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Sentenza 25 settembre 2025
Sentenza 25 settembre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 25/09/2025, n. 598 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 598 |
| Data del deposito : | 25 settembre 2025 |
Testo completo
Allg. Reg. Nr. 3104/2025 A.V.
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
LANDESGERICHT BOZEN
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Vorsitzende Berichterstatter Persona_1
Dr. Recla - Richter Per_2
Dr. - Richter Persona_3
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 3104/2025 A.V. von
AT , geboren am 13/05/1987 in Parte_1
SCHLANDERS (BZ),
und
geboren am 07/10/1996 , in SCHLANDERS (BZ), Parte_2
mit am 01/08/2025 hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
Parte_3
nach in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB, CP_1
in die beigebrachten Urkunden und in die am 2.9.2025 hinterlegten
Verhandlungsnote;
nach Staatsanwaltschaft bei diesem Controparte_2
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff folgendes
URTEIL die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem Urteil also homologiert werden.
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in Bozen, in nichtöffentlicher Sitzung am 25/09/2025
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
LANDESGERICHT BOZEN
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Dr. - Vorsitzende Berichterstatter Persona_1
Dr. Recla - Richter Per_2
Dr. - Richter Persona_3
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 3104/2025 A.V. von
AT , geboren am 13/05/1987 in Parte_1
SCHLANDERS (BZ),
und
geboren am 07/10/1996 , in SCHLANDERS (BZ), Parte_2
mit am 01/08/2025 hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
Parte_3
nach in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB, CP_1
in die beigebrachten Urkunden und in die am 2.9.2025 hinterlegten
Verhandlungsnote;
nach Staatsanwaltschaft bei diesem Controparte_2
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff folgendes
URTEIL die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem Urteil also homologiert werden.
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in Bozen, in nichtöffentlicher Sitzung am 25/09/2025
Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo