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Sentenza 21 febbraio 2025
Sentenza 21 febbraio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 21/02/2025, n. 189 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 189 |
| Data del deposito : | 21 febbraio 2025 |
Testo completo
N. R.G. 2398/2023
REPUBLIK ITALIEN
Parte_1
FÜR Parte_2 CP_1
IN Controparte_2
Das Gericht, zusammengesetzt aus den Richtern:
Parte_3 CP_3
Recla Richter u.
[...] Controparte_4
Günter Morandell Pt_4
erlässt im Zivilverfahren Nr. 2398/2023 R.G. in nichtöffentlichem Verfahren folgendes
URTEIL zwischen den Prozessparteien:
WA , vertreten UN verteidigt durch RA Dr. Per_1 Persona_2
; Controparte_5
UN
, vertreten UN verteidigt durch RA Controparte_6 Persona_3
CP_7
UN am Landesgericht Controparte_8 Pt_1
dem Streit beigetretene Partei;
Gegenstand des Rechtsstreits: gemäß Art. 473 bis. 29 ZPO UN Art. 337 bis ZGB.
[...]
: Controparte_9
„Möge das , contrariis reiectis: Parte_1
- Die gemeinsamen Kinder (geboren am 01.09.2008) UN (geb. am Persona_4 Persona_5
15.03.2012) werden FR WA zur Ausübung des ausschließlichen Sorgerechtes anvertraut.
- Die Kinder bleiben weiterhin bei der Mutter untergebracht, bei welcher sie ihren Wohnsitz beibehalten werden.
- Die Tochter IA RI wird die Tochter-Vater-Besuche direkt mit dem Vater vereinbaren.
pagina 1 di 11 - ER das Recht UN die Pflicht zusprechen, den Sohn TE IA jedes zweite CP_6
Wochenende von Freitagnachmittag (ab 15 Uhr) bis Sonntagabend (19 Uhr) sowie einmal unter der
Woche (mit Übernachtung) zu sich zu nehmen, wobei der diesbezügliche Tag zwischen den Eltern zu vereinbaren ist.
In den Weihnachtsferien wird alljährlich eine Woche beim Persona_5
Vater verbringen. (24.12.) verbringt der Sohn immer mit der Mutter, den 25.12. CP_10
hingegen mit dem Vater.
Die restlichen Schulferien (Semester-, Oster, - Allerheiligenferien) werden zur Gänze zwischen Per_2
den Eltern aufgeteilt, UN zwar alternierend von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2025 wird die Per_5 Per_5
Semesterferien beim Vater verbringen, die Osterferien bei der Mutter UN die Herbst-
/Allerheiligenferien wiederum beim Vater. Im Jahr 2026 hingegen umgekehrt, UN zwar die Semester- UN Herbst- /Allerheiligenferien bei der Mutter UN die Osterferien beim Vater (im Jahr 2027 findet wieder dieselbe Reihenfolge wie 2025 Anwendung usw.).
In den Sommerferien wird TE IA zwei Wochen mit dem Vater verbringen (auch nicht unbedingt am Stück). Zwecks besserer Organisation verpflichten sich die Parteien, die
Sommerferienplanung rechtzeitig UN jedenfalls innerhalb des Monats Februar eines jeden Jahres zu vereinbaren.
- ER ET AN anordnen, zum Unterhalt der beiden Kinder beizutragen, indem er einen CP_6
monatlichen Unterhaltsbeitrag in Höhe von Euro 500,00 pro Kind (insgesamt Euro 1.000,00) an die innerhalb des 5. eines jeden Monats überweist. Der Unterhaltsbeitrag ist Per_6 Persona_7
wertgesichert laut Astat-Angaben der Provinz Bozen.
- Die außerordentlichen Spesen für beide Kinder gemäß Einvernehmensprotokoll sollen zur Gänze
(100%) ER ME angelastet werden.
