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Sentenza 27 agosto 2025
Sentenza 27 agosto 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 27/08/2025, n. 515 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 515 |
| Data del deposito : | 27 agosto 2025 |
Testo completo
Controparte_1
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Landesgericht Bozen
Zweite Abteilung für Zivilsachen
Allg. Reg. Nr. 1583/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Julia Pt_1 Parte_2
Recla berichterstattender Richter
[...]
Persona_1
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren gemäß Art. 337 bis ZGB und Art. 473-bis. 51 ZPO anhängig zwischen
Parte_3
vertreten und verteidigt durch RA , laut Parte_4
Vollmacht welche aus den Akten hervorgeht und
Parte_5
vertreten und verteidigt durch RA laut Vollmacht welche aus Persona_2
den Akten hervorgeht
Seite 1 von 2 und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat
***
Dies, erachtet, dass die Parteien gemeinsam formulierten Schlussanträge gestellt haben;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Bedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
A.D.G. nimmt die laut am 15/04/2025 hinterlegten Rekurs einvernehmlich formulierten
Schlussanträge, die integrierender Bestandteil dieses Urteils sind, zur
Kenntnis.
25.08.2025
Der Urteilsverfasser Die Vorsitzende
Recla Pt_2 Persona_3
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