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Sentenza 21 gennaio 2025
Sentenza 21 gennaio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 21/01/2025, n. 54 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 54 |
| Data del deposito : | 21 gennaio 2025 |
Testo completo
allg. Reg. Nr. 4642/2024
Parte_1
VOLKES
[...] Parte_1
DAS LANDESGERICHT BOZEN
FÜR Controparte_1 Parte_2
erlässt durch die Richter
und Pt_3 Pt_4 Parte_5 Parte_6
Parte_7
Parte_8 Pt_9
folgendes
Pt_10
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung
eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
UL Per_1
und
Parte_11
beide vertreten und verteidigt durch RA EI ET
- Antragsteller -
mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_12
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
, geboren in MÜNCHEN (D) am 27/10/1978; Parte_13
und geboren in IN (BZ) am 12/10/1961; Parte_11 Per_2 Per_3
ordnet
dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
dass die Ehetrennung durch die im verfahrenseinleitenden Rekurs einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in Bozen am 17/01/2025
Die und Verf. Parte_5
Julia Dorfmann
Seite 2 von 2
Parte_1
VOLKES
[...] Parte_1
DAS LANDESGERICHT BOZEN
FÜR Controparte_1 Parte_2
erlässt durch die Richter
und Pt_3 Pt_4 Parte_5 Parte_6
Parte_7
Parte_8 Pt_9
folgendes
Pt_10
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung
eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
UL Per_1
und
Parte_11
beide vertreten und verteidigt durch RA EI ET
- Antragsteller -
mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_12
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
, geboren in MÜNCHEN (D) am 27/10/1978; Parte_13
und geboren in IN (BZ) am 12/10/1961; Parte_11 Per_2 Per_3
ordnet
dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
dass die Ehetrennung durch die im verfahrenseinleitenden Rekurs einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in Bozen am 17/01/2025
Die und Verf. Parte_5
Julia Dorfmann
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