TRIB
Sentenza 11 settembre 2025
Sentenza 11 settembre 2025
Commentari • 0
Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 11/09/2025, n. 551 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 551 |
| Data del deposito : | 11 settembre 2025 |
Testo completo
Allg. Reg. Nr. 2293/2025 A.V.
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
LANDESGERICHT BOZEN
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Vorsitzende Berichterstatter Persona_1
Dr. Recla - Richter Per_2
Dr. - Richter Persona_3
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 2293/2025 A.V. von
, Per_4 Parte_1
und
, Parte_2
mit am 04/06/2025 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach Einsichtnahme in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB,
in die beigebrachten Urkunden und in die am 4.7.2025 und am 7.7.2025
hinterlegten Verhandlungsnoten;
nach der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei diesem CP_1
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff ZPO folgendes
CP_2 die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem also homologiert werden. CP_2
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in Bozen, in nichtöffentlicher Sitzung am 10/09/2025
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
LANDESGERICHT BOZEN
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Vorsitzende Berichterstatter Persona_1
Dr. Recla - Richter Per_2
Dr. - Richter Persona_3
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 2293/2025 A.V. von
, Per_4 Parte_1
und
, Parte_2
mit am 04/06/2025 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach Einsichtnahme in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB,
in die beigebrachten Urkunden und in die am 4.7.2025 und am 7.7.2025
hinterlegten Verhandlungsnoten;
nach der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei diesem CP_1
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff ZPO folgendes
CP_2 die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem also homologiert werden. CP_2
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in Bozen, in nichtöffentlicher Sitzung am 10/09/2025
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo