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Sentenza 3 gennaio 2025
Sentenza 3 gennaio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 03/01/2025, n. 12 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 12 |
| Data del deposito : | 3 gennaio 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
FÜR Controparte_2 CP_3
Allg. Reg. Nr. 4252/2024 AV
Das , zusammengesetzt aus den Richtern Controparte_1
Pt_1 Parte_2 CP_4
Recla
[...] [...]
berichterstattender Controparte_5 CP_5
hat folgendes
URTEIL
erlassen im Verfahren eingebracht mit gemeinsamem Antrag von
, geboren am 03/03/1974 in BRIXEN (BZ), Controparte_6
Seite 1 von 5 Steuernummer: vertreten und verteidigt durch RA Dr. C.F._1
, laut Vollmacht, welche aus den Akten Persona_1
hervorgeht,
und
, geboren am 18/11/1976 in BRUNECK (BZ), Parte_3
Steuernummer: , vertreten und verteidigt durch RA Dr. C.F._2
, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht, Persona_2
- Antragsteller -;
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen,
- dem Streit beigetretene Partei -.
CP_7
Antrag auf Bestätigung / von Vereinbarungen betreffend Persona_3
Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt gemeinsamer minderjähriger Kinder
gemäß Artikel 337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11, 473bis.47 und 473bis.51
ZPO.
Seite 2 von 5 DAS CP_1
festgestellt, dass die Parteien (die nicht verheiratet sind) einen einvernehmlichen
Antrag auf Bestätigung / von Vereinbarungen betreffend Persona_3
Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt ihrer gemeinsamen minderjährigen
Tochter UR, geboren am 31/05/2009 in Gavardo (BS), gemäß Artikel Pt_3
337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11, 473bis.47 und 473bis.51 ZPO, eingebracht haben (das gemeinsame Kind wurde von beiden Eltern anerkannt);
nach Einsichtnahme in den Art. 337ter ZGB, wonach das Gericht die zwischen den
Eltern geschlossenen Vereinbarungen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widersprechen, zur Kenntnis nimmt;
erachtet, dass die zwischen den Eltern im Anlassfall zu Stande gekommenen
Vereinbarungen dem Kindeswohl nicht widersprechen und dass keine Einwände
gegen die vorgebrachten einvernehmlichen Anträge zu erheben sind, da sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen;
dass der Staatsanwalt die von den Parteien einvernehmlich gestellten Anträge
befürwortet hat;
Seite 3 von 5 dass eine Anhörung des Kindes in Anbetracht der einvernehmlichen Regelung nicht notwendig ist (vgl. Art. 473bis.4, letzter Absatz, ZPO);
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts
gegeben ist;
Controparte_8
spricht das Landesgericht Bozen mit verfahrensabschließender Entscheidung und unter Abweisung bzw. Absorbierung jedes gegensätzlichen Antrages,
nach Einsichtnahme in die Artikel 337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11,
473bis.47 und 473bis.51 ZPO;
wie folgt zu Recht:
Das Gericht bestätigt die zwischen den oben genannten Eltern getroffenen
Vereinbarungen laut einvernehmlich vorgebrachtem Antrag, welcher am
05/11/2024 telematisch hinterlegt wurde. Der zitierte Antrag bildet
integrierenden Bestandteil dieses Urteils.
Wie von den Parteien vereinbart, werden die Verfahrenskosten von Frau
[...]
getragen. Parte_3
So entschieden in Bozen (BZ), in nicht öffentlicher Sitzung am 20/12/2024.
Seite 4 von 5 Der Verfasser
Günter Morandell
(digitale Unterschrift)
Der Vorsitzende
Andrea Pappalardo
(digitale Unterschrift)
Seite 5 von 5
Controparte_1
[...]
FÜR Controparte_2 CP_3
Allg. Reg. Nr. 4252/2024 AV
Das , zusammengesetzt aus den Richtern Controparte_1
Pt_1 Parte_2 CP_4
Recla
[...] [...]
berichterstattender Controparte_5 CP_5
hat folgendes
URTEIL
erlassen im Verfahren eingebracht mit gemeinsamem Antrag von
, geboren am 03/03/1974 in BRIXEN (BZ), Controparte_6
Seite 1 von 5 Steuernummer: vertreten und verteidigt durch RA Dr. C.F._1
, laut Vollmacht, welche aus den Akten Persona_1
hervorgeht,
und
, geboren am 18/11/1976 in BRUNECK (BZ), Parte_3
Steuernummer: , vertreten und verteidigt durch RA Dr. C.F._2
, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht, Persona_2
- Antragsteller -;
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen,
- dem Streit beigetretene Partei -.
CP_7
Antrag auf Bestätigung / von Vereinbarungen betreffend Persona_3
Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt gemeinsamer minderjähriger Kinder
gemäß Artikel 337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11, 473bis.47 und 473bis.51
ZPO.
Seite 2 von 5 DAS CP_1
festgestellt, dass die Parteien (die nicht verheiratet sind) einen einvernehmlichen
Antrag auf Bestätigung / von Vereinbarungen betreffend Persona_3
Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt ihrer gemeinsamen minderjährigen
Tochter UR, geboren am 31/05/2009 in Gavardo (BS), gemäß Artikel Pt_3
337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11, 473bis.47 und 473bis.51 ZPO, eingebracht haben (das gemeinsame Kind wurde von beiden Eltern anerkannt);
nach Einsichtnahme in den Art. 337ter ZGB, wonach das Gericht die zwischen den
Eltern geschlossenen Vereinbarungen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widersprechen, zur Kenntnis nimmt;
erachtet, dass die zwischen den Eltern im Anlassfall zu Stande gekommenen
Vereinbarungen dem Kindeswohl nicht widersprechen und dass keine Einwände
gegen die vorgebrachten einvernehmlichen Anträge zu erheben sind, da sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen;
dass der Staatsanwalt die von den Parteien einvernehmlich gestellten Anträge
befürwortet hat;
Seite 3 von 5 dass eine Anhörung des Kindes in Anbetracht der einvernehmlichen Regelung nicht notwendig ist (vgl. Art. 473bis.4, letzter Absatz, ZPO);
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts
gegeben ist;
Controparte_8
spricht das Landesgericht Bozen mit verfahrensabschließender Entscheidung und unter Abweisung bzw. Absorbierung jedes gegensätzlichen Antrages,
nach Einsichtnahme in die Artikel 337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11,
473bis.47 und 473bis.51 ZPO;
wie folgt zu Recht:
Das Gericht bestätigt die zwischen den oben genannten Eltern getroffenen
Vereinbarungen laut einvernehmlich vorgebrachtem Antrag, welcher am
05/11/2024 telematisch hinterlegt wurde. Der zitierte Antrag bildet
integrierenden Bestandteil dieses Urteils.
Wie von den Parteien vereinbart, werden die Verfahrenskosten von Frau
[...]
getragen. Parte_3
So entschieden in Bozen (BZ), in nicht öffentlicher Sitzung am 20/12/2024.
Seite 4 von 5 Der Verfasser
Günter Morandell
(digitale Unterschrift)
Der Vorsitzende
Andrea Pappalardo
(digitale Unterschrift)
Seite 5 von 5