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Sentenza 6 giugno 2025
Sentenza 6 giugno 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 06/06/2025, n. 375 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 375 |
| Data del deposito : | 6 giugno 2025 |
Testo completo
Controparte_1
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 1815/2025 A.V.
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
- Parte_1 Parte_2
-
[...] Parte_3
Tschager - berichterstattender Richter
[...]
hat folgendes
Pt_4
erlassen, in der Ehescheidungssache unter allg. Reg. Nr. 1815 / 2025 A.V., Controparte_3
Art. 473 bis.51. ZPO von den Parteien
[...]
Co HU IN, vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht welche CP_5
aus den Akten hervorgeht;
und
, vertreten und verteidigt durch laut Vollmacht Parte_5 Persona_1
welche aus den Akten hervorgeht;
- Antragsteller - und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Controparte_2
- dem Streit beigetretene Partei -
Das , Controparte_2
erachtet dass die Parteien die Scheidung zu den unten erwähnten Bedingungen beantragt haben;
Seite 1 von 3 dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3, Ziffer Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzes
1.12.1970 n. 898 i.g.F. geforderten Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer Trennung laut der vom Gesetz vorgesehenen Frist voneinander getrennt und haben die
Lebensgemeinschaft nicht mehr aufgenommen;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft ausgeschlossen werden muss;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Scheidungsbedingungen aus rechtlicher Sicht keine Einwände zu erheben sind;
dass die Staatsanwaltschaft den von den Parteien einvernehmlich gestellten Antrag befürwortet hat;
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
Parte_6
hat das Landesgericht Bozen mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages wie folgt
FÜR RECHT UND ENTSCHIEDEN: CP_6
Die in Kastelruth (BZ) am 08/06/2002 zwischen
HU IN, geboren am 14/10/1968 in BOZEN (BZ), und
, geboren am 10/02/1975 in BOZEN (BZ), Parte_5
geschlossene Ehe wird hiermit geschieden (Auflösung der Ehe) und der Standesbeamte der
Gemeinde Kastelruth (BZ), wo die Eheschließung unter Nr. 9, Teil I, des Jahres 2002 eingetragen ist, wird angewiesen, dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden.
Der wird im Sinne der Bedingungen stattgegeben, die die Parteien wie folgt CP_7
einvernehmlich beantragt hatten:
1) Unterhalt für die unterhaltsberechtigten Kinder
HE trägt zum der unterhaltsberechtigten Kinder geboren am Pt_5 Per_2 Per_3
10.12.2004 in und am 15.03.2007 in mit einem Gesamtbetrag von € CP_2 Per_4 CP_2
1.000,00 bei. Dieser Unterhaltsbeitrag wird zu Händen der Mutter AU UB NG innerhalb des
Seite 2 von 3 15. eines jeden Monat auf das persönliche Konto von AU UB NG überwiesen werden. Der
Unterhaltsbeitrag unterliegt der Geldentwertung und wird jedes Jahr laut ASTAT-Daten der
Autonomen Provinz Bozen aufgewertet, wobei die erste Aufwertung im Mai 2026, Basis April
2025 erfolgt.
2) Außerordentliche Ausgaben
HE NI beteiligt sich auf Grund seines höheren Einkommens zu 60% an den außerordentlichen Ausgaben seiner beiden unterhaltsberechtigten Kinder, wobei die Ausgaben, soweit sie nicht dringend sind, vorab mit ihm vereinbart werden müssen. Bei eventuellen
Divergenzen bezieht man sich auf das abgeschlossen zwischen dem Controparte_8
Landesgericht von Bozen und der Anwaltschaft von Bozen vom 26.11.2024. Es wird zwischen den Parteien vereinbart, dass im monatlichen Unterhaltsbeitrag des Sohnes OR auch die außerordentlichen Ausgaben bezüglich seines Universitätsstudiums inbegriffen sind.
3) Öffentliche Beiträge
AU UB stehen alle öffentlichen Beiträge und Zulagen für die unterhaltsberechtigen Kinder zu.
4) Steuerfreibeträge
Die Eltern können je zu 50% die Steuerfreibeträge für ihre unterhaltsberechtigten Kinder in
Anspruch nehmen.
5) Familienwohnung CP_9
CP_
in 13/4 bestehend aus den materiellen Anteilen 6 – Controparte_10 Persona_5
8 -18 der Bauparzelle 3392 in Einlagezahl 2959/II wird AU UB NG und den gemeinsamen
Kindern samt Einrichtung und Inventar zugewiesen.
6) Anwaltsspesen
HE übernimmt die gesamten Anwalts- und Prozesskosten, auch die von Pt_5 Per_6
So befunden in in nichtöffentlicher Sitzung am 29/05/2025. CP_2
Der Urteilsverfasser Die Vorsitzende
Tschager Julia Dorfmann Pt_3
Seite 3 von 3
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 1815/2025 A.V.
