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Sentenza 27 marzo 2025
Sentenza 27 marzo 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 27/03/2025, n. 205 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 205 |
| Data del deposito : | 27 marzo 2025 |
Testo completo
Stempel- und Gebührenfrei gemäß Art.19 Ges. 06/03/1987 Nr. 74
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Das Landesgericht Bozen hat in nachstehender Zusammensetzung
Dr. DORFMANN berichterst. Vorsitzende Per_1
Dr. Per_2 Controparte_1
Dr. Richter Per_3 CP_2
in nicht öffentlicher Sitzung, folgendes
URTEIL in randvermerkter Ehescheidungssache erlassen;
das Scheidungsbegehren, welches von den Parteien im Sinne des Art. 4, Abs.
16 des Gesetzes Nr. 898 vom 1.12.1970 in der geltenden Fassung nach Gesetz
Nr. 74/1987 gemeinschaftlich eingebracht wurde, ist unter Nr. 633/2025
A.R. vermerkt.
Parteien:
Persona_4
mit dem Verfahrens- und Zustellbevollmächtigten RA Dr. Persona_5
, laut Vollmacht in den Akten;
[...]
und
ZT Per_6
Seite 1 von 3
, laut Vollmacht in den Akten;
[...]
und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen erachtet dass die Parteien die Scheidung zu den unten erwähnten Bedingungen beantragt haben;
dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3, Ziffer Nr. 2
Buchstabe b) des Gesetzes vom 01.12.1970 Nr. 898 i.g.F. geforderten
Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer Trennung die gesetzlich vorgesehene Frist hindurch voneinander getrennt und haben die
Lebensgemeinschaft nicht mehr aufgenommen;
dass im Verfahren ersichtlich geworden ist, dass eine Versöhnung sowie die
Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen ist;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Scheidungsbedingungen keine Einwände zu erheben sind;
in Anwendung von Art. 473-bis.51 ZGB;
Parte_1
wird die in Kastelbell-Tschars am 04/08/1979
[...]
, geboren in KASTELBELL-TSCHARS (BZ) am 25/02/1956 Parte_2
und
ZT , geboren in KASTELBELL-TSCHARS (BZ) am Per_6
11/10/1955
Seite 2 von 3 geschlossene Ehe geschieden (Aufhebung der zivilrechtlichen Wirkungen der
Ehe) und der Standesbeamte der Gemeinde Kastelbell-Tschars, wo die
Eheschließung unter Nr. 8 Teil II Serie A Jahr 1979 eingetragen ist, angewiesen, dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen
Auflagen gerecht zu werden;
der Scheidung wird im Sinne der
Bedingungen stattgegeben, die die Parteien wie folgt beantragt hatten:
Per_
1. ER LM verzichtet auf einen der von ihm in das Wohnhaus der
Con RA TZ, grundbücherlich erfasst als 332 in E.Zl. KG C.F._1
investierten Beträge in Höhe von 385.000,00 Euro. Per_9
2. RA TZ erkennt den Verzicht auf die Summe unter Punkt 1 als una tantum im Sinne des Art. 5 des Scheidungsgesetzes an und verzichtet auf eventuelle Unterhaltsforderungen für die Zukunft.
3. RA TZ räumt ERn LM ein Vorkaufsrecht auf die Bp. 332 in
KG ein. C.F._2 Per_9
4. Die Parteien erklären, nach Erfüllung obiger Verpflichtungen keine gegenseitigen Forderungen mehr zu haben und jedenfalls darauf zu verzichten.
5. Die Kosten dieses Verfahrens trägt ER . Persona_4
Bozen, am 26/03/2025
Die Vorsitzende und Urteilsverfasserin
Dr. Julia Dorfmann
(digitale Unterschrift)
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