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Sentenza 2 settembre 2025
Sentenza 2 settembre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 02/09/2025, n. 793 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 793 |
| Data del deposito : | 2 settembre 2025 |
Testo completo
Controparte_1
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Parte_1
in
[...]
ND Controparte_2 Controparte_3
Pt_2 Parte_3
Persona_1
hat folgendes
CP_4
erlassen im Zivilverfahren Nr. 1353/2025 R.G. zwischen den Prozessparteien
vertreten ND verteidigt durch RA Dr. CP_5 Persona_2
Antragsteller/in gegen
, vertreten ND verteidigt durch RA Dr. CP_6 Persona_3
Antragsgegner/in ND
STAATSANWALTSCHAFT am Landesgericht Bozen
Streitbeigetretene Partei
Gegenstand des Rechtsstreits: Regelung von Sorgerecht, Unterbringung ND Unterhalt der gemeinsamen Kinder gemäß Art. 337-bis ZGB
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE pagina 1 di 4 Mit dem am 05/05/2025 eingereichten Antrag begehrte MA die CP_5
Regelung von Sorgerecht, Unterbringung ND Unterhalt des/r gemeinsamen Kindes/er gemäß Artikel 337-bis ff. ZGB.
Dies vorausgeschickt, ist festzuhalten, dass die Parteien nach Einleitung des Verfahrens gemeinsame Schlussanträge gestellt haben.
Die Anträge können angenommen werden, da sie nicht gegen zwingende Rechtsnormen verstoßen ND auch die Interessen des/r gemeinsamen Kindes/er wahren.
Betreffend die von ER AS mit Beschluss der zuständigen Kommission der Rechtsanwaltskammer Bozen vom 08.04.2022 erwirkte Zulassung zur Prozesskostenhilfe nimmt das Gericht deren Erklärung vom 23.07.2025 zur Per_4 wonach sie bereits bei Einleitung dieses Verfahrens nicht mehr über die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Begünstigung verfügte, weshalb die Zulassung mit diesem Urteil widerrufen wird, ND widerruft demzufolge die Zulassung, mit Wirkung bereits vor Einleitung dieses Verfahrens.
Parte_4
hat das angerufene Landesgericht Bozen, mit prozessabschließender Entscheidung ND unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages, über den vorgebrachten Antrag auf Regelung von Sorgerecht, Unterbringung ND Unterhalt der gemeinsamen Kinder wie folgt
FÜR ENTSCHIEDEN: Controparte_7
Die Regelung von Sorgerecht, Unterbringung ND Unterhalt der gemeinsamen Kinder erfolgt zu nachstehenden
BEDINGUNGEN:
1. Die minderjährigen Kinder ER LA ND beiden Per_5 Persona_6
Elternteilen gemeinsam anvertraut, wobei jeder Elternteil die Entscheidungen des täglichen Lebens treffen kann, wenn sich die Kinder bei ihm aufhalten, während alle Entscheidungen von größerem Interesse von den Eltern gemeinsam getroffen werden müssen.
2. Die minderjährigen Kinder ER ND ER werden Persona_7 ER vorwiegend im Haushalt der Mutter AS ER wo sie auch ihren Per_8 meldeamtlichen Wohnsitz haben.
pagina 2 di 4 3. Der Kindesvater hat das Recht ND die Pflicht, die Kinder wie folgt bei sich zu haben:
Perso
• 1. von 8.30 19.30 Controparte_8 Per_9 Persona_10
Perso
• 2. Mittwoch von 13.15 bis 19.30 Persona_11 Per_12 Perso Perso
von 13.15 is 19.30
[...]
• 3. von 12.45 bis 19.30 ND von Persona_13 Per_14 Per_12 Perso 12.45 Uhr bis 19.30
Perso
• 4. von 8.30 19.30 Controparte_8 Per_9 Persona_10
Perso
• 5. Mittwoch von 13.15 bis 19.30 Persona_11 Per_12 Perso Perso
von 13.15 is Sonntag 19.30
[...]
• 6.Woche Nachtschicht: Mittwoch von 12.45 bis 19.30 ND von Per_12
12.45 Uhr bis 19.30 Uhr;
Per_
➢ in den Weihnachtsferien verbringen die Kinder ER RI ND ER jedes Jahr die Hälfte des Heiligabends bei jedem die restlichen
[...] Per_15
Ferien jeweils zur Hälfte bei beiden Elternteilen.
[...]
verbringen die Controparte_9 CP_10 Controparte_11
Kinder ER LA RI ND jeweils zur Hälfte bei der Mutter Persona_6 ND zur Hälfte beim Vater, wobei die genannten Ferien auch jeweils zur Gänze bei einem verbracht werden können, dies jedoch jedes Jahr Per_15 alternierend, sofern zwischen den Eltern einvernehmlich vereinbart;
➢ die Sommerferien verbringen die Kinder drei nicht zur Gänze aufeinanderfolgende Wochen, bei beiden Eltern, wobei die entsprechenden Wochen von beiden Elternteilen innerhalb 31.01. eines jeden Jahres abzusprechen sind.
