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Sentenza 21 marzo 2025
Sentenza 21 marzo 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 21/03/2025, n. 187 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 187 |
| Data del deposito : | 21 marzo 2025 |
Testo completo
Allg. Reg. Nr. 399/2025 A.V.
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Parte_1
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Richter Per_3
Dr. - Persona_4 Per_5
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 399/2025 A.V.
, geboren am 13/06/1987 in STERZING (BZ), Persona_7
und
geboren am 10/03/1988 , in (BZ), Persona_8 Per_9
mit am 03/02/2025 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach Einsichtnahme in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB,
in die beigebrachten Urkunden und in die am 14- und am 17.3.2025
hinterlegte Verhandlungsnoten;
nach der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei diesem CP_1
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff ZPO folgendes
CP_2 die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem also homologiert werden. CP_2
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in , in nichtöffentlicher Sitzung am 20/03/2025 Pt_1
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Parte_1
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Richter Per_3
Dr. - Persona_4 Per_5
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 399/2025 A.V.
, geboren am 13/06/1987 in STERZING (BZ), Persona_7
und
geboren am 10/03/1988 , in (BZ), Persona_8 Per_9
mit am 03/02/2025 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach Einsichtnahme in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB,
in die beigebrachten Urkunden und in die am 14- und am 17.3.2025
hinterlegte Verhandlungsnoten;
nach der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei diesem CP_1
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff ZPO folgendes
CP_2 die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem also homologiert werden. CP_2
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in , in nichtöffentlicher Sitzung am 20/03/2025 Pt_1
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo