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Decreto 5 aprile 2025
Decreto 5 aprile 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, decreto 05/04/2025 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | |
| Data del deposito : | 5 aprile 2025 |
Testo completo
Allg. Reg. 1138-1/2025 A.G.
Controparte_1
FÜR
[...] CP_2
Das Landesgericht, in der Person des Richters Michael Grossmann, erlässt in der Zivilsache, die im allgemeinen Verfahrensregister unter Aktenzeichen Nr. 1138-1/2025 A.G. eingetragen ist,
folgendes
CP_3
Antragsteller:
- (St.Nr. , geboren am 11.04.1971 in Tscherms Parte_1 C.F._1
(BZ), in seiner Eigenschaft als Vater und ausübender der elterlichen Gewalt der Minderjährigen
(St.Nr. ), geboren am 06.03.2008 in Meran (BZ), Parte_2 C.F._2
gemäß Vollmacht m Rande des Antrags auf Annahme der Erbschaft mit dem Vorbehalt der
Inventarerrichtung vom 27.01.2025 vertreten und verteidigt von Rechtsanwalt TELSER HANS, mit
Wahldomizil in dessen Kanzlei in Lana (BZ), Gampenstr. Nr. 3.
Gegenstand: Ermächtigung zum Verkauf von Erbschaftsgütern.
***
Nach Überprüfung des am 21.03.2025 in der Geschäftsstelle hinterlegten Antrags;
nach Einsichtnahme in die beigelegte;
CP_4
nach des der am 27.03.2025 seine zum CP_5 Controparte_6 CP_7
vorgeschlagenen Rechtsgeschäft gegeben hat,
befindet
das Landesgericht wie folgt:
vorausgeschickt, dass
- die Mutter von Frau , welche am 21.08.1974 Parte_2 Parte_3
in Meran (BZ) geboren ist, am 17.10.2024 in verstorben ist;
CP_1
1 - durch der Erbschaft mit Rechtswohltat der Inventarerrichtung Parte_2 Per_1
gesetzliche Erbin der verstorbenen Mutter geworden ist;
- die Verstorbene unter anderem das Auto Mazda 3 1.6 Benzin mit amtlichem Persona_2
CS358HS (Zulassungsjahr 2005), mit Schätzwert von € 500,00, und das Motorrad Piaggio ES
Sprint mit amtlichem Kennzeichen EG61175 (Zulassungsjahr 2017), mit Schätzwert von €
2.400,00, hinterlassen hat;
- der Antragsteller um die Ermächtigung zum Verkauf der genannten Erbschaftsgüter ersucht;
festgehalten, dass
- die für die Schätzung (s. Anl. 1 und 2) verwendeten Kriterien nachvollziehbar sind und für das
Gericht kein Grund besteht, sie anzuzweifeln;
- insbesondere ein Verkaufspreis von € 500,00 für das Auto und von € 2.400,00 für das Motorrad
angesichts des Zulassungsjahres als angemessen anzusehen ist;
- die beantragte im Interesse der Begünstigten scheint, da die obengenannten CP_8
Erbschaftsgüter offensichtlich nutzlos für dieselbe erscheinen und voraussichtlich Kosten aus der
Erhaltung desselben zu ihren Lasten entstehen würden;
- die beantragte Handlung die Interessen der Erbschaftsgläubiger nicht benachteiligt;
A.D.G.
nach Einsicht und in Anwendung der Artt. 493 ZGB und 747 ff. ZPO,
1) ermächtigt das Landesgericht , im Namen und auf Rechnung von Parte_1
folgende Rechtshandlungen zu setzen: Pt_2 Pt_2
- das Auto Mazda 3 1.6 Benzin mit amtlichem CS358HS zu einem Preis von Persona_2
mindestens € 500,00 an Dritten zu verkaufen;
- das Motorrad Piaggio ES Sprint mit amtlichem EG61175 zu einem Preis von Persona_2
mindestens € 2.400,00 an Dritten zu verkaufen;
- alle für das geplante Rechtsgeschäft notwendigen Schritte vorzunehmen und alle erforderlichen
Unterschriften zu leisten;
2) verfügt das Landesgericht, dass die der Begünstigten zustehende Quote aus dem Inkasso des oben dargelegten Kaufpreises, nach Abzug des Anteils der auf den Verkäufer entfallenden Spesen
2 und Gebühren auf ein auf den Namen von AN lautendes Sparbuch oder Pt_2
Bankkonto einbezahlt werde, das an die Weisungen und Ermächtigungen des
Vormundschaftsrichters zu binden ist und dass dieser Betrag vorab für die Befriedigung allfälliger
Erbschaftsgläubiger zu verwenden ist;
3) erklärt das Landesgericht gemäß Art. 741 ZPO die sofortige Wirkung dieses Dekrets.
