TRIB
Sentenza 5 febbraio 2025
Sentenza 5 febbraio 2025
Commentari • 0
Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 05/02/2025, n. 93 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 93 |
| Data del deposito : | 5 febbraio 2025 |
Testo completo
Controparte_1
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 4573/2024 A.V.
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
- Persona_1 Parte_1
-
[...] Parte_2
Tschager - berichterstattender Richter
[...]
hat folgendes
URTEIL erlassen, in der Ehetrennungssache unter allg. Reg. Nr. 4573 / 2024 A.V., Controparte_3
Art. 473 bis.51. ZPO von den Parteien
[...]
, geboren in BOZEN (BZ) am 28/06/1994, Parte_3
und
, geboren in BOZEN (BZ) am 16/09/1994, Parte_4
Co beide vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht, welche aus Controparte_5
den Akten hervorgeht,
- Antragsteller - und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Das Landesgericht Bozen, nach Einsichtnahme in den Rekurs, in die beigebrachten Urkunden und in die hinterlegte schriftliche Verhandlungsnote;
erachtet, dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
Seite 1 von 2 erhoben, dass die Staatsanwaltschaft die von den Parteien einvernehmlich gestellten
Schlussanträge befürwortet hat;
erhoben, dass sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen geeinigt haben, den gesetzlichen
Vorgaben entsprechen;
erachtet, dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
gemäß Artikel 473 bis.51. ZPO;
Controparte_6
hat das Landesgericht Bozen mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages wie folgt
FÜR RECHT ERKANNT UND : CP_7
Die zwischen den vorgenannten Ehegatten zustande gekommene einverständliche
Ehetrennung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im verfahrenseinleitenden
Rekurs enthaltenen einzelnen Schlussanträge bestätigt. Dem zuständigen Standesbeamten wird angeordnet, die Anmerkung dieses Urteils vorzunehmen. Der verfahrenseinleitende
Rekurs muss diesem Urteil beigeschlossen werden und bildet integrierenden Bestandteil desselben.
So befunden in Bozen, in nichtöffentlicher Sitzung am 04/02/2025.
Der Verfasser Die Vorsitzende
Simon Tschager Persona_1
Seite 2 von 2
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 4573/2024 A.V.
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
- Persona_1 Parte_1
-
[...] Parte_2
Tschager - berichterstattender Richter
[...]
hat folgendes
URTEIL erlassen, in der Ehetrennungssache unter allg. Reg. Nr. 4573 / 2024 A.V., Controparte_3
Art. 473 bis.51. ZPO von den Parteien
[...]
, geboren in BOZEN (BZ) am 28/06/1994, Parte_3
und
, geboren in BOZEN (BZ) am 16/09/1994, Parte_4
Co beide vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht, welche aus Controparte_5
den Akten hervorgeht,
- Antragsteller - und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Das Landesgericht Bozen, nach Einsichtnahme in den Rekurs, in die beigebrachten Urkunden und in die hinterlegte schriftliche Verhandlungsnote;
erachtet, dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
Seite 1 von 2 erhoben, dass die Staatsanwaltschaft die von den Parteien einvernehmlich gestellten
Schlussanträge befürwortet hat;
erhoben, dass sämtliche Anträge, Absprachen und Bedingungen, auf welche sich die Parteien für die zukünftige Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen geeinigt haben, den gesetzlichen
Vorgaben entsprechen;
erachtet, dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
gemäß Artikel 473 bis.51. ZPO;
Controparte_6
hat das Landesgericht Bozen mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages wie folgt
FÜR RECHT ERKANNT UND : CP_7
Die zwischen den vorgenannten Ehegatten zustande gekommene einverständliche
Ehetrennung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im verfahrenseinleitenden
Rekurs enthaltenen einzelnen Schlussanträge bestätigt. Dem zuständigen Standesbeamten wird angeordnet, die Anmerkung dieses Urteils vorzunehmen. Der verfahrenseinleitende
Rekurs muss diesem Urteil beigeschlossen werden und bildet integrierenden Bestandteil desselben.
So befunden in Bozen, in nichtöffentlicher Sitzung am 04/02/2025.
Der Verfasser Die Vorsitzende
Simon Tschager Persona_1
Seite 2 von 2