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Sentenza 28 agosto 2025
Sentenza 28 agosto 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 28/08/2025, n. 529 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 529 |
| Data del deposito : | 28 agosto 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 1951/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Julia Dorfmann Vorsitzende
Morris Recla berichterst.
[...]
Parte_1 hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, Persona_1 vertreten und verteidigt durch und RA Persona_2 Per_3
, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht
[...] und
, Persona_4 vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht, welche aus den Akten Persona_5 hervorgeht;
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_2
[...] dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
pagina 1 di 2 dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine
Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in ( ) Persona_1 Per_6 Persona_7 am 08/03/1975; und
, geboren in SCHLANDERS (BZ) am 09/10/1973; Persona_4 ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der im Rekurs, am 13/05/2025 hinterlegt, einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 25/08/2025
Der Urteilverfasser Die Vorsitzende
Morris Persona_8 pagina 2 di 2