TRIB
Sentenza 4 giugno 2025
Sentenza 4 giugno 2025
Commentari • 0
Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 04/06/2025, n. 364 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 364 |
| Data del deposito : | 4 giugno 2025 |
Testo completo
Controparte_1
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 1969/2025 A.V.
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
- Parte_1 Parte_2
-
[...] Parte_3
Simon Tschager - berichterstattender Richter
hat folgendes
URTEIL erlassen, in der Ehetrennungssache unter allg. Reg. Nr. 1969 / 2025 A.V., Controparte_3
Art. 473 bis.51.
[...] Parte_4
, geboren in INNICHEN (BZ) am 04/12/1995,
[...]
und
, geboren in ) am 11/12/1994, Parte_5 Persona_1
beide vertreten und verteidigt durch RA laut Vollmacht, welche aus Parte_6
den Akten hervorgeht,
- Antragsteller - und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Das , Controparte_2
nach Einsichtnahme in den Rekurs, in die beigebrachten und in die hinterlegte Per_2
schriftliche Verhandlungsnote;
erachtet, dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
Seite 1 von 2 erhoben, dass die Staatsanwaltschaft die von einvernehmlich gestellten Parte_4
Schlussanträge befürwortet hat;
erhoben, dass sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen geeinigt haben, den gesetzlichen
Vorgaben und dem Kindewohl entsprechen;
erachtet, dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
gemäß Artikel 473 bis.51. ZPO;
Controparte_4
hat das Landesgericht Bozen mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages wie folgt
FÜR RECHT ERKANNT UND : CP_5
Die zwischen den vorgenannten Ehegatten zustande gekommene einverständliche
Ehetrennung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im verfahrenseinleitenden
Rekurs enthaltenen einzelnen Schlussanträge bestätigt. Dem zuständigen Standesbeamten wird angeordnet, die Anmerkung dieses Urteils vorzunehmen. Der verfahrenseinleitende
Rekurs muss diesem Urteil beigeschlossen werden und bildet integrierenden Bestandteil desselben.
So befunden in in nichtöffentlicher Sitzung am 29/05/2025. CP_2
Der Verfasser Die Vorsitzende
Simon Tschager Parte_1
Seite 2 von 2
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 1969/2025 A.V.
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
- Parte_1 Parte_2
-
[...] Parte_3
Simon Tschager - berichterstattender Richter
hat folgendes
URTEIL erlassen, in der Ehetrennungssache unter allg. Reg. Nr. 1969 / 2025 A.V., Controparte_3
Art. 473 bis.51.
[...] Parte_4
, geboren in INNICHEN (BZ) am 04/12/1995,
[...]
und
, geboren in ) am 11/12/1994, Parte_5 Persona_1
beide vertreten und verteidigt durch RA laut Vollmacht, welche aus Parte_6
den Akten hervorgeht,
- Antragsteller - und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Das , Controparte_2
nach Einsichtnahme in den Rekurs, in die beigebrachten und in die hinterlegte Per_2
schriftliche Verhandlungsnote;
erachtet, dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
Seite 1 von 2 erhoben, dass die Staatsanwaltschaft die von einvernehmlich gestellten Parte_4
Schlussanträge befürwortet hat;
erhoben, dass sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen geeinigt haben, den gesetzlichen
Vorgaben und dem Kindewohl entsprechen;
erachtet, dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
gemäß Artikel 473 bis.51. ZPO;
Controparte_4
hat das Landesgericht Bozen mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages wie folgt
FÜR RECHT ERKANNT UND : CP_5
Die zwischen den vorgenannten Ehegatten zustande gekommene einverständliche
Ehetrennung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im verfahrenseinleitenden
Rekurs enthaltenen einzelnen Schlussanträge bestätigt. Dem zuständigen Standesbeamten wird angeordnet, die Anmerkung dieses Urteils vorzunehmen. Der verfahrenseinleitende
Rekurs muss diesem Urteil beigeschlossen werden und bildet integrierenden Bestandteil desselben.
So befunden in in nichtöffentlicher Sitzung am 29/05/2025. CP_2
Der Verfasser Die Vorsitzende
Simon Tschager Parte_1
Seite 2 von 2