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Sentenza 17 aprile 2025
Sentenza 17 aprile 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 17/04/2025, n. 269 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 269 |
| Data del deposito : | 17 aprile 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 1185/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 [...]
Persona_2
hat folgendes
CP_2
erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, CP_3
vertreten und verteidigt durch RA , laut welche Persona_3 Per_4
aus den Akten hervorgeht und
HE , CP_4
vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche Persona_3
aus den Akten hervorgeht
Seite 1 von 3 mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in RU (BZ) am 20/12/1968; CP_3
und
HE , geboren in RU (BZ) am CP_4
14/10/1964; ordnet
Seite 2 von 3 dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der im Rekurs, am 25/03/2025 hinterlegt, einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 17/04/2025
Die vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
Seite 3 von 3
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 1185/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 [...]
Persona_2
hat folgendes
CP_2
erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, CP_3
vertreten und verteidigt durch RA , laut welche Persona_3 Per_4
aus den Akten hervorgeht und
HE , CP_4
vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche Persona_3
aus den Akten hervorgeht
Seite 1 von 3 mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in RU (BZ) am 20/12/1968; CP_3
und
HE , geboren in RU (BZ) am CP_4
14/10/1964; ordnet
Seite 2 von 3 dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der im Rekurs, am 25/03/2025 hinterlegt, einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 17/04/2025
Die vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
Seite 3 von 3