina 1 di 4 ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
Mit dem am 25/03/2024 eingereichten Antrag begehrte MI DE die Regelung von Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt des/r gemeinsamen Kindes/er gemäß Artikel 337-bis ff. ZGB.
Dies vorausgeschickt, ist festzuhalten, dass die Parteien nach Einleitung des Verfahrens gemeinsame Schlussanträge gestellt haben.
Die Anträge können angenommen werden, da sie nicht gegen zwingende Rechtsnormen verstoßen und auch die Interessen des/r gemeinsamen Kindes/er wahren.
Ergänzend zu den gemeinsamen Anträgen der Parteien legt der Richtersenat noch fest, dass die zuständigen Sozialdienste die Situation der Familie noch für zwei weitere Jahre überwachen und begleiten und der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht hierüber Bericht erstatten mögen. Dies auf Grundlage des Umstandes, dass infolge des ursprünglich gegenüber EM AL verhängten Annäherungsverbots und des derzeit noch gegen selbigen laufenden Strafverfahrens wegen in der CP_12
Familie die Kontakte zwischen Vater und Kindern in diesem Verfahren zunächst nur im geschützten Rahmen erlaubt worden waren.
Im Laufe des Verfahrens wurde die vorbeugende Maßnahme dann widerrufen, woraufhin die Parteien dann aus eigener Initiative freie Kontakte vereinbart und durchgeführt haben. Die gemeinsamen Schlussanträge sehen nun vor, dass der Per_5 zwischen dem Vater und den beiden Kindern ohne jede Begleitung stattfindet. Diese Regelung erscheint insofern im Interesse der Kinder, als sich mittlerweile zwischen den Eltern nach deren eigenen Aussagen wieder eine gute Gesprächsbasis etabliert hat und die Kinder im freien Umgang mit dem Vater sehr positiv darauf reagiert haben.
Dennoch erachtet es dieser Richtersenat für wichtig, dass die Situation der Familie weiterhin überwacht und begleitet wird, auch um eventuelle gegenläufige Entwicklungen frühzeitig erkennen und im Interesse der Kinder schützend eingreifen zu können.
Parte_2
hat das angerufene Landesgericht Bozen, mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages, über den vorgebrachten Antrag auf Regelung von Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt der gemeinsamen Kinder wie folgt
FÜR ENTSCHIEDEN: Controparte_13
Die Regelung von Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt der gemeinsamen Kinder erfolgt zu nachstehenden pagina 2 di 4 : CP_14
1. Die gemeinsamen Kinder LI und NN werden beiden Eltern gemeinsam zur Ausübung des Sorgerechtes bzw. der elterlichen Verantwortung anvertraut.
2. Die Kinder werden den vorwiegenden Aufenthalt und meldeamtlichen Wohnsitz bei der Mutter in Klausen haben.
3. Es wird folgendes Besuchsrecht vereinbart, welches in Ermangelung anderer Vereinbarung gültig sein soll:
a. Der Vater hat die Kinder jeden Dienstagnachmittag von Ende des Kindergartens um 17.00 Uhr (LI) bzw. von Ende der KITA um 15.30 Uhr (NN), von wo er die Kinder abholt, bis 18.30 bei sich (ab nächstem Jahr holt er beide Kinder um 17.00 Uhr vom Kindergarten ab);
b. Der Vater hat die Kinder zusätzlich jedes zweite Wochenende Samstag und Sonntag den ganzen Tag bei sich (von 08.00-19.00 Uhr), vorerst ohne Übernachtung, mit dem Ziel, dass die Kinder, sobald sie dazu bereit sind, auch beim Vater übernachten;
c. In den Wochen, in denen die Kinder am Wochenende bei der Mutter sind, verbringen die Kinder zusätzlich den Freitagnachmittag mit dem Vater, und zwar von 13 Uhr bzw. während des Schuljahres ab Ende des Kindergartens und
, von wo der Vater die Kinder abholt, bis 18.00 Uhr;
Per_6
d. Die Ferien verbringen die Kinder je zur Hälfte beim Vater und der Mutter (24. und 25. Dezember sowie Ostersonntag und Ostermontag alternierend) in den Sommerferien verbringen die Kinder je 2 nicht zusammenhängende Wochen bei jedem sofern dies alles mit den Arbeitszeiten und CP_15
von EM ist;
CP_16 Persona_7
e. Den Muttertag und am Geburtstag der Mutter verbringen die Kinder immer bei der Mutter, den Vatertag und den Geburtstag des Vaters verbringen sie immer beim Vater;
den Geburtstag der Kinder verbringen sie alternierend beim Vater oder bei der Mutter.