Man teile mit.
am 04.04.2025 CP_1
Der Richter
Persona_3
3
Controparte_1
FÜR
[...] CP_2
Das Landesgericht, in der Person des Richters Michael Grossmann, erlässt in der Zivilsache, die im allgemeinen Verfahrensregister unter Aktenzeichen Nr. 1138-1/2025 A.G. eingetragen ist,
folgendes
CP_3
Antragsteller:
- (St.Nr. , geboren am 11.04.1971 in Tscherms Parte_1 C.F._1
(BZ), in seiner Eigenschaft als Vater und ausübender der elterlichen Gewalt der Minderjährigen
(St.Nr. ), geboren am 06.03.2008 in Meran (BZ), Parte_2 C.F._2
gemäß Vollmacht m Rande des Antrags auf Annahme der Erbschaft mit dem Vorbehalt der
Inventarerrichtung vom 27.01.2025 vertreten und verteidigt von Rechtsanwalt TELSER HANS, mit
Wahldomizil in dessen Kanzlei in Lana (BZ), Gampenstr. Nr. 3.
Gegenstand: Ermächtigung zum Verkauf von Erbschaftsgütern.
***
Nach Überprüfung des am 21.03.2025 in der Geschäftsstelle hinterlegten Antrags;
nach Einsichtnahme in die beigelegte;
CP_4
nach des der am 27.03.2025 seine zum CP_5 Controparte_6 CP_7
vorgeschlagenen Rechtsgeschäft gegeben hat,
befindet
das Landesgericht wie folgt:
vorausgeschickt, dass
- die Mutter von Frau , welche am 21.08.1974 Parte_2 Parte_3
in Meran (BZ) geboren ist, am 17.10.2024 in verstorben ist;
CP_1
1 - durch der Erbschaft mit Rechtswohltat der Inventarerrichtung Parte_2 Per_1
gesetzliche Erbin der verstorbenen Mutter geworden ist;
- die Verstorbene unter anderem das Auto Mazda 3 1.6 Benzin mit amtlichem Persona_2
CS358HS (Zulassungsjahr 2005), mit Schätzwert von € 500,00, und das Motorrad Piaggio ES
Sprint mit amtlichem Kennzeichen EG61175 (Zulassungsjahr 2017), mit Schätzwert von €
2.400,00, hinterlassen hat;
- der Antragsteller um die Ermächtigung zum Verkauf der genannten Erbschaftsgüter ersucht;
festgehalten, dass
- die für die Schätzung (s. Anl. 1 und 2) verwendeten Kriterien nachvollziehbar sind und für das
Gericht kein Grund besteht, sie anzuzweifeln;
- insbesondere ein Verkaufspreis von € 500,00 für das Auto und von € 2.400,00 für das Motorrad
angesichts des Zulassungsjahres als angemessen anzusehen ist;
- die beantragte im Interesse der Begünstigten scheint, da die obengenannten CP_8
Erbschaftsgüter offensichtlich nutzlos für dieselbe erscheinen und voraussichtlich Kosten aus der
Erhaltung desselben zu ihren Lasten entstehen würden;
- die beantragte Handlung die Interessen der Erbschaftsgläubiger nicht benachteiligt;
A.D.G.
nach Einsicht und in Anwendung der Artt. 493 ZGB und 747 ff. ZPO,
1) ermächtigt das Landesgericht , im Namen und auf Rechnung von Parte_1
folgende Rechtshandlungen zu setzen: Pt_2 Pt_2
- das Auto Mazda 3 1.6 Benzin mit amtlichem CS358HS zu einem Preis von Persona_2
mindestens € 500,00 an Dritten zu verkaufen;
- das Motorrad Piaggio ES Sprint mit amtlichem EG61175 zu einem Preis von Persona_2
mindestens € 2.400,00 an Dritten zu verkaufen;
- alle für das geplante Rechtsgeschäft notwendigen Schritte vorzunehmen und alle erforderlichen
Unterschriften zu leisten;
2) verfügt das Landesgericht, dass die der Begünstigten zustehende Quote aus dem Inkasso des oben dargelegten Kaufpreises, nach Abzug des Anteils der auf den Verkäufer entfallenden Spesen
2 und Gebühren auf ein auf den Namen von AN lautendes Sparbuch oder Pt_2
Bankkonto einbezahlt werde, das an die Weisungen und Ermächtigungen des
Vormundschaftsrichters zu binden ist und dass dieser Betrag vorab für die Befriedigung allfälliger
Erbschaftsgläubiger zu verwenden ist;
3) erklärt das Landesgericht gemäß Art. 741 ZPO die sofortige Wirkung dieses Dekrets.
Man teile mit.
am 04.04.2025 CP_1
Der Richter
Persona_3
3