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Sentenza 31 ottobre 2025
Sentenza 31 ottobre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 31/10/2025, n. 721 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 721 |
| Data del deposito : | 31 ottobre 2025 |
Testo completo
allg. Reg. Nr. 3385/2025
Parte_1
DES ITALIENISCHEN VOLKES
[...]
DAS ER OZ
FÜR Controparte_1 Parte_2
erlässt durch die Richter
und Pt_3 Parte_4 Parte_5
Pt_6 Parte_7
Richter Parte_8
folgendes
Pt_9
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
TH EE, und
Parte_10
beide vertreten und verteidigt durch RA RG und RA ER Pt_11
JULIA
- Antragsteller - mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_12
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
TH EE, geboren in KALTERN (BZ) am 29/05/1969; und geboren in KALTERN (BZ) am 18/04/1963; Parte_10
ordnet dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung gemäß den einvernehmlichen Schlussanträgen geregelt wird, die im ursprünglichen Verfahrensantrag formuliert und in der Verhandlung vom 13.10.2025 abgeändert wurden (siehe entsprechendes Verhandlungsprotokoll), welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
Die mit dem verfahrenseinleitenden Antrag als Anlagen B (Katasterplan) und E (Energetische Bescheinigung) vorgelegten Dokumente stellen integrierenden Bestandteil dieses Urteils dar, für die Zwecke der vereinbarten Liegenschaftsoperation.
So entschieden in Bozen am 27/10/2025
Die und Verf. Parte_4
IA RF
Seite 2 von 2
Parte_1
DES ITALIENISCHEN VOLKES
[...]
DAS ER OZ
FÜR Controparte_1 Parte_2
erlässt durch die Richter
und Pt_3 Parte_4 Parte_5
Pt_6 Parte_7
Richter Parte_8
folgendes
Pt_9
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
TH EE, und
Parte_10
beide vertreten und verteidigt durch RA RG und RA ER Pt_11
JULIA
- Antragsteller - mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_12
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
TH EE, geboren in KALTERN (BZ) am 29/05/1969; und geboren in KALTERN (BZ) am 18/04/1963; Parte_10
ordnet dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung gemäß den einvernehmlichen Schlussanträgen geregelt wird, die im ursprünglichen Verfahrensantrag formuliert und in der Verhandlung vom 13.10.2025 abgeändert wurden (siehe entsprechendes Verhandlungsprotokoll), welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
Die mit dem verfahrenseinleitenden Antrag als Anlagen B (Katasterplan) und E (Energetische Bescheinigung) vorgelegten Dokumente stellen integrierenden Bestandteil dieses Urteils dar, für die Zwecke der vereinbarten Liegenschaftsoperation.
So entschieden in Bozen am 27/10/2025
Die und Verf. Parte_4
IA RF
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