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Sentenza 30 maggio 2025
Sentenza 30 maggio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 30/05/2025, n. 354 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 354 |
| Data del deposito : | 30 maggio 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 1706/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 [...]
Persona_2
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, Persona_3
und
, Persona_4
beide vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, Persona_5
welche aus den Akten hervorgeht,
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
Seite 1 von 3 ***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in SCHLANDERS (BZ) am Persona_3
27/03/1971; und
, geboren in SCHLANDERS (BZ) am 15/01/1976; Persona_4
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
Seite 2 von 3 dass die auf Grund der im Rekurs, am 24/04/2025 hinterlegt und Persona_6
in der Verhandlung vom 29/5/2025 bestätigten einvernehmlich formulierten
Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Per_7
bilden, und hiermit homologiert werden.
Als integraler Bestandteil des vorliegenden Urteils gilt auch der dem Antrag beigefügte Energieausweis, zum Zwecke der Immobilienübertragung, die
Gegenstand der Trennungsvereinbarungen ist.
Bozen, 29/05/2025
Die vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
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Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 1706/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 [...]
Persona_2
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, Persona_3
und
, Persona_4
beide vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, Persona_5
welche aus den Akten hervorgeht,
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
Seite 1 von 3 ***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in SCHLANDERS (BZ) am Persona_3
27/03/1971; und
, geboren in SCHLANDERS (BZ) am 15/01/1976; Persona_4
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
Seite 2 von 3 dass die auf Grund der im Rekurs, am 24/04/2025 hinterlegt und Persona_6
in der Verhandlung vom 29/5/2025 bestätigten einvernehmlich formulierten
Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Per_7
bilden, und hiermit homologiert werden.
Als integraler Bestandteil des vorliegenden Urteils gilt auch der dem Antrag beigefügte Energieausweis, zum Zwecke der Immobilienübertragung, die
Gegenstand der Trennungsvereinbarungen ist.
Bozen, 29/05/2025
Die vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
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