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Sentenza 30 ottobre 2025
Sentenza 30 ottobre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 30/10/2025, n. 712 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 712 |
| Data del deposito : | 30 ottobre 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
FÜR Controparte_2 CP_3
Allg. Reg. Nr. 3479/2025 AV
Das , zusammengesetzt aus den Richtern Controparte_1
DR RD - Vorsitzender
IS RE - Pt_1
ÜN EL - berichterstattender Pt_1
hat folgendes
URTEIL
Seite 1 von 5 erlassen im Verfahren nach Art. 337bis ff. ZGB, eingebracht mit gemeinsamem
Antrag von:
, geboren am 24/05/1994 in Persona_1 Persona_2
Steuernummer: , C.F._1
und
, geboren am 05/05/1993 in Parte_2 Per_2 Per_2
Persona_3 C.F._2
beide vertreten und verteidigt durch RA Dr. , laut Controparte_4
Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht,
- Antragsteller -;
und
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen,
- dem Streit beigetretene Partei -.
GEGENSTAND
Antrag auf Bestätigung / von Vereinbarungen betreffend Persona_4
Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt gemeinsamer minderjähriger Kinder
Seite 2 von 5 gemäß Artikel 337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11, 473bis.47 und 473bis.51
ZPO.
Das Landesgericht Bozen,
festgestellt, dass die Parteien (die nicht verheiratet sind) einen einvernehmlichen
Antrag auf Bestätigung / von Vereinbarungen betreffend Persona_4
Sorgerecht, und ihres gemeinsamen minderjährigen Kindes CP_5 CP_6
geboren am 25.08.2022 in gemäß Artikel CP_7 Persona_2
337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11, 473bis.47 und 473bis.51 ZPO, eingebracht haben (das Kind wurde von beiden Eltern anerkannt);
nach Einsichtnahme in den Art. 337ter ZGB, wonach das Gericht die zwischen den
Eltern geschlossenen Vereinbarungen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widersprechen, zur Kenntnis nimmt;
erachtet, dass die zwischen den Eltern im Anlassfall zu Stande gekommenen
Vereinbarungen dem Kindeswohl nicht widersprechen und dass keine Einwände
gegen die vorgebrachten einvernehmlichen Anträge zu erheben sind, da sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen;
Seite 3 von 5 dass der Staatsanwalt die von den Parteien einvernehmlich gestellten Anträge
befürwortet hat;
dass eine Anhörung des Kindes in Anbetracht der einvernehmlichen Regelung nicht notwendig ist (vgl. Art. 473bis.4, letzter Absatz, ZPO);
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts
gegeben ist;
Controparte_8
spricht das Landesgericht Bozen mit verfahrensabschließender Entscheidung und unter Abweisung bzw. Absorbierung jedes gegensätzlichen Antrages,
nach Einsichtnahme in die Artikel 337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11,
473bis.47 und 473bis.51 ZPO;
wie folgt zu Recht:
Das Gericht bestätigt die zwischen den oben genannten Eltern getroffenen
Vereinbarungen laut einvernehmlich vorgebrachtem Antrag, welcher am
03/09/2025 telematisch hinterlegt wurde. Der zitierte Antrag bildet
integrierenden Bestandteil dieses Urteils.
Seite 4 von 5 Die beiden Parteien haben vereinbart, die Verfahrenskosten je zur Hälfte zu
übernehmen.
So befunden in Bozen (BZ), in nicht öffentlicher Sitzung am 27/10/2025.
Der Urteilsverfasser Der Vorsitzende
ÜN EL DR RD
(digitale Unterschrift) (digitale Unterschrift)
Seite 5 von 5
Controparte_1
[...]
FÜR Controparte_2 CP_3
Allg. Reg. Nr. 3479/2025 AV
Das , zusammengesetzt aus den Richtern Controparte_1
DR RD - Vorsitzender
IS RE - Pt_1
ÜN EL - berichterstattender Pt_1
hat folgendes
URTEIL
Seite 1 von 5 erlassen im Verfahren nach Art. 337bis ff. ZGB, eingebracht mit gemeinsamem
Antrag von:
, geboren am 24/05/1994 in Persona_1 Persona_2
Steuernummer: , C.F._1
und
, geboren am 05/05/1993 in Parte_2 Per_2 Per_2
Persona_3 C.F._2
beide vertreten und verteidigt durch RA Dr. , laut Controparte_4
Vollmacht, welche aus den Akten hervorgeht,
- Antragsteller -;
und
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen,
- dem Streit beigetretene Partei -.
GEGENSTAND
Antrag auf Bestätigung / von Vereinbarungen betreffend Persona_4
Sorgerecht, Unterbringung und Unterhalt gemeinsamer minderjähriger Kinder
Seite 2 von 5 gemäß Artikel 337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11, 473bis.47 und 473bis.51
ZPO.
Das Landesgericht Bozen,
festgestellt, dass die Parteien (die nicht verheiratet sind) einen einvernehmlichen
Antrag auf Bestätigung / von Vereinbarungen betreffend Persona_4
Sorgerecht, und ihres gemeinsamen minderjährigen Kindes CP_5 CP_6
geboren am 25.08.2022 in gemäß Artikel CP_7 Persona_2
337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11, 473bis.47 und 473bis.51 ZPO, eingebracht haben (das Kind wurde von beiden Eltern anerkannt);
nach Einsichtnahme in den Art. 337ter ZGB, wonach das Gericht die zwischen den
Eltern geschlossenen Vereinbarungen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widersprechen, zur Kenntnis nimmt;
erachtet, dass die zwischen den Eltern im Anlassfall zu Stande gekommenen
Vereinbarungen dem Kindeswohl nicht widersprechen und dass keine Einwände
gegen die vorgebrachten einvernehmlichen Anträge zu erheben sind, da sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen;
Seite 3 von 5 dass der Staatsanwalt die von den Parteien einvernehmlich gestellten Anträge
befürwortet hat;
dass eine Anhörung des Kindes in Anbetracht der einvernehmlichen Regelung nicht notwendig ist (vgl. Art. 473bis.4, letzter Absatz, ZPO);
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts
gegeben ist;
Controparte_8
spricht das Landesgericht Bozen mit verfahrensabschließender Entscheidung und unter Abweisung bzw. Absorbierung jedes gegensätzlichen Antrages,
nach Einsichtnahme in die Artikel 337bis ff. ZGB, sowie Artikel 473bis.11,
473bis.47 und 473bis.51 ZPO;
wie folgt zu Recht:
Das Gericht bestätigt die zwischen den oben genannten Eltern getroffenen
Vereinbarungen laut einvernehmlich vorgebrachtem Antrag, welcher am
03/09/2025 telematisch hinterlegt wurde. Der zitierte Antrag bildet
integrierenden Bestandteil dieses Urteils.
Seite 4 von 5 Die beiden Parteien haben vereinbart, die Verfahrenskosten je zur Hälfte zu
übernehmen.
So befunden in Bozen (BZ), in nicht öffentlicher Sitzung am 27/10/2025.
Der Urteilsverfasser Der Vorsitzende
ÜN EL DR RD
(digitale Unterschrift) (digitale Unterschrift)
Seite 5 von 5