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Sentenza 13 maggio 2025
Sentenza 13 maggio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 13/05/2025, n. 476 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 476 |
| Data del deposito : | 13 maggio 2025 |
Testo completo
ITALIENISCHE CP_1
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN KE
Parte_1
in
[...]
und Berichterstatterin Controparte_2 Contr Parte_2
CP_4 Parte_3
hat folgendes
CP_5
erlassen im Zivilverfahren Nr. 2738/2024 R.G. zwischen den Prozessparteien
, vertreten und verteidigt durch RA Dr. Parte_4 [...]
und RA Dr. Per_1 Persona_2
[...]
gegen
vertreten und verteidigt durch RA Dr. CP_6 Persona_3 Per_4
und RA Dr. IVO
[...] Controparte_7
Antragsgegner/in und
am Landesgericht Bozen Controparte_8
Streitbeigetretene Partei
Gegenstand des Rechtsstreits: gerichtliche Ehetrennung
Seite 1 von 3 Controparte_9
Die Voraussetzungen für den Ausspruch der Ehetrennung sind gegeben, da die Ausführungen im verfahrenseinleitenden Antrag sowie das des Per_5 vorgenommenen Schlichtungsversuches zeigen, dass es unmöglich ist, das Zusammenleben fortzusetzen bzw. . Controparte_10
Dies vorausgeschickt, ist festzuhalten, dass die Parteien nach Einleitung des Verfahrens gemeinsame Schlussanträge gestellt haben.
Die Anträge können angenommen werden, da sie nicht gegen zwingende Rechtsnormen verstoßen und auch die Interessen des/r gemeinsamen Kindes/er wahren.
Parte_5
hat das angerufene Landesgericht Bozen, mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages, über den vorgebrachten Ehetrennungsantrag wie folgt
FÜR UND ENTSCHIEDEN: CP_11
Es wird die gerichtliche Trennung der Eheleute Parte_4
(geboren in ( ) am 13/03/1978) und Per_6 Per_7 [...]
(geboren in ( ) am 31/01/1976), Parte_6 Per_8 Per_9 welche am 05/10/2012 in Bruneck die Ehe geschlossen haben, ausgesprochen, und zwar zu folgenden
BEDINGUNGEN:
1.) Das Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder ER
[...]
geboren am 25.04.2013 in Z), und Per_10 Per_11 CP_6 Per_12
, geboren am 26.11.2014 in ) wird beiden
[...] Persona_13 Per_14 CP_6 und SS;
Persona_3 Pt_4 Persona_15
2.) Die Zeiten des Umgangs beider Eltern mit den Kindern werden wie folgt geregelt:
▪ Die Kinder sind beim Vater im Zeitraum von 14 Tagen:
- in der ersten Woche Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von
17:30 Uhr mit Übernachtung (Samstagmorgen bis 09:30 Uhr);
- in der zweiten Woche Mittwoch, und von Per_16 Persona_17
17:30 Uhr mit Übernachtung und zusätzlich den gesamten Samstag und Sonntag bis 19:00 Uhr;
Seite 2 von 3 ▪ die restliche Zeit sind die Kinder bei der Mutter;
3.) die Ferienzeiten werden zwischen den Eltern hälftig aufgeteilt;
in den Sommerferien hat jeder Elternteil die Kinder drei, auch nicht zusammenhängende, Wochen bei sich;
4.) Herr ER bezahlt an Frau als ausgleichenden Kindesunterhalt Pt_4
(sogenannter „assegno perequativo“) den Betrag von EUR 300 pro Kind und somit insgesamt EUR 600, aufzuwerten laut ASTAT-Index; samt auf Per_18 das entsprechende Protokoll des Landesgerichts Pt_1
5.) die für die beiden Kinder anfallenden außerordentlichen Spesen werden zwischen den Elternteil je zur Hälfte aufgeteilt;
6.) sämtliche öffentliche Beiträge einschließlich des staatlichen Kindergelds („assegno unico“) und des Landeskindergelds und stehen zu 100% der Mutter zu;
7.) die Parteien kommen überein, dass diese Bedingungen unter Berücksichtigung der sich infolge der Trennung ergebenden Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien im Rahmen der Regelung der Bedingungen der Ehescheidung neu verhandelt werden sollen;
8.) die Verfahrenskosten für diese erste Prozessphase werden zwischen den Parteien zur Gänze aufgehoben;
9.) die Parteien beantragen, im Anschluss an den Ausspruch der Ehetrennung, die Festsetzung einer Verhandlung für die Fortsetzung des Verfahrens für die Ehescheidung.
