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Sentenza 5 giugno 2025
Sentenza 5 giugno 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 05/06/2025, n. 368 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 368 |
| Data del deposito : | 5 giugno 2025 |
Testo completo
Allg. Reg. Nr. 1713/2025 A.V.
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Parte_1
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Richter Per_3
Dr. - Persona_4 Per_5
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 1713/2025 A.V. von
, Persona_6
und
Parte_2
mit am 28/04/2025 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach Einsichtnahme in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB,
in die beigebrachten Urkunden und in die am 28.4.2025 hinterlegten
Verhandlungsnote;
nach der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei diesem CP_1
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff ZPO folgendes
CP_2 die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem also homologiert werden. CP_2
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in , in nichtöffentlicher Sitzung am 05/06/2025 Pt_1
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Parte_1
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Richter Per_3
Dr. - Persona_4 Per_5
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 1713/2025 A.V. von
, Persona_6
und
Parte_2
mit am 28/04/2025 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach Einsichtnahme in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB,
in die beigebrachten Urkunden und in die am 28.4.2025 hinterlegten
Verhandlungsnote;
nach der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei diesem CP_1
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff ZPO folgendes
CP_2 die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem also homologiert werden. CP_2
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in , in nichtöffentlicher Sitzung am 05/06/2025 Pt_1
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo