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Sentenza 14 marzo 2025
Sentenza 14 marzo 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 14/03/2025, n. 172 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 172 |
| Data del deposito : | 14 marzo 2025 |
Testo completo
Allg. Reg. Nr. 197/2025 A.V.
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
LANDESGERICHT BOZEN
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus:
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Per_3 Per_4
Dr. - Persona_5 Per_4
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 197/2025 A.V. von
IS , geboren am 01/05/1998 in BRIXEN (BZ), Per_6
und
, geboren am 03/11/1990 , in BOZEN (BZ), Parte_1
mit am 22/01/2025 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB, CP_1
in die beigebrachten Urkunden und in die am 12.2.2025 hinterlegte
Controparte_2
nach bei diesem Controparte_3
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff folgendes
URTEIL die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem Urteil also homologiert werden.
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in Bozen, in nichtöffentlicher Sitzung am 14/03/2025
Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo
REPUBLIK ITALIEN
Im Namen des Italienischen Volkes
LANDESGERICHT BOZEN
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus:
Dr. - Persona_1 Persona_2
Dr. Recla - Per_3 Per_4
Dr. - Persona_5 Per_4
erlässt im Verfahren auf einvernehmlichen Antrag gemäß Artt. 337bis ff.
ZGB, wie es unter dem Aktenzeichen Allg. Reg. Nr. 197/2025 A.V. von
IS , geboren am 01/05/1998 in BRIXEN (BZ), Per_6
und
, geboren am 03/11/1990 , in BOZEN (BZ), Parte_1
mit am 22/01/2025 telematisch hinterlegten Rekurs eingeleitet worden ist;
nach in den gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff ZGB, CP_1
in die beigebrachten Urkunden und in die am 12.2.2025 hinterlegte
Controparte_2
nach bei diesem Controparte_3
Landesgericht;
gemäß Artt. 337bis ff folgendes
URTEIL die zwischen den vorgenannten Parteien zustande gekommene
einverständliche Regelung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
im Rekurs – der diesem Dekret als integrierender Bestandteil
beigeschlossen werden muss - formulierten Schlussanträge bestätigt, die
mit diesem Urteil also homologiert werden.
GRÜNDE
Sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die
Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen
laut dem obengenannten gemeinsamen Rekurs gemäß Artt. 337bis ff geeinigt haben, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
So befunden in Bozen, in nichtöffentlicher Sitzung am 14/03/2025
Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo