TRIB
Sentenza 23 ottobre 2025
Sentenza 23 ottobre 2025
Commentari • 0
Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 23/10/2025, n. 934 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 934 |
| Data del deposito : | 23 ottobre 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 2840/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Andrea Pappalardo Vorsitzender
RI EC berichterst.
[...]
Parte_1 hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, CP_2 CP_3 vertreten und verteidigt durch RA STACUL ANDREAS, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
und
, Controparte_4 vertreten und verteidigt durch RA und laut CP_5 Controparte_6
Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
Controparte_7
[...] dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
pagina 1 di 2 dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine
Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in TSCHERMS (BZ) am 27/12/1969; Persona_1 und
, geboren in TSCHERMS (BZ) am 04/10/1965; Controparte_4 ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der anlässlich der Verhandlung vom 13/10/2025, einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender
Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 22/10/2025
Der Urteilverfasser Der Vorsitzende
RI Parte_2 pagina 2 di 2