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Sentenza 8 aprile 2025
Sentenza 8 aprile 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 08/04/2025, n. 243 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 243 |
| Data del deposito : | 8 aprile 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 1059/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 [...]
Persona_2
hat folgendes
CP_2
erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, CP_3 Parte_2
und
Parte_3
beide vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, CP_4
welche aus den Akten hervorgeht,
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
Seite 1 von 3 ***
DAS Parte_4
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in MERAN (BZ) am 22/07/1997; Parte_5
und geboren in TSCHERMS(BZ) am 17/01/1968; Parte_3
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
Seite 2 von 3 dass die auf Grund der im Rekurs, am 18/03/2025 hinterlegt, Persona_3
einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 08/04/2025
Die vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
Seite 3 von 3
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 1059/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 [...]
Persona_2
hat folgendes
CP_2
erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, CP_3 Parte_2
und
Parte_3
beide vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, CP_4
welche aus den Akten hervorgeht,
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
Seite 1 von 3 ***
DAS Parte_4
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in MERAN (BZ) am 22/07/1997; Parte_5
und geboren in TSCHERMS(BZ) am 17/01/1968; Parte_3
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
Seite 2 von 3 dass die auf Grund der im Rekurs, am 18/03/2025 hinterlegt, Persona_3
einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 08/04/2025
Die vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
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