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Sentenza 22 novembre 2024
Sentenza 22 novembre 2024
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 22/11/2024, n. 556 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 556 |
| Data del deposito : | 22 novembre 2024 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 3252/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Andrea Pappalardo Vorsitzender
Morris Recla berichterst.
[...]
Parte_1
hat folgendes
URTEIL
erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, Persona_1
und
, Parte_2
beide vertreten und verteidigt durch RA laut Persona_2
welche aus den Akten hervorgeht;
Per_3 pagina 1 di 3 mit dem der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die Per_4
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_3
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in BRIXEN (BZ) am 24/06/1989; Persona_1
und
, geboren in STERZING (BZ) am 27/07/1984; Parte_2
ordnet pagina 2 di 3 dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der im Rekurs, am 08/08/2024 hinterlegt, einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 20/11/2024
Der Urteilverfasser Der Vorsitzende
Morris Parte_4 pagina 3 di 3