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Sentenza 13 giugno 2025
Sentenza 13 giugno 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 13/06/2025, n. 383 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 383 |
| Data del deposito : | 13 giugno 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 856/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Andrea Pappalardo Vorsitzender
Morris Recla berichterst.
[...]
Parte_1
hat folgendes
URTEIL
erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
ÖR , Per_1
vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht, welche aus den Akten Persona_2
hervorgeht und
Parte_2
vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht, welche aus den Persona_3
Akten hervorgeht;
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_3
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
pagina 1 di 2 dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine
Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in LEUGGERN (CH) am 05/03/1973; Persona_4
und geboren in SARNTAL (BZ) am 25/04/1973; Parte_2
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der im Rekurs, am 05/03/2025 hinterlegt, einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 11/06/2025
Der Urteilverfasser Der Vorsitzende
Morris Parte_4 pagina 2 di 2