4. bezahlt einen monatlichen Unterhaltsbeitrag für die Controparte_17 gemeinsamen Kinder in der Höhe von je € 400,00, insgesamt also € 800,00, bis zur Erreichung wirtschaftlichen Unabhängigkeit, an die Kindesmutter. Der Unterhaltsbeitrag ist wertgesichert laut Astat-Angaben für die Provinz Bozen mit erster Aufwertung im Mai 2025 und wird innerhalb 5. eines jeden Monats überwiesen.
5. Alle außerordentlichen Spesen, welche für die gemeinsamen Kinder anfallen, werden zu jeweils 60% vom Vater und für den Rest von der Mutter pagina 3 di 4 übernommen. Bei Unstimmigkeiten bezieht man sich ausdrücklich auf das Einvernehmensprotokoll zwischen dem Landesgericht Bozen, der Staatsanwaltschaft Bozen, der Rechtsanwaltskammer Bozen und der Nationalen Beobachtungsstelle für Familienrecht - Sektion Bozen im Themenbereich "Maßnahmen zum Unterhalt der Kinder" vom 06.09.2018. Von der Erstattung ausgeschlossen sind jene Beträge, die von der öffentlichen Hand gänzlich oder teilweise erstattet werden (z.B. bonus asilo nido);
6. Die öffentlichen Beiträge einschließlich assegno unico stehen zur Gänze der
Mutter zu.
7. wird sich im Strafverfahren nicht als Zivilpartei einlassen und Controparte_9 keine Schadenersatzforderung wegen der Vorfälle, die Gegenstand der Anklage sind, stellen.
8. Jeder bezahlt den eigenen Anwalt, die Anwälte verzichten auf die
Kostensolidarität.
9. Die Sozialdienste werden beauftragt, die Situation der Familie für weitere zwei
Jahre zu überwachen und zu begleiten und hierüber der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht alle sechs Monate Bericht zu erstatten, mit erster Berichterstattung innerhalb 04.08.2025.
Es ergehe Mitteilung an die Sozialdienste.
Bozen, am 04/02/2025
Die Vorsitzende und Urteilsverfasserin
CP_2
pagina 4 di 4
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NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
DAS BOZEN Parte_1
in
[...]
und Controparte_2 Controparte_3 Contr Controparte_5
CP_6 CP_7
hat folgendes
CP_8
erlassen im Zivilverfahren Nr. 887/2024 R.G. zwischen den Prozessparteien
, vertreten und verteidigt durch RA Dr. Controparte_9 [...]
[...]
Persona_1
gegen
ME , vertreten und verteidigt durch RA Dr. CP_10 Per_2 Per
und Dr.
[...] Persona_4
Antragsgegner/in und
am Landesgericht Bozen Controparte_11
Streitbeigetretene Partei
Gegenstand des Rechtsstreits: Regelung von Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt der gemeinsamen Kinder pagina 1 di 4 ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
Mit dem am 25/03/2024 eingereichten Antrag begehrte MI DE die Regelung von Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt des/r gemeinsamen Kindes/er gemäß Artikel 337-bis ff. ZGB.
Dies vorausgeschickt, ist festzuhalten, dass die Parteien nach Einleitung des Verfahrens gemeinsame Schlussanträge gestellt haben.
Die Anträge können angenommen werden, da sie nicht gegen zwingende Rechtsnormen verstoßen und auch die Interessen des/r gemeinsamen Kindes/er wahren.
Ergänzend zu den gemeinsamen Anträgen der Parteien legt der Richtersenat noch fest, dass die zuständigen Sozialdienste die Situation der Familie noch für zwei weitere Jahre überwachen und begleiten und der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht hierüber Bericht erstatten mögen. Dies auf Grundlage des Umstandes, dass infolge des ursprünglich gegenüber EM AL verhängten Annäherungsverbots und des derzeit noch gegen selbigen laufenden Strafverfahrens wegen in der CP_12
Familie die Kontakte zwischen Vater und Kindern in diesem Verfahren zunächst nur im geschützten Rahmen erlaubt worden waren.
Im Laufe des Verfahrens wurde die vorbeugende Maßnahme dann widerrufen, woraufhin die Parteien dann aus eigener Initiative freie Kontakte vereinbart und durchgeführt haben. Die gemeinsamen Schlussanträge sehen nun vor, dass der Per_5 zwischen dem Vater und den beiden Kindern ohne jede Begleitung stattfindet. Diese Regelung erscheint insofern im Interesse der Kinder, als sich mittlerweile zwischen den Eltern nach deren eigenen Aussagen wieder eine gute Gesprächsbasis etabliert hat und die Kinder im freien Umgang mit dem Vater sehr positiv darauf reagiert haben.
Dennoch erachtet es dieser Richtersenat für wichtig, dass die Situation der Familie weiterhin überwacht und begleitet wird, auch um eventuelle gegenläufige Entwicklungen frühzeitig erkennen und im Interesse der Kinder schützend eingreifen zu können.
