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Decreto 14 giugno 2025
Decreto 14 giugno 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, decreto 14/06/2025 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | |
| Data del deposito : | 14 giugno 2025 |
Testo completo
Allg. Reg. Nr. 2391/2025 A.V.
Persona_1
Amt des Vormundschaftsrichters
DEKRET
Der Vormundschaftsrichter,
nach Einsichtnahme in die Anordnung des Bürgermeisters von Bozen (BZ)
Nr. 112 vom 13.6.2025, ordnungsgemäß der Patientin mitgeteilt, diesem Amt
des Vormundschaftsrichters am 13.6.2025 um 22.12 Uhr zugestellt, mit welcheR die zwangsweise stationäre Behandlung von:
geboren in Bozen (BZ) am 1.4.1976 Persona_2
in krankenhausärztlicher Obhut verfügt wurde;
nach Einsichtnahme in den beigefügten Vorschlag des Arztes Dr. Trottner,
bestätigt von Seiten des Arztes Dr. Cesa (Arzt der Abteilung Psychiatrie des
Krankenhauses Bozen);
erachtet
- dass die Maßnahme des Bürgermeisters mit dem Inhalt der beigefügten
ärztlichen Bescheinigungen übereinstimmt und dass aus der ärztlichen
Bescheinigung hervorgeht, dass die gezeigten psychischen Störungen
derart sind, dass sie eine dringende therapeutische Behandlung in krankenhausärztlicher stationärer Obhut verlangen;
- dass im die Voraussetzungen für die Vornahme der Persona_3
zwangsweise stationären Behandlung in krankenhausärztlicher Obhut
bestehen;
Seite 1 von 2 - nach persönlicher Anhörung seitens dieses Richters der , die CP_1
ist, mit Außenstehenden zu kommunizieren und alle Fragen des
Richters entsprechend beantwortete;
nach Einsichtnahme in die Artt. 35, 33 und 34 des Gesetzes 23/12/1978 Nr.
833;
BESTÄTIGT
die obgenannte Maßnahme des Bürgermeisters;
beauftragt
die Gerichtskanzlei, dieses Dekret dem Bürgermeister von (BZ) Per_1
mitzuteilen;
verfügt
Zustellung gemäß Art. 151 ZPO an die Person, die der Zwangsmaßnahme
unterzogen wurde, per PEC vom Kanzleramt an die Abteilung, wobei ein
Krankenpfleger oder Arzt beauftragt wird, die Unterschrift der Patientin zu sammeln und Datum sowie Uhrzeit zu bestätigen; die Zustellungsurkunde
muss in die Krankenakte der Aufnahme eingetragen werden.
Bozen, am 14.6.2025.
Der Vormundschaftsrichter
Dr. Andrea Pappalardo
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Persona_1
Amt des Vormundschaftsrichters
DEKRET
Der Vormundschaftsrichter,
nach Einsichtnahme in die Anordnung des Bürgermeisters von Bozen (BZ)
Nr. 112 vom 13.6.2025, ordnungsgemäß der Patientin mitgeteilt, diesem Amt
des Vormundschaftsrichters am 13.6.2025 um 22.12 Uhr zugestellt, mit welcheR die zwangsweise stationäre Behandlung von:
geboren in Bozen (BZ) am 1.4.1976 Persona_2
in krankenhausärztlicher Obhut verfügt wurde;
nach Einsichtnahme in den beigefügten Vorschlag des Arztes Dr. Trottner,
bestätigt von Seiten des Arztes Dr. Cesa (Arzt der Abteilung Psychiatrie des
Krankenhauses Bozen);
erachtet
- dass die Maßnahme des Bürgermeisters mit dem Inhalt der beigefügten
ärztlichen Bescheinigungen übereinstimmt und dass aus der ärztlichen
Bescheinigung hervorgeht, dass die gezeigten psychischen Störungen
derart sind, dass sie eine dringende therapeutische Behandlung in krankenhausärztlicher stationärer Obhut verlangen;
- dass im die Voraussetzungen für die Vornahme der Persona_3
zwangsweise stationären Behandlung in krankenhausärztlicher Obhut
bestehen;
Seite 1 von 2 - nach persönlicher Anhörung seitens dieses Richters der , die CP_1
ist, mit Außenstehenden zu kommunizieren und alle Fragen des
Richters entsprechend beantwortete;
nach Einsichtnahme in die Artt. 35, 33 und 34 des Gesetzes 23/12/1978 Nr.
833;
BESTÄTIGT
die obgenannte Maßnahme des Bürgermeisters;
beauftragt
die Gerichtskanzlei, dieses Dekret dem Bürgermeister von (BZ) Per_1
mitzuteilen;
verfügt
Zustellung gemäß Art. 151 ZPO an die Person, die der Zwangsmaßnahme
unterzogen wurde, per PEC vom Kanzleramt an die Abteilung, wobei ein
Krankenpfleger oder Arzt beauftragt wird, die Unterschrift der Patientin zu sammeln und Datum sowie Uhrzeit zu bestätigen; die Zustellungsurkunde
muss in die Krankenakte der Aufnahme eingetragen werden.
Bozen, am 14.6.2025.
Der Vormundschaftsrichter
Dr. Andrea Pappalardo
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