- Die Beiträge der öffentlichen Hand, Kindergeld UN „assegno unico“ bezieht für beide Kinder ausschließlich UN zur Gänze (100%) die Mutter. Die Steuerfreibeträge hingegen werden von den
Eltern jeweils zur Hälfte in Anspruch genommen.
- Festlegen, dass ausschließlich die Mutter WA OL Unterschriften im digitalen Register der
Kinder setzen darf.
Auf jeden Fall: Mit vollständigem Ersatz der Verfahrens- UN Anwaltskosten. des Antragsgegners:
“Möge das löbliche Landesgericht von Bozen, contrariis reiectis:
In der Hauptsache:
pagina 2 di 11
1. Das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder IA UN TE erhalten die Per_4 Per_5
Eltern gemeinsam, wobei sie ihren Wohnsitz weiterhin bei der Mutter in beibehalten sollen. Die Per_8
Entscheidungen des täglichen Lebens trifft jeweils derjenige Elternteil, bei dem sich die Kinder gerade aufhalten;
weitreichendere Entscheidungen werden gemeinsam getroffen UN zwischen den Eltern abgesprochen.
2. Die Kinder werden je eine Woche beim Vater UN eine Woche bei der Mutter verbringen. Der
Wechsel findet jeweils Sonntagabend statt. Im Sommer können die Kinder zwei zusammenhängende
Wochen beim Vater UN bei der Mutter verbringen.
3. Der Vater übernimmt zur Gänze den ordentlichen Unterhalt für beide Kinder, sodass die Mutter nur mehr die Lebensmittel für die Zeit kaufen muss, in der sich die Kinder bei ihr aufhalten.
Sollte das Gericht der Ansicht sein, dass eine 50/50 Lösung UN die Übernahme sämtlicher ordentlichen Spesen durch den Kindsvater (sodass kein ordentlicher Unterhalt an die Mutter zu zahlen sein wird) nicht im Interesse der Kinder sei, dann möge das Gericht untergeordnet folgenden
Bedingungen zustimmen:
4. Die Kinder verbringen jedes zweite Wochenende von Freitag nach der Schule bis Sonntagabend 19
Uhr sowie jede Woche von Mittwoch nach der Schule bis Donnerstagmorgen beim Vater. In jenen
Wochen in denen die Kinder am Wochenende nicht beim Vater sind, besuchen sie ihn zudem am
Freitagnachmittag.
5. In den Weihnachtsferien werden die Kinder alljährlich eine Woche beim Vater verbringen.
[...]
(24.12.) verbringen die Kinder immer mit der Mutter, den 25.12 hingegen immer mit dem CP_10
Vater.
6. Die restlichen Schulferien (Semester-, Oster, - Herbst- bzw. Allerheiligenferien) werden zur Gänze zwischen den Eltern aufgeteilt, UN zwar alternierend von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2025 werden die
Kinder die Semesterferien beim Vater verbringen, die Osterferien bei der Mutter UN die Herbst- bzw.
Im Jahr 2026 hingegen umgekehrt, UN zwar die Semester- Controparte_11
UN Herbst- bzw. Allerheiligenferien bei der Mutter UN die Osterferien beim Vater (im Jahr 2027 findet wieder dieselbe Reihenfolge wie 2025 Anwendung usw.).
Außerdem verbringen die Kinder in den Sommerferien vier Wochen, auch zusammenhängend, mit dem
Vater. Die entsprechenden Zeiten werden zwischen den Eltern jährlich ebenfalls innerhalb März vereinbart.
8. Herr ME verpflichtet sich mit dem monatlichen Betrag von jeweils Euro 270,00 pro Kind zum ordentlichen Unterhalt, bis zur Erreichung der Volljährigkeit bzw. Controparte_12
pagina 3 di 11 beizutragen. Der Betrag muss mittels Dauerauftrags innerhalb des 20. eines jeden Monats auf das von
FR WA mitgeteilte Konto überwiesen werden.
