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Sentenza 27 febbraio 2025
Sentenza 27 febbraio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 27/02/2025, n. 138 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 138 |
| Data del deposito : | 27 febbraio 2025 |
Testo completo
allg. Reg. Nr. 9/2025
Parte_1
[.. ITALIENISCHEN VOLKES CP_1
DAS LANDESGERICHT BOZEN
FÜR Controparte_2 Persona_1
erlässt durch die Richter
und Pt_2 Parte_3 Parte_4
Parte_5
Pt_6 Parte_7
folgendes
Pt_8
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung
eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
AM HE,
und
, Parte_9
Per beide vertreten und verteidigt durch Persona_3
- Antragsteller -
mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_10
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
, geboren in BRIXEN (BZ) am 31/01/1990; Parte_11
und
, geboren in BRIXEN (BZ) am 04/05/1991; Parte_9
ordnet
dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
dass die Ehetrennung durch die im verfahrenseinleitenden Rekurs einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in Bozen am 26/02/2025
Die und Verf. Parte_3
Julia Dorfmann
Seite 2 von 2
Parte_1
[.. ITALIENISCHEN VOLKES CP_1
DAS LANDESGERICHT BOZEN
FÜR Controparte_2 Persona_1
erlässt durch die Richter
und Pt_2 Parte_3 Parte_4
Parte_5
Pt_6 Parte_7
folgendes
Pt_8
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung
eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
AM HE,
und
, Parte_9
Per beide vertreten und verteidigt durch Persona_3
- Antragsteller -
mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_10
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
, geboren in BRIXEN (BZ) am 31/01/1990; Parte_11
und
, geboren in BRIXEN (BZ) am 04/05/1991; Parte_9
ordnet
dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
dass die Ehetrennung durch die im verfahrenseinleitenden Rekurs einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in Bozen am 26/02/2025
Die und Verf. Parte_3
Julia Dorfmann
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