4. Herr verpflichtet sich, an Frau ER als monatlichen CP_5 CP_6
Unterhaltsbeitrag für die minderjährigen Kinder ER LA RI ND ER im Voraus, innerhalb des 5. Tages eines jeden Monats, beginnend ab
[...] einschließlich August 2025, den Betrag von jeweils Euro 325,00 pro Kind ND somit von insgesamt Euro 650,00, mit automatischer jährlicher Anpassung an die Steigerung der Lebenshaltungskosten laut ASTAT – Index der Autonomen Provinz Bozen jeweils zum 01. August eines jeden Jahres, beginnend mit 01. August 2026, zu bezahlen.
5. Die anfallenden außerordentlichen Kosten für die minderjährigen Kinder ER
ND sind von beiden Elternteilen je zur Hälfte zu Persona_7 Persona_6 tragen, wobei die Eltern in diesem Zusammenhang auf das pagina 3 di 4 Einvernehmensprotokoll des Landesgerichts Bozen vom 26.11.2024 Bezug nehmen.
6. Sämtliche öffentlichen Beiträge im Interesse der Kinder stehen der Kindesmutter zu. Die Steuerfreibeträge werden von den Parteien je zur Hälfte in Anspruch genommen.
7. Die Eltern ermächtigen sich gegenseitig dazu, die Ausstellung von Reisepässen bzw. Dokumenten zu beantragen.
8. Die Parteien kommen überein, dass die Sozialdienste die Familiensituation auch weiterhin beobachten sollen ND für den Zeitraum von 2 Jahren alle 6 Monate über die Entwicklung der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht hierüber Bericht erstatten sollen.
9. Die Verfahrenskosten werden zwischen den Parteien aufgehoben.
10. Die Zulassung der AS ER zur Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren, erwirkt mit Beschluss der zuständigen Kommission der Rechtsanwaltskammer Bozen vom 08.04.2022, wird rückwirkend, mit Wirkung vor Einleitung dieses Verfahrens widerrufen.
Die Gerichtskanzlei wird angewiesen, dieses Urteil den Sozialdiensten mitzuteilen.
am 28.08.2025 Pt_1
Die Vorsitzende ND Urteilsverfasserin
CP_2
pagina 4 di 4
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Parte_1
in
[...]
ND Controparte_2 Controparte_3
Pt_2 Parte_3
Persona_1
hat folgendes
CP_4
erlassen im Zivilverfahren Nr. 1353/2025 R.G. zwischen den Prozessparteien
vertreten ND verteidigt durch RA Dr. CP_5 Persona_2
Antragsteller/in gegen
, vertreten ND verteidigt durch RA Dr. CP_6 Persona_3
Antragsgegner/in ND
STAATSANWALTSCHAFT am Landesgericht Bozen
Streitbeigetretene Partei
Gegenstand des Rechtsstreits: Regelung von Sorgerecht, Unterbringung ND Unterhalt der gemeinsamen Kinder gemäß Art. 337-bis ZGB
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE pagina 1 di 4 Mit dem am 05/05/2025 eingereichten Antrag begehrte MA die CP_5
Regelung von Sorgerecht, Unterbringung ND Unterhalt des/r gemeinsamen Kindes/er gemäß Artikel 337-bis ff. ZGB.
Dies vorausgeschickt, ist festzuhalten, dass die Parteien nach Einleitung des Verfahrens gemeinsame Schlussanträge gestellt haben.
Die Anträge können angenommen werden, da sie nicht gegen zwingende Rechtsnormen verstoßen ND auch die Interessen des/r gemeinsamen Kindes/er wahren.
Betreffend die von ER AS mit Beschluss der zuständigen Kommission der Rechtsanwaltskammer Bozen vom 08.04.2022 erwirkte Zulassung zur Prozesskostenhilfe nimmt das Gericht deren Erklärung vom 23.07.2025 zur Per_4 wonach sie bereits bei Einleitung dieses Verfahrens nicht mehr über die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Begünstigung verfügte, weshalb die Zulassung mit diesem Urteil widerrufen wird, ND widerruft demzufolge die Zulassung, mit Wirkung bereits vor Einleitung dieses Verfahrens.
