TRIB
Sentenza 17 aprile 2025
Sentenza 17 aprile 2025
Commentari • 0
Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 17/04/2025, n. 266 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 266 |
| Data del deposito : | 17 aprile 2025 |
Testo completo
Esente da tassa ed imposta ai sensi dell'art.19 Legge 06/03/1987 n.74
REPUBBLIK ITALIEN
Im Name des Italienischen Volkes
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt wie folgt:
Dr. - Vorsitzende Berichterstatt. Persona_1
Dr. Recla - Richter Per_2
Dr. - Persona_3 Per_4
hat folgendes
Per_5
erlassen, im Verfahren wegen gerichtliche Ehetrennung mit einvernehmlichen Bedingungen (Art. 473-bis.51 Z.P.O.), behängend unter N.
935/2025 A.R. zwischen
AD HU und
Parte_1
beide mit dem Verfahrens- und Zustellbevollmächtigten RA Dr.
LORENZ, laut Vollmacht in den Akten;
Persona_6
und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen;
erachtet
11.3.2025 hinterlegt - formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass es dass die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich Per_7
ist; dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen ist;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Trennungsbedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses
Gerichts gegeben ist;
A.D.G. erklärt die gerichtliche Ehetrennung von:
AD geboren in BRIXEN (BZ) am 27/09/1985; Per_8
und
, geboren in BRIXEN (BZ) am 13/10/1983; Parte_1
ordnet der Standesbeamte der zuständigen Gemeinde dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der einvernehmlich formulierten
Bedingungen – telematisch am 11.3.2025 hinterlegt – geregelt wird – die integrierender Bestandteil dieses Urteils sind – und also homologiert werden.
Bozen, am 17/04/2025
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo