TRIB
Sentenza 8 maggio 2025
Sentenza 8 maggio 2025
Commentari • 0
Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 08/05/2025, n. 289 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 289 |
| Data del deposito : | 8 maggio 2025 |
Testo completo
Allg. Reg. Nr. 1471/2025 A.V.
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Parte_1
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Richter Per_3
Dr. - Persona_4 Per_5
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 1471/2025 A.V. von
, geboren am 12/06/1980 in INNICHEN Parte_2
(BZ),
und
, geboren am 01/04/1985, in BRUNECK (BZ), Parte_3
mit am 10/04/2025 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB, CP_1
in die beigebrachten Urkunden und in die am 22.4.2025 hinterlegten
Verhandlungsnote;
nach bei diesem Controparte_2
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff folgendes
URTEIL die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem Urteil also homologiert werden.
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in , in nichtöffentlicher Sitzung am 08/05/2025 Pt_1
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Parte_1
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Richter Per_3
Dr. - Persona_4 Per_5
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 1471/2025 A.V. von
, geboren am 12/06/1980 in INNICHEN Parte_2
(BZ),
und
, geboren am 01/04/1985, in BRUNECK (BZ), Parte_3
mit am 10/04/2025 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB, CP_1
in die beigebrachten Urkunden und in die am 22.4.2025 hinterlegten
Verhandlungsnote;
nach bei diesem Controparte_2
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff folgendes
URTEIL die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem Urteil also homologiert werden.
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in , in nichtöffentlicher Sitzung am 08/05/2025 Pt_1
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo