CA
Sentenza 11 luglio 2025
Sentenza 11 luglio 2025
Commentari • 0
Sul provvedimento
| Citazione : | Corte d'Appello Trento, sez. distaccata di Bolzano, sentenza 11/07/2025, n. 94 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Corte d'Appello Trento |
| Numero : | 94 |
| Data del deposito : | 11 luglio 2025 |
Testo completo
REPUBLIK ITALIEN
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Das Oberlandesgericht Trient
Außenabteilung Bozen
Abteilung für Zivilsachen
erlässt in nichtöffentlicher Sitzung durch
Parte_1 Parte_2
Joppi Senatsmitglied Pt_3
– Abfasser Persona_1 Parte_4
folgendes
CP_1
in der unter Nr. 38/2022 A.R. eingetragenen zweitinstanzlichen
Rechtssache, welche
durch
- AL EN ( , vertreten und verteidigt C.F._1
von R.A. WENTER MARTIN
- Berufungskläger-
gegen
- RE ( ), vertreten und CP_2 C.F._2
verteidigt von R.A. TIEFENBRUNNER THOMAS und R.A.
WIDMANN ANDREAS
- Berufungsgegner-
wegen: Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts Bozen
1
Nr. 183/2022 veröffentlicht am 19/02/2022
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
Im Dafürhalten, dass die am 3.7.2025 von den eingelassenen
Parteien hinterlegte Verzichtserklärung auf die
Verfahrenshandlungen ordnungsgemäß ist, sind die
Voraussetzungen nach Art. 306 ZPO für die Erklärung des
Erlöschens des Berufungsverfahrens gegeben.
Auf entsprechenden Antrag der Parteien werden die
Prozesskosten der zweiten Instanz zwischen den Parteien
vollständig aufgehoben.
Im Sinne des Art. 71 bis des Grundbuchsgesetzes wird die
Löschung der Anmerkung der Klage, die mit Grundbuchsdekret
T.Zl. 303/2022 vom 16.2.2022 (Grundbuchsamt Welsberg) zu
Lasten der dort angegebenen Liegenschaften angemerkt wurde,
angeordnet.
A.D.G.
Das Oberlandesgericht Trient, , erkennt in Controparte_3
dem von dem Berufungskläger AL EN gegen den
Berufungsbeklagten RE EN in Anfechtung des am
19/02/2022 veröffentlichen Urteils Nr. 183/2022 angestrengten
Berufungsverfahrens, mit prozessabschließender Entscheidung
im Sinne des Art. 307 Abs.
4. ZPO,
wie folgt zu Recht:
1. Das Berufungsverfahren wird für erloschen erklärt.
2. Die Prozesskosten der zweiten Instanz werden zwischen
2
den Parteien vollständig aufgehoben.
3. Es wird die Löschung der Anmerkung der Klage, die mit
Grundbuchsdekret 303/2022 vom 16.2.2022 C.F._3
(Grundbuchsamt Welsberg) zu Lasten der dort angegebenen Liegenschaften angemerkt wurde,
angeordnet.
9.7.2025
Der Vorsitzende Dr.
[...]
Dr. Persona_2 Persona_1
3