In jedem Fall:
9. Beide Eltern beteiligen sich mit jeweils 50 % an den außerordentlichen notwendigen medizinischen
Spesen. Die außerordentlichen Spesen für Sport, Freizeit UN Weiterbildung werden, nach vorheriger
Absprache zwischen den Eltern, ebenfalls zu jeweils 50 % übernommen, wobei die Kinder mindestens einen schulischen UN einen außerschulischen Kurs sowie einen Sommerkurs pro Jahr besuchen dürfen.
10. Die Abrechnung erfolgt monatlich unter Vorlage der entsprechenden Dokumentation, wobei der geschuldete Betrag innerhalb von maximal 10 Tagen ab Vorlage der Dokumentation zu bezahlen ist.
11. Bei der Bestimmung der außerordentlichen Spesen berufen sich die Parteien auf das
Einvernehmungsprotokoll des Landesgerichtes Bozen UN der Familienbeobachtungsstelle von Bozen in seiner jeweils gültigen Fassung.
12. , ) UN alle sonstigen Beiträge der CP_13 Controparte_14 Controparte_15
öffentlichen Hand gehen zu Gunsten der Mutter. Steuerfreibeträge, sofern wieder eingeführt, werden zur Hälfte von der Mutter UN zur Hälfte vom Vater in Anspruch genommen.
13. Mit vollständigem Ersatz der Verfahrens- UN Anwaltskosten”: des Staatsanwaltes:
„Die Staatsanwaltschaft beantragt die Anvertrauung der Minderjährigen an beide Elternteile, wobei sie weiterhin vorwiegend bei der Mutter wohnen;
die Besuche durch den Vater sollen ausschließlich unter
Überwachung des Sozialdienstes erfolgen;
bezüglich der monatlichen Unterhaltszahlung überlässt die
Staatsanwältin die Entscheidung dem Richter”.
BEGRÜNDUNG DER ENTSCHEIDUNG
1. Die Parteien haben 2 gemeinsame Kinder, beide noch minderjährig. IA ist 16 UN Per_4
besucht die Oberschule in Bruneck. ist 12 alt UN besucht derzeit die 2. Persona_5 Per_9 [...]
in Bruneck. CP_16
Die Familie hat in einem Haus in gelebt, welches im grUNbücherlichen Eigentum der Per_8
Antragstellerin steht.
Im Frühling 2023 hat FR WA die Beziehung mit ER ME definitiv beendet.
Am 04.06.2023 erstattete die eine Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt. Daraufhin Controparte_5
wurde, im Sinne des Art. 282bis StPO die vorbeugende Maßnahme des Verbots sich der Antragstellerin UN den Kindern zu nähern, erlassen. Auch ein in der Gemeinde Percha wurde Controparte_17
verfügt.
pagina 4 di 11 Am 15.05.2024 wurde das Kontaktverbot zum Sohn aufgehoben, nachdem dieser über Monate ausdrücklich den Wunsch geäußert hatte, den Vater wieder regelmäßig zu sehen.
Nachdem die Tochter trotz der positiven Entwicklung der vom Sozialdienst begleiteten Besuche den
Kontakt zu ihrem Vater verweigerte, verfügte der Richter die Anhörung der Kinder in Anwesenheit einer Psychologin.
Die Gerichtsgehilfin Dr. Pezzi hat die “Wiederaufnahme der Vater-Sohn-Kontakte mit eventueller
Ausweitung, sollten die Besuche weiterhin gut verlaufen” empfohlen, wobei sich der Sozialdienst wie folgt geäußert hat: “Die Besuche sollen künftig ohne Begleitung stattfinden. Dies erfordert jedoch eine klare UN verbindliche Regelung, insbesondere in Bezug auf die Kontakte unter der Woche, an den
Wochenenden UN in den Ferienzeiten, um zu vermeiden, dass einem starken Loyalitätskonflikt Per_5
ausgesetzt wird.
