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Sentenza 23 ottobre 2025
Sentenza 23 ottobre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 23/10/2025, n. 930 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 930 |
| Data del deposito : | 23 ottobre 2025 |
Testo completo
Esente da tassa ed imposta ai sensi dell'art.19 Legge 06/03/1987 n.74
REPUBBLIK ITALIEN
Im Name des Italienischen Volkes
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt wie folgt:
Dr. - Vorsitzende Berichterstatt. Persona_1
Dr. - Richter Persona_2
Dr. - Persona_3 Per_4
hat folgendes
[...]
, im Verfahren wegen gerichtliche Ehetrennung mit CP_1
einvernehmlichen Bedingungen, behängend unter N. 1733/2025 A.R. zwischen
mit dem Verfahrens- und Zustellbevollmächtigten Persona_5
Dr. , laut Vollmacht in den Akten;
Persona_6
und
, mit den Verfahrens- und Zustellbevollmächtigten Controparte_2
RRAA Dr. und Dr. laut Vollmacht Persona_7 Persona_8
in den Akten;
und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen;
erachtet dass die Parteien die Ehetrennung zu den laut Verhandlungsnote - telematisch am 3.10.2025 hinterlegt - formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass es klar steht, dass die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen ist;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Trennungsbedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses
Gerichts gegeben ist;
A.D.G. erklärt die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in BOZEN (BZ) am 26/06/1973; Persona_5
und
, geboren in BOZEN (BZ) am 30/03/1971; Controparte_2
ordnet der Standesbeamte der zuständigen Gemeinde dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der einvernehmlich formulierten
Bedingungen – telematisch am 3.10.2025 hinterlegt – geregelt wird – die integrierender Bestandteil dieses sind – und also homologiert werden. Per_9
Bozen, am 23/10/2025
Der Vorsitzende Dr. Andrea Pappalardo
REPUBBLIK ITALIEN
Im Name des Italienischen Volkes
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt wie folgt:
Dr. - Vorsitzende Berichterstatt. Persona_1
Dr. - Richter Persona_2
Dr. - Persona_3 Per_4
hat folgendes
[...]
, im Verfahren wegen gerichtliche Ehetrennung mit CP_1
einvernehmlichen Bedingungen, behängend unter N. 1733/2025 A.R. zwischen
mit dem Verfahrens- und Zustellbevollmächtigten Persona_5
Dr. , laut Vollmacht in den Akten;
Persona_6
und
, mit den Verfahrens- und Zustellbevollmächtigten Controparte_2
RRAA Dr. und Dr. laut Vollmacht Persona_7 Persona_8
in den Akten;
und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen;
erachtet dass die Parteien die Ehetrennung zu den laut Verhandlungsnote - telematisch am 3.10.2025 hinterlegt - formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass es klar steht, dass die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen ist;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Trennungsbedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses
Gerichts gegeben ist;
A.D.G. erklärt die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in BOZEN (BZ) am 26/06/1973; Persona_5
und
, geboren in BOZEN (BZ) am 30/03/1971; Controparte_2
ordnet der Standesbeamte der zuständigen Gemeinde dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der einvernehmlich formulierten
Bedingungen – telematisch am 3.10.2025 hinterlegt – geregelt wird – die integrierender Bestandteil dieses sind – und also homologiert werden. Per_9
Bozen, am 23/10/2025
Der Vorsitzende Dr. Andrea Pappalardo