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
- Parte_1 Parte_2
-
[...] Parte_3
Tschager - berichterstattender Richter
[...]
hat folgendes
Pt_4
erlassen, in der Ehescheidungssache unter allg. Reg. Nr. 1815 / 2025 A.V., Controparte_3
Art. 473 bis.51. ZPO von den Parteien
[...]
Co HU IN, vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht welche CP_5
aus den Akten hervorgeht;
und
, vertreten und verteidigt durch laut Vollmacht Parte_5 Persona_1
welche aus den Akten hervorgeht;
- Antragsteller - und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Controparte_2
- dem Streit beigetretene Partei -
Das , Controparte_2
erachtet dass die Parteien die Scheidung zu den unten erwähnten Bedingungen beantragt haben;
Seite 1 von 3 dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3, Ziffer Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzes
1.12.1970 n. 898 i.g.F. geforderten Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer Trennung laut der vom Gesetz vorgesehenen Frist voneinander getrennt und haben die
Lebensgemeinschaft nicht mehr aufgenommen;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft ausgeschlossen werden muss;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Scheidungsbedingungen aus rechtlicher Sicht keine Einwände zu erheben sind;
dass die Staatsanwaltschaft den von den Parteien einvernehmlich gestellten Antrag befürwortet hat;
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
Parte_6
hat das Landesgericht Bozen mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages wie folgt
FÜR RECHT UND ENTSCHIEDEN: CP_6
Die in Kastelruth (BZ) am 08/06/2002 zwischen
HU IN, geboren am 14/10/1968 in BOZEN (BZ), und
, geboren am 10/02/1975 in BOZEN (BZ), Parte_5
geschlossene Ehe wird hiermit geschieden (Auflösung der Ehe) und der Standesbeamte der
Gemeinde Kastelruth (BZ), wo die Eheschließung unter Nr. 9, Teil I, des Jahres 2002 eingetragen ist, wird angewiesen, dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden.
Der wird im Sinne der Bedingungen stattgegeben, die die Parteien wie folgt CP_7
einvernehmlich beantragt hatten:
1) Unterhalt für die unterhaltsberechtigten Kinder
HE trägt zum der unterhaltsberechtigten Kinder geboren am Pt_5 Per_2 Per_3
10.12.2004 in und am 15.03.2007 in mit einem Gesamtbetrag von € CP_2 Per_4 CP_2
1.000,00 bei. Dieser Unterhaltsbeitrag wird zu Händen der Mutter AU UB NG innerhalb des
Seite 2 von 3 15. eines jeden Monat auf das persönliche Konto von AU UB NG überwiesen werden. Der
Unterhaltsbeitrag unterliegt der Geldentwertung und wird jedes Jahr laut ASTAT-Daten der
Autonomen Provinz Bozen aufgewertet, wobei die erste Aufwertung im Mai 2026, Basis April
2025 erfolgt.
2) Außerordentliche Ausgaben
HE NI beteiligt sich auf Grund seines höheren Einkommens zu 60% an den außerordentlichen Ausgaben seiner beiden unterhaltsberechtigten Kinder, wobei die Ausgaben, soweit sie nicht dringend sind, vorab mit ihm vereinbart werden müssen. Bei eventuellen
Divergenzen bezieht man sich auf das abgeschlossen zwischen dem Controparte_8
Landesgericht von Bozen und der Anwaltschaft von Bozen vom 26.11.2024. Es wird zwischen den Parteien vereinbart, dass im monatlichen Unterhaltsbeitrag des Sohnes OR auch die außerordentlichen Ausgaben bezüglich seines Universitätsstudiums inbegriffen sind.
3) Öffentliche Beiträge
AU UB stehen alle öffentlichen Beiträge und Zulagen für die unterhaltsberechtigen Kinder zu.
4) Steuerfreibeträge
Die Eltern können je zu 50% die Steuerfreibeträge für ihre unterhaltsberechtigten Kinder in
Anspruch nehmen.
5) Familienwohnung CP_9
CP_
in 13/4 bestehend aus den materiellen Anteilen 6 – Controparte_10 Persona_5
8 -18 der Bauparzelle 3392 in Einlagezahl 2959/II wird AU UB NG und den gemeinsamen
Kindern samt Einrichtung und Inventar zugewiesen.
6) Anwaltsspesen
HE übernimmt die gesamten Anwalts- und Prozesskosten, auch die von Pt_5 Per_6
So befunden in in nichtöffentlicher Sitzung am 29/05/2025. CP_2
Der Urteilsverfasser Die Vorsitzende
Tschager Julia Dorfmann Pt_3
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