Aus diesen Gründen, wurde verfügt, dass der Sohn ab dem 10. Juni einen Nachmittag pro Woche von
15.00 bis 19.00 Uhr ohne Begleitung des Sozialdienstes mit dem Vater verbringt. Zudem verbringt der
Sohn jedes zweite Wochenende von Samstag 09:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr mit Übernachtung beim
Vater, wobei die Übergabe des Sohnes durch dritte Vertrauenspersonen erfolgen müssen.
In Anbetracht der positiven Entwicklung der Vater-Kind-Treffen wurde mit Verfügung vom
19.07.2024 es als angemessen erachtet, das Besuchsrecht des Vaters, wie folgt zu erweitern:
- Der Sohn wird ab August 2024 einen Tag pro-Woche ohne Begleitung des Sozialdienstes UN mit
Übernachtung beim Vater verbringen;
- Der Sohn wird jedes zweite Wochenende von Freitag 15:00 Uhr bis Sonntag, 19:00 Uhr mit
Übernachtung beim Vater verbringen.
Die Übergabe des Sohnes muss durch dritte Vertrauenspersonen erfolgen.
2. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist nach wie vor konfliktgeladen UN extrem angespannt. Es besteht keine direkte Kommunikation. Die Parteien sind derzeit nicht im Stande, zum Wohle der
Kinder zu kooperieren.
Da die Kinder den Großteil der Zeit bei der Mutter verbringen UN ausschließlich diese sich um deren organisatorische Belange kümmert, muss FR WA, das ausschließliche Sorgerecht übertragen werden. Dadurch werden weitere Konflikte UN Stress vermieden, die sich einstellen würden, sobald eine Unterschrift oder ein Einverständnis des Vaters benötigt wird.
FR WA wird den Kindsvater über die Situation der Kinder informieren UN ihn auf dem
Laufenden halten.
In Vergangenheit nahm Herr ME immer wieder ohne Absprache mit FR WA Einträge im digitalen Register der Kinder vor, wodurch er für Chaos UN Verwirrung sorgte. Auf Vorschlag des pagina 5 di 11 Sozialdienstes übertrug das Gericht der Mutter schließlich die alleinige Befugnis, Unterschriften im digitalen Register der Kinder anzubringen.
Es muss sichergestellt werden, dass die Kinder ihren schulischen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen UN den Überblick über Noten, Absenzen usw. . Aus diesem GrUN UN um CP_18
Missverständnisse UN Konflikte zu vermeiden, muss weiterhin ausschließlich FR WA die
Befugnis, Unterschriften im digitalen Register anzubringen, zugesprochen werden.
Zurzeit sind die Kinder vorwiegend bei der Mutter WA OL untergebracht. Während die
Tochter IA jeglichen Kontakt zum Vater weiterhin ablehnt UN ihn weder sehen noch hören will, verbringt der Sohn TE derzeit jedes zweite Wochenende sowie einen Tag unter der Woche samt
Übernachtung beim Vater.
Den Anträgen des Vaters auf paritätische Unterbringung des Sohnes kann nicht stattgegeben werden.
Die paritätische Unterbringung erweist sich auch deshalb als nicht umsetzbar, da IA jeden Kontakt mit dem Vater ablehnt.
An die vorgehenden Ausführungen anknüpfend wird darauf verwiesen, dass das Strafverfahren wegen
Misshandlung der Familie gegen ER nach wie vor anhängig ist. Neben FR WA ist CP_6
in diesem Verfahren auch die Tochter IA geschädigte Person. Angesichts des behängenden
Verfahrens muss, zum Wohle UN zum Schutze der minderjährigen Kinder, auf alle Fälle deren vorwiegende Unterbringung bei der Mutter WA verfügt werden. Per_1
In jedem Fall wird es auch nicht für angebracht gehalten, die paritätische Unterbringung des Sohnes
TE anzuordnen, mit vorwiegender Unterbringung der Tochter bei der Mutter. Die komplexe
Familiensituation spricht dagegen, die Geschwister zu trennen, auch um eine Verschärfung der bereits während des Verfahrens erkennbaren Spaltungstendenzen im Sinne einer Zugehörigkeitsdynamik zu vermeiden.