Parte_4
hat das angerufene Landesgericht Bozen, mit prozessabschließender Entscheidung ND unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages, über den vorgebrachten Antrag auf Regelung von Sorgerecht, Unterbringung ND Unterhalt der gemeinsamen Kinder wie folgt
FÜR ENTSCHIEDEN: Controparte_7
Die Regelung von Sorgerecht, Unterbringung ND Unterhalt der gemeinsamen Kinder erfolgt zu nachstehenden
BEDINGUNGEN:
1. Die minderjährigen Kinder ER LA ND beiden Per_5 Persona_6
Elternteilen gemeinsam anvertraut, wobei jeder Elternteil die Entscheidungen des täglichen Lebens treffen kann, wenn sich die Kinder bei ihm aufhalten, während alle Entscheidungen von größerem Interesse von den Eltern gemeinsam getroffen werden müssen.
2. Die minderjährigen Kinder ER ND ER werden Persona_7 ER vorwiegend im Haushalt der Mutter AS ER wo sie auch ihren Per_8 meldeamtlichen Wohnsitz haben.
pagina 2 di 4 3. Der Kindesvater hat das Recht ND die Pflicht, die Kinder wie folgt bei sich zu haben:
Perso
• 1. von 8.30 19.30 Controparte_8 Per_9 Persona_10
Perso
• 2. Mittwoch von 13.15 bis 19.30 Persona_11 Per_12 Perso Perso
von 13.15 is 19.30
[...]
• 3. von 12.45 bis 19.30 ND von Persona_13 Per_14 Per_12 Perso 12.45 Uhr bis 19.30
Perso
• 4. von 8.30 19.30 Controparte_8 Per_9 Persona_10
Perso
• 5. Mittwoch von 13.15 bis 19.30 Persona_11 Per_12 Perso Perso
von 13.15 is Sonntag 19.30
[...]
• 6.Woche Nachtschicht: Mittwoch von 12.45 bis 19.30 ND von Per_12
12.45 Uhr bis 19.30 Uhr;
Per_
➢ in den Weihnachtsferien verbringen die Kinder ER RI ND ER jedes Jahr die Hälfte des Heiligabends bei jedem die restlichen
[...] Per_15
Ferien jeweils zur Hälfte bei beiden Elternteilen.
[...]
verbringen die Controparte_9 CP_10 Controparte_11
Kinder ER LA RI ND jeweils zur Hälfte bei der Mutter Persona_6 ND zur Hälfte beim Vater, wobei die genannten Ferien auch jeweils zur Gänze bei einem verbracht werden können, dies jedoch jedes Jahr Per_15 alternierend, sofern zwischen den Eltern einvernehmlich vereinbart;
➢ die Sommerferien verbringen die Kinder drei nicht zur Gänze aufeinanderfolgende Wochen, bei beiden Eltern, wobei die entsprechenden Wochen von beiden Elternteilen innerhalb 31.01. eines jeden Jahres abzusprechen sind.
4. Herr verpflichtet sich, an Frau ER als monatlichen CP_5 CP_6
Unterhaltsbeitrag für die minderjährigen Kinder ER LA RI ND ER im Voraus, innerhalb des 5. Tages eines jeden Monats, beginnend ab
[...] einschließlich August 2025, den Betrag von jeweils Euro 325,00 pro Kind ND somit von insgesamt Euro 650,00, mit automatischer jährlicher Anpassung an die Steigerung der Lebenshaltungskosten laut ASTAT – Index der Autonomen Provinz Bozen jeweils zum 01. August eines jeden Jahres, beginnend mit 01. August 2026, zu bezahlen.
5. Die anfallenden außerordentlichen Kosten für die minderjährigen Kinder ER
ND sind von beiden Elternteilen je zur Hälfte zu Persona_7 Persona_6 tragen, wobei die Eltern in diesem Zusammenhang auf das pagina 3 di 4 Einvernehmensprotokoll des Landesgerichts Bozen vom 26.11.2024 Bezug nehmen.
6. Sämtliche öffentlichen Beiträge im Interesse der Kinder stehen der Kindesmutter zu. Die Steuerfreibeträge werden von den Parteien je zur Hälfte in Anspruch genommen.
7. Die Eltern ermächtigen sich gegenseitig dazu, die Ausstellung von Reisepässen bzw. Dokumenten zu beantragen.
8. Die Parteien kommen überein, dass die Sozialdienste die Familiensituation auch weiterhin beobachten sollen ND für den Zeitraum von 2 Jahren alle 6 Monate über die Entwicklung der Staatsanwaltschaft am Jugendgericht hierüber Bericht erstatten sollen.
9. Die Verfahrenskosten werden zwischen den Parteien aufgehoben.
10. Die Zulassung der AS ER zur Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren, erwirkt mit Beschluss der zuständigen Kommission der Rechtsanwaltskammer Bozen vom 08.04.2022, wird rückwirkend, mit Wirkung vor Einleitung dieses Verfahrens widerrufen.
Die Gerichtskanzlei wird angewiesen, dieses Urteil den Sozialdiensten mitzuteilen.
am 28.08.2025 Pt_1
Die Vorsitzende ND Urteilsverfasserin
CP_2
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