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Sentenza 4 luglio 2025
Sentenza 4 luglio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 04/07/2025, n. 442 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 442 |
| Data del deposito : | 4 luglio 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 1052/2025
Das Landesgericht zusammengesetzt aus den Richtern CP_1
Julia Dorfmann Vorsitzende
Morris Recla Persona_1 [...]
Parte_1
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, Controparte_2
vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht, Persona_2
welche aus den Akten hervorgeht und
Persona_3
vertreten und verteidigt durch und laut Persona_4 Persona_5
Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die pagina 1 di 3 Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
geboren in MERAN (BZ) am 09/04/1979; Controparte_2
und geboren in BOZEN (BZ) am 14/10/1986; Persona_3
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt pagina 2 di 3 dass die auf Grund der im Rekurs, am 17/03/2025 hinterlegt, Persona_6
einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 04/07/2025
Der Urteilverfasser Die Vorsitzende
Morris Persona_7 pagina 3 di 3