Der Sozialdienst hat sich für unbegleitete Vater-Kind-Besuche ausgesprochen,
Die Anträge der Parteien in Bezug auf das Umgangsrecht zwischen Vater UN Kindern sind im
Wesentlichen übereinstimmend. Die einzige Unterscheidung betrifft die Regelung der Sommerferien.
Während der Vater mit dem Kind 4 Wochen während der Sommerferien verbringen will, begrenzt die
Mutter diese Zeit auf 2 Wochen. Das Gericht ist der Auffassung, dass das väterliche Umgangsrecht die alternierenden Wochenenden sowie einen Nachmittag unter der Woche mit Übernachtung UN die
Hälfte der gesamten Schulferien umfassen soll. Im Sommer wird der Vater 3 Wochen mit dem Kind verbringen, davon dürfen aber nicht mehr als zwei Wochen zusammenhängend sein. Der entsprechenden Zeiträume müssen bis zum 31. März jedes Jahres mitgeteilt werden.
Die Übergaben des Sohnes müssen durch dritte Vertrauenspersonen erfolgen.
pagina 6 di 11 Die Mutter führt aus, dass nach den Besuchen beim Vater TE immer wieder
Verhaltensauffälligkeiten zeigt: Er verhalte sich der Mutter UN der Schwester gegenüber aggressiv, beleidige UN beschimpfe sie, lehne sich gegen Regeln auf, verweigere jede Mithilfe im Haushalt.
Besonders schlimm verhalte sich wenn er mehrere Tage am Stück beim ER ME verbracht Per_5
hat.
Es gilt, unter Mithilfe von geschultem Fachpersonal, am Verhalten von TE zu arbeiten bzw. ihn in dieser schwierigen Phase zu unterstützen.
Im Laufe des Verfahrens wurde festgestellt, dass sich IA nämlich benachteiligt UN ungerecht behandelt fühlt. Es hat sich auch gezeigt, dass die Tochter gegenüber dem Vater eine Haltung eingenommen hat, die im Wesentlichen der der Mutter entspricht, von der sie möglicherweise unbewusst beeinflusst wurde. Das Verhalten des Vaters, der den Sohn übermäßig verwöhnt UN anscheinend wenig Interesse an den Bedürfnissen der Tochter zeigt, trägt jedoch keinesfalls dazu bei, die Beziehung zu IA RI wiederherzustellen.
Der delegierte Richter hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Kinder erlassen, die an dieser Stelle bestätigt werden sollen. Insbesondere muss die psychologische Begleitung für IA
RI bestätigt werden, UN zwar mit dem Ziel, ihr eine neutrale zur Verfügung zu CP_19
stellen, um die eigenen Verletzungen einzuordnen UN zu verarbeiten UN um sich aus dem Konflikt zwischen den Eltern herauszulösen UN zu beiden Eltern eine eigene persönliche Beziehung aufbauen zu können.
Das Gericht nimmt zur dass beide Eltern eine psychologische Begleitung in Anspruch Per_10
genommen haben.
Die psychologisch/pädagogische Begleitung des Kindsvaters, soll ER ME helfen eine konstruktivere Art UN Weise der Gesprächsführung zu finden UN Tipps zu erhalten, wie er wieder
Kontakt zur IA RI aufbauen könnte, sowie einen guten Umgang mit seinen Emotionen zu finden, damit dieselben nicht in aggressiver Art UN Weise ausarten UN die Beziehung zu den MJ belasten.
Die psychologisch/pädagogische Begleitung der Kindsmutter soll zum Ziele haben, die Tochter bei der
Herauslösung der Solidarisierung mit ihr zu unterstützen UN eine eigene Beziehung zum Kindsvater aufzubauen.
Beide Elternteile sollten sich im Rahmen der psychologisch/pädagogischen Begleitung Hinweise holen, wie Kinder Trennungen erleben UN welche Bedürfnisse Kinder in dieser Situation haben, um somit befähigt zu werden, das Wohl der Kinder in den VordergrUN zu stellen UN persönliche Verletzungen UN Konflikte zwischen ihnen in Zukunft von den Kindern fernzuhalten.
pagina 7 di 11 3. Die Antragstellerin arbeitet Vollzeit als Lehrerin UN bezieht ein Einkommen in Höhe von ca. Euro
2.200,00 netto monatlich.
Im Jahr 2007 hat die heutige Antragstellerin die Immobilie, grUNbücherlich gekennzeichnet als Bp.
620 in E.Zl. 629/II, KG Percha, mittels Beschluss des Gemeindeausschusses (Zuweisung von gefördertem BaugrUN) erworben. Hierfür hat FR WA ein Darlehen bei der Bank aufgenommen, wofür sie noch bis zum 01.02.2026 ca. Euro 1.100,00 monatlich bezahlen muss.
Besagte Rückzahlung übernahm UN übernimmt die heutige Antragstellerin alleine.
Herr ME ist Angestellter bei EOS AG in UN bezieht ein Monatsgehalt von Euro 2.470,00 Pt_1
laut Arbeitsvertrag, zzgl. Laut beigelegten Steuererklärungen ergibt sich ein Controparte_20
durchschnittliches Monatsgehalt für das Jahr 2022 von Euro 3.450,00.
Im Jahre 2012 hat Herr als Investition am Gardasee eine Ferienwohnung gekauft, wofür bei CP_6
der Bank Intesa San Paolo ein Darlehen in der Höhe von Euro 180.000 aufgenommen wurde, wobei monatlich Euro 904,74 bezahlt werden müssen.
Im Jahre 2022 kauften die Parteien noch eine weitere Wohnung am Gardasee, die beiden zu jeweils
50% gehört. Das dafür gemeinsam aufgenommen Hypothekardarlehen sollte von beiden jeweils zur
Hälfte bedient werden UN läuft noch bis 2042.
Es ist unbestritten, dass die in Höhe von Euro 1.162,11 seither ausschließlich von ER Persona_11
ME bezahlt wurde.
Der Antragsgegner wohnt nun vorübergehend in einer in Bruneck. CP_21
Diesbezüglich hat der Antragsgegner unter Dok. 27 lediglich den Nachweis einer Zahlung für Miete UN Nebenspesen in Höhe von Euro 760 vorgelegt, sowie einen nicht unterzeichneten UN UNatierten
Mietvertrag unter Dok. 41.
Erst im Anhang der Stellungnahme gemäß Art. 473 bis. 28, Abs. 1, Buchst. b) wurde unter Dok. 71 ein
Mietvertrag vom 14.12.2023 eingereicht, aus dem eine Miete von 950,00 Euro zuzüglich 100 Euro für
Nebenkosten hervorgeht.
Der Beklagte behauptet die folgenden Ausgaben zu tragen:
− Euro 800,00 Unterhaltsbeitrag für die Kinder;
− Euro 1.050,00 für die CP_21
− Euro 903,00 Darlehen für sein Haus in;
Per_12
− Euro 1.158,11 Darlehen für das gemeinsame Haus in Calmasino;
− Euro 166,00 Autoversicherung;
− Euro 244,00 Finanzierungsvertrag für das Auto bis Feb. 2028;
Herr ME habe somit derzeit monatliche Fixausgaben von rUN Euro 4.321,00
pagina 8 di 11 Da der Herr ME angibt, ein durchschnittliches Einkommen von 2.905,00 Euro monatlich zu erzielen, zusätzlich 6.059,00 Euro an Mieteinnahmen zu erhalten, also insgesamt etwa 3.400 Euro pro
Monat, stellt sich die Frage, wie er die angegebenen Ausgaben bestreiten kann
Obwohl Herr ME nachweislich über insgesamt 9 Kontokorrenten bzw. Sparbücher verfügt, wurden lediglich von 3 davon die Saldenbestätigungen der letzten drei Jahre vorgelegt. In Bezug auf die restlichen 6 Positionen sind die Unterlage unvollständig.
