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Sentenza 21 gennaio 2025
Sentenza 21 gennaio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 21/01/2025, n. 50 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 50 |
| Data del deposito : | 21 gennaio 2025 |
Testo completo
allg. Reg. Nr. 4849/2024
Parte_1
[...] Parte_2
DAS Parte_3
FÜR Controparte_1 Parte_4
erlässt durch die Richter
Vorsitzende und Parte_5 Parte_6
Parte_7
Parte_8
folgendes
Pt_9
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung
eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
SA , Parte_10
und
, Parte_11
beide vertreten und verteidigt durch RA NT und RA Pt_12
Persona_1
- Antragsteller -
mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_13
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
, geboren in MERAN (BZ) am 02/12/1986; Parte_14
und
, geboren in MERAN (BZ) am 26/12/1978; Parte_11
ordnet
dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
dass die Ehetrennung durch die im verfahrenseinleitenden Rekurs einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in am 17/01/2025 Pt_3
Die Vorsitzende und Verf.
Parte_5
Seite 2 von 2
Parte_1
[...] Parte_2
DAS Parte_3
FÜR Controparte_1 Parte_4
erlässt durch die Richter
Vorsitzende und Parte_5 Parte_6
Parte_7
Parte_8
folgendes
Pt_9
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung
eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
SA , Parte_10
und
, Parte_11
beide vertreten und verteidigt durch RA NT und RA Pt_12
Persona_1
- Antragsteller -
mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_13
[...]
das Gericht die einvernehmliche Ehetrennung von:
, geboren in MERAN (BZ) am 02/12/1986; Parte_14
und
, geboren in MERAN (BZ) am 26/12/1978; Parte_11
ordnet
dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
dass die Ehetrennung durch die im verfahrenseinleitenden Rekurs einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
So entschieden in am 17/01/2025 Pt_3
Die Vorsitzende und Verf.
Parte_5
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