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Sentenza 27 febbraio 2025
Sentenza 27 febbraio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 27/02/2025, n. 219 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 219 |
| Data del deposito : | 27 febbraio 2025 |
Testo completo
Allg. Reg. Nr. 3143/2024 A.V.
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Parte_1
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Richter Per_3
Dr. - Persona_4 Per_5
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, behängend unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 3143/2024 A.V.
zwischen:
, Persona_6
und
; Controparte_1
nach in die einvernehmlichen Bedingungen laut CP_2
vom 19.2.2025; Controparte_3
nach der der bei diesem CP_4 CP_5 Controparte_6
Parte_1
gemäß Artt. 337bis ff C.F._1
URTEIL
die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im Verhandlungsprotokoll vom 19.2.2025 – das diesem als Per_7
integrierender Bestandteil beigeschlossen werden muss - formulierten
Schlussanträge bestätigt, die mit diesem also homologiert werden. Per_7
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in , in nichtöffentlicher Sitzung am 27/02/2025 Pt_1
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
Parte_1
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Richter Per_3
Dr. - Persona_4 Per_5
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, behängend unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 3143/2024 A.V.
zwischen:
, Persona_6
und
; Controparte_1
nach in die einvernehmlichen Bedingungen laut CP_2
vom 19.2.2025; Controparte_3
nach der der bei diesem CP_4 CP_5 Controparte_6
Parte_1
gemäß Artt. 337bis ff C.F._1
URTEIL
die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im Verhandlungsprotokoll vom 19.2.2025 – das diesem als Per_7
integrierender Bestandteil beigeschlossen werden muss - formulierten
Schlussanträge bestätigt, die mit diesem also homologiert werden. Per_7
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in , in nichtöffentlicher Sitzung am 27/02/2025 Pt_1
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo