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Sentenza 21 gennaio 2025
Sentenza 21 gennaio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 21/01/2025, n. 55 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 55 |
| Data del deposito : | 21 gennaio 2025 |
Testo completo
[...]
NT
[...]
Allg. Reg. Nr. 4497/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Andrea Pappalardo Vorsitzender
Simon Tschager Per_1
Morris Recla berichterst. Richter hat folgendes
CP_2
erlassen im Verfahren auf anhängig zwischen PE
, Controparte_3
und
, CP_4
beide vertreten und verteidigt durch RA und RA Persona_3 CP_5
, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
[...]
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht , welche die CP_1
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
*** pagina 1 di 3 DAS Parte_1
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in BOZEN (BZ) am 28/04/1986; Controparte_3
und geboren in BOZEN (BZ) am 03/10/1992; CP_4
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die auf Grund der im Rekurs, am 19/11/2024 hinterlegt, PE
einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden. pagina 2 di 3 Die am 19/11/2024 hinterlegten Unterlagen A) und B) bilden integrierender
Bestandteil des Urteils.
Bozen, 17/01/2025
Der Urteilverfasser Der Vorsitzende
Morris Parte_2 pagina 3 di 3