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Sentenza 4 giugno 2025
Sentenza 4 giugno 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 04/06/2025, n. 359 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 359 |
| Data del deposito : | 4 giugno 2025 |
Testo completo
Controparte_1
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Landesgericht Bozen
Zweite Abteilung für Zivilsachen
Allg. Reg. Nr. 925/2025
Das Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern CP_2
Andrea Parte_1 CP_3
[...] Controparte_4
[...]
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren gemäß Art. 337 bis ZGB und Art. 473-bis. 51 ZPO anhängig zwischen
, Persona_1
und
Parte_2
beide vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht welche Persona_2
aus den Akten hervorgeht und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Seite 1 von 2 Schlussanträge der Parteien befürwortet hat
***
Dies, erachtet, dass die Parteien gemeinsam formulierten Schlussanträge gestellt haben;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Bedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
A.D.G. nimmt die laut am 11/03/2025 hinterlegten Rekurs, die integrierender Bestandteil dieses Urteils sind, zur Kenntnis.
29.05.2025.
Der Urteilsverfasser Der Vorsitzende
Morris Recla Andrea Pappalardo
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