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Sentenza 23 ottobre 2025
Sentenza 23 ottobre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 23/10/2025, n. 710 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 710 |
| Data del deposito : | 23 ottobre 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 2780/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Andrea Pappalardo Vorsitzender
RR RE berichterst.
[...]
Parte_1 hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf anhängig zwischen Persona_1
, Parte_2 vertreten und verteidigt durch und RA Persona_2 Persona_3
, laut Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht;
[...] und
, Parte_3 vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche aus Persona_4 den Akten hervorgeht;
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_4
[...] dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
pagina 1 di 2 dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine
Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in SIEGEN (D) am 04/05/1972; Parte_2 und
, geboren in HALLE (D) am 31/12/1978; Parte_3 ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die auf Grund der im Rekurs, am 09/07/2025 hinterlegt, einvernehmlich Persona_1 formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Die Anlage Nr. 12, 15, 17, 20 bilden einen integrierenden Bestandteil des Urteils.
Bozen, 22/10/2025
Der Urteilverfasser Der Vorsitzende
RR Parte_5 pagina 2 di 2