am 07/05/2025 Pt_1
Die und Urteilsverfasserin CP_2
Julia Dorfmann
Seite 3 von 3
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NAMEN DES ITALIENISCHEN KE
Parte_1
in
[...]
und Berichterstatterin Controparte_2 Contr Parte_2
CP_4 Parte_3
hat folgendes
CP_5
erlassen im Zivilverfahren Nr. 2738/2024 R.G. zwischen den Prozessparteien
, vertreten und verteidigt durch RA Dr. Parte_4 [...]
und RA Dr. Per_1 Persona_2
[...]
gegen
vertreten und verteidigt durch RA Dr. CP_6 Persona_3 Per_4
und RA Dr. IVO
[...] Controparte_7
Antragsgegner/in und
am Landesgericht Bozen Controparte_8
Streitbeigetretene Partei
Gegenstand des Rechtsstreits: gerichtliche Ehetrennung
Seite 1 von 3 Controparte_9
Die Voraussetzungen für den Ausspruch der Ehetrennung sind gegeben, da die Ausführungen im verfahrenseinleitenden Antrag sowie das des Per_5 vorgenommenen Schlichtungsversuches zeigen, dass es unmöglich ist, das Zusammenleben fortzusetzen bzw. . Controparte_10
Dies vorausgeschickt, ist festzuhalten, dass die Parteien nach Einleitung des Verfahrens gemeinsame Schlussanträge gestellt haben.
Die Anträge können angenommen werden, da sie nicht gegen zwingende Rechtsnormen verstoßen und auch die Interessen des/r gemeinsamen Kindes/er wahren.
Parte_5
hat das angerufene Landesgericht Bozen, mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages, über den vorgebrachten Ehetrennungsantrag wie folgt
FÜR UND ENTSCHIEDEN: CP_11
Es wird die gerichtliche Trennung der Eheleute Parte_4
(geboren in ( ) am 13/03/1978) und Per_6 Per_7 [...]
(geboren in ( ) am 31/01/1976), Parte_6 Per_8 Per_9 welche am 05/10/2012 in Bruneck die Ehe geschlossen haben, ausgesprochen, und zwar zu folgenden
BEDINGUNGEN:
1.) Das Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder ER
[...]
geboren am 25.04.2013 in Z), und Per_10 Per_11 CP_6 Per_12
, geboren am 26.11.2014 in ) wird beiden
[...] Persona_13 Per_14 CP_6 und SS;
Persona_3 Pt_4 Persona_15
2.) Die Zeiten des Umgangs beider Eltern mit den Kindern werden wie folgt geregelt:
▪ Die Kinder sind beim Vater im Zeitraum von 14 Tagen:
- in der ersten Woche Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von
17:30 Uhr mit Übernachtung (Samstagmorgen bis 09:30 Uhr);
- in der zweiten Woche Mittwoch, und von Per_16 Persona_17
17:30 Uhr mit Übernachtung und zusätzlich den gesamten Samstag und Sonntag bis 19:00 Uhr;
Seite 2 von 3 ▪ die restliche Zeit sind die Kinder bei der Mutter;
3.) die Ferienzeiten werden zwischen den Eltern hälftig aufgeteilt;
in den Sommerferien hat jeder Elternteil die Kinder drei, auch nicht zusammenhängende, Wochen bei sich;
4.) Herr ER bezahlt an Frau als ausgleichenden Kindesunterhalt Pt_4
(sogenannter „assegno perequativo“) den Betrag von EUR 300 pro Kind und somit insgesamt EUR 600, aufzuwerten laut ASTAT-Index; samt auf Per_18 das entsprechende Protokoll des Landesgerichts Pt_1
5.) die für die beiden Kinder anfallenden außerordentlichen Spesen werden zwischen den Elternteil je zur Hälfte aufgeteilt;
6.) sämtliche öffentliche Beiträge einschließlich des staatlichen Kindergelds („assegno unico“) und des Landeskindergelds und stehen zu 100% der Mutter zu;
7.) die Parteien kommen überein, dass diese Bedingungen unter Berücksichtigung der sich infolge der Trennung ergebenden Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien im Rahmen der Regelung der Bedingungen der Ehescheidung neu verhandelt werden sollen;
8.) die Verfahrenskosten für diese erste Prozessphase werden zwischen den Parteien zur Gänze aufgehoben;
9.) die Parteien beantragen, im Anschluss an den Ausspruch der Ehetrennung, die Festsetzung einer Verhandlung für die Fortsetzung des Verfahrens für die Ehescheidung.
am 07/05/2025 Pt_1
Die und Urteilsverfasserin CP_2
Julia Dorfmann
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