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Sentenza 5 giugno 2025
Sentenza 5 giugno 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 05/06/2025, n. 371 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 371 |
| Data del deposito : | 5 giugno 2025 |
Testo completo
Controparte_1
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Landesgericht Bozen
Zweite Abteilung für Zivilsachen
Allg. Reg. Nr. 2495/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt wie folgt:
Dr. Persona_1
Dr. CP_2 Per_2
Dr. Persona 3 Per_2
hat gemäß Art. 473-bis.51 ZPO folgendes
Pt_1
erlassen im Verfahren auf Ehetrennung eingeleitet von den Parteien
Parte_2
,
und
Parte_3
beide vertreten und verteidigt durch RA Persona_4 und RA Per_5
[...] laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht,
,
Zustellungsbevollmächtigte,
Antragsteller
und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat dem Streit beigetretene Partei
***
Controparte_3
Erachtet
- dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3, Ziffer Nr. 2
Buchstabe b) des Gesetzes 1.12.1970 n. 898 i.g.F. geforderten Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer Trennung laut der vom
Gesetz vorgesehenen Frist voneinander getrennt und haben nicht mehr die
Lebensgemeinschaft aufgenommen;
dass die Ehepartner eine Versöhnung sowie die
Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft ausgeschlossen haben;
- dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Scheidungsbedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
- dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses
Gerichts gegeben ist;
Festgestellt
Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die Parteien dass Controparte_4
für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen geeinigt haben, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und von diesem Richtersenat laut Spruch dieses
Urteils bestätigt werden,
CP_5 GRÜNDEN
wird die in Lana (BZ) am 23/11/2019
zwischen Parte_2 , geboren in BOZEN (BZ) am 18/12/1976;
und Parte_3 geboren in SARNTAL (BZ) am 10/04/1973; geschlossene Ehe geschieden (Aufhebung der zivilrechtlichen Wirkungen der
Ehe Auflösung der Ehe) und der Standesbeamte der Gemeinde Lana (BZ), wo die Eheschließung unter
Nr.32, Teil I, Serie/, des Jahres 2019 eingetragen ist, angewiesen, dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
der Scheidung wird im Sinne der Bedingungen stattgegeben, die die Parteien wie folgt beantragt hatten und also homologiert werden: 1. Die vermögensrechtlichen Belange und die Aufteilung des gemeinsamen
Vermögens wurden bereits anlässlich der Ehetrennung geregelt und entsprechend sind keine Vereinbarungen hierzu mehr nötig. 2. Die Gerichtsspesen und das Anwaltsentgelt für die Ehetrennung und die
Ehescheidung übernimmt Herr GR zu drei Viertel, Frau LS zu einem
Viertel.
Bozen, am 05/06/2025
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo