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Sentenza 22 settembre 2025
Sentenza 22 settembre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 22/09/2025, n. 567 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 567 |
| Data del deposito : | 22 settembre 2025 |
Testo completo
allg. Reg. Nr. 2904/2025
Parte_1
IS LK
[...]
DAS LANDESGERICHT BOZEN
FÜR Controparte_1 Parte_2
erlässt durch die Richter
und Pt_3 Parte_4 Parte_5
Pt_6 Parte_7
Richter Parte_8
folgendes
Pt_9
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
VE WE, , und
, CP_2
beide vertreten und verteidigt durch RA ER LM und RA
- Antragsteller - mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_10
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
geboren in MERAN (BZ) am 15/07/1985; Parte_11
und
, geboren in MERAN (BZ) am 01/09/1983; CP_2
ordnet dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung gemäß den einvernehmlichen Schlussanträgen geregelt wird, die im ursprünglichen Verfahrensantrag formuliert wurden, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in Bozen am 11/09/2025
Die und Verf. Parte_4
Julia Dorfmann
Seite 2 von 2
Parte_1
IS LK
[...]
DAS LANDESGERICHT BOZEN
FÜR Controparte_1 Parte_2
erlässt durch die Richter
und Pt_3 Parte_4 Parte_5
Pt_6 Parte_7
Richter Parte_8
folgendes
Pt_9
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
VE WE, , und
, CP_2
beide vertreten und verteidigt durch RA ER LM und RA
- Antragsteller - mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_10
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
geboren in MERAN (BZ) am 15/07/1985; Parte_11
und
, geboren in MERAN (BZ) am 01/09/1983; CP_2
ordnet dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung gemäß den einvernehmlichen Schlussanträgen geregelt wird, die im ursprünglichen Verfahrensantrag formuliert wurden, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in Bozen am 11/09/2025
Die und Verf. Parte_4
Julia Dorfmann
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