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Sentenza 16 dicembre 2024
Sentenza 16 dicembre 2024
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 16/12/2024, n. 592 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 592 |
| Data del deposito : | 16 dicembre 2024 |
Testo completo
Allg. Reg. Nr. 4254/2024 A.V.
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Parte_1
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Richter Per_3
Dr. - Persona_4 Per_5
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 4254/2024 A.V.
, geboren am 04/05/1988 in BRUNECK (BZ), Parte_2
und
, geboren am 18/01/1988 , in (BZ), Parte_3 Per_7
mit am 05/11/2024 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB, CP_1
in die beigebrachten Urkunden und in die am 26.11.2024 hinterlegten
Verhandlungsnote;
nach der Staatsanwaltschaft bei diesem Controparte_2
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff ZPO folgendes
URTEIL
1 die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem Urteil also homologiert werden.
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in , in nichtöffentlicher Sitzung am 05/12/2024 Pt_1
Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo
2
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Parte_1
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Richter Per_3
Dr. - Persona_4 Per_5
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 4254/2024 A.V.
, geboren am 04/05/1988 in BRUNECK (BZ), Parte_2
und
, geboren am 18/01/1988 , in (BZ), Parte_3 Per_7
mit am 05/11/2024 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB, CP_1
in die beigebrachten Urkunden und in die am 26.11.2024 hinterlegten
Verhandlungsnote;
nach der Staatsanwaltschaft bei diesem Controparte_2
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff ZPO folgendes
URTEIL
1 die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem Urteil also homologiert werden.
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in , in nichtöffentlicher Sitzung am 05/12/2024 Pt_1
Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo
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