Parte_2
hat das angerufene Landesgericht Bozen, mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages, über den vorgebrachten Antrag auf Regelung von Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt der gemeinsamen Kinder wie folgt
FÜR ENTSCHIEDEN: Controparte_13
Die Regelung von Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt der gemeinsamen Kinder erfolgt zu nachstehenden pagina 2 di 4 : CP_14
1. Die gemeinsamen Kinder LI und NN werden beiden Eltern gemeinsam zur Ausübung des Sorgerechtes bzw. der elterlichen Verantwortung anvertraut.
2. Die Kinder werden den vorwiegenden Aufenthalt und meldeamtlichen Wohnsitz bei der Mutter in Klausen haben.
3. Es wird folgendes Besuchsrecht vereinbart, welches in Ermangelung anderer Vereinbarung gültig sein soll:
a. Der Vater hat die Kinder jeden Dienstagnachmittag von Ende des Kindergartens um 17.00 Uhr (LI) bzw. von Ende der KITA um 15.30 Uhr (NN), von wo er die Kinder abholt, bis 18.30 bei sich (ab nächstem Jahr holt er beide Kinder um 17.00 Uhr vom Kindergarten ab);
b. Der Vater hat die Kinder zusätzlich jedes zweite Wochenende Samstag und Sonntag den ganzen Tag bei sich (von 08.00-19.00 Uhr), vorerst ohne Übernachtung, mit dem Ziel, dass die Kinder, sobald sie dazu bereit sind, auch beim Vater übernachten;
c. In den Wochen, in denen die Kinder am Wochenende bei der Mutter sind, verbringen die Kinder zusätzlich den Freitagnachmittag mit dem Vater, und zwar von 13 Uhr bzw. während des Schuljahres ab Ende des Kindergartens und
, von wo der Vater die Kinder abholt, bis 18.00 Uhr;
Per_6
d. Die Ferien verbringen die Kinder je zur Hälfte beim Vater und der Mutter (24. und 25. Dezember sowie Ostersonntag und Ostermontag alternierend) in den Sommerferien verbringen die Kinder je 2 nicht zusammenhängende Wochen bei jedem sofern dies alles mit den Arbeitszeiten und CP_15
von EM ist;
CP_16 Persona_7
e. Den Muttertag und am Geburtstag der Mutter verbringen die Kinder immer bei der Mutter, den Vatertag und den Geburtstag des Vaters verbringen sie immer beim Vater;
den Geburtstag der Kinder verbringen sie alternierend beim Vater oder bei der Mutter.
4. bezahlt einen monatlichen Unterhaltsbeitrag für die Controparte_17 gemeinsamen Kinder in der Höhe von je € 400,00, insgesamt also € 800,00, bis zur Erreichung wirtschaftlichen Unabhängigkeit, an die Kindesmutter. Der Unterhaltsbeitrag ist wertgesichert laut Astat-Angaben für die Provinz Bozen mit erster Aufwertung im Mai 2025 und wird innerhalb 5. eines jeden Monats überwiesen.
5. Alle außerordentlichen Spesen, welche für die gemeinsamen Kinder anfallen, werden zu jeweils 60% vom Vater und für den Rest von der Mutter pagina 3 di 4 übernommen. Bei Unstimmigkeiten bezieht man sich ausdrücklich auf das Einvernehmensprotokoll zwischen dem Landesgericht Bozen, der Staatsanwaltschaft Bozen, der Rechtsanwaltskammer Bozen und der Nationalen Beobachtungsstelle für Familienrecht - Sektion Bozen im Themenbereich "Maßnahmen zum Unterhalt der Kinder" vom 06.09.2018. Von der Erstattung ausgeschlossen sind jene Beträge, die von der öffentlichen Hand gänzlich oder teilweise erstattet werden (z.B. bonus asilo nido);
6. Die öffentlichen Beiträge einschließlich assegno unico stehen zur Gänze der
Mutter zu.
7. wird sich im Strafverfahren nicht als Zivilpartei einlassen und Controparte_9 keine Schadenersatzforderung wegen der Vorfälle, die Gegenstand der Anklage sind, stellen.
8. Jeder bezahlt den eigenen Anwalt, die Anwälte verzichten auf die
Kostensolidarität.
9. Die Sozialdienste werden beauftragt, die Situation der Familie für weitere zwei
Jahre zu überwachen und zu begleiten und hierüber der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht alle sechs Monate Bericht zu erstatten, mit erster Berichterstattung innerhalb 04.08.2025.
Es ergehe Mitteilung an die Sozialdienste.
Bozen, am 04/02/2025
Die Vorsitzende und Urteilsverfasserin
CP_2
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