Er vermietet nämlich nicht nur das am Gardasee, das in seinem ausschließlichen Eigentum Per_13
steht, sondern auch das Ferienhaus im Miteigentum der Parteien (siehe die Mietverträge unter Dok. 50 der Antragstellerin).
Die Mieteinnahmen bezüglich der zwei Häuser am Gardasee gehen aus der Steuererklärung des
Antragsgegners nicht hervor. Bei der von ER ME unter Dok. 70 hinterlegten CP_22
handelt es sich lediglich um eine von ER ME erstellte Tabelle, die keinerlei Beweiskraft aufweist.
Angesichts der Diskrepanz zwischen den vom Beklagten angegebenen Einkünften UN den Ausgaben, die er angeblich trägt, ist es durchaus sehr plausibel, dass die Einnahmen aus der Vermietung der beiden Immobilien am Gardasee deutlich höher sind als die vom ER ME angegebenen.
Laut den hinterlegten kassierte Herr allein im Zeitraum von Jänner bis Juni Persona_14 CP_6
Per_1 2023 Mieteinnahmen in von zirka Euro 15.000. Da die Kontoauszüge nicht vollständig sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Mieteinnahmen noch höher sind.
Jedenfalls erscheint es wahrscheinlich, dass über weitere nicht deklarierte Persona_16
Einkommensquellen oder Ersparnisse verfügt.
Nach einem Vergleich der Vermögens- UN Einkommensverhältnisse der Parteien UN in Anbetracht der Tatsache, dass Herr ME die Möglichkeit hat, die Wohnungen am Gardasee zu vermieten, erscheint es angemessen, den Vater anzuordnen zum ordentlichen Unterhalt der Kinder beizutragen, indem er für jedes Kind einen monatlichen Beitrag von 400,00 Euro sowie 60 % der außerordentlichen
Kosten zahlt.
Eventuelle öffentliche Zuwendungen für die gemeinsamen Kinder, einschließlich etwaiger
Familienzulagen, werden ausschließlich von der Kindesmutter bezogen.
4. Herr ME ist in Bezug auf die Anträge auf gemeinsames Sorgerecht UN auf paritätische
Unterbringung der Kinder unterlegen. Aus diesem GrUN muss der Beklagte die Hälfte der
Verfahrenskosten tragen, während die verbleibende Hälfte zwischen den Parteien verglichen wird.
Die für die Gerichtsgehilfin liquidierten Kosten sind endgültig jeweils zur Hälfte von beiden Parteien zu tragen.
pagina 9 di 11 Die Verfahrenskosten werden im Urteilsspruch unter Anwendung der Mittelwerte des DM 55/2014 für die ordentlichen Verfahren mit einem unbestimmten Streitwert bestimmt.
Aus diesen Gründen spricht das Landesgericht wie folgt zu Recht
1) Die gemeinsamen Kinder IA (geboren am 01.09.2008) UN (geb. am Per_4 Persona_5
15.03.2012) werden FR WA zur Ausübung des ausschließlichen Sorgerechtes anvertraut. Die
Kinder bleiben weiterhin bei der Mutter untergebracht, bei welcher sie ihren Wohnsitz beibehalten werden.
2) Die Tochter IA RI wird die Besuche des Vaters direkt mit diesem vereinbaren.
3) ER hat das Recht UN die Pflicht den Sohn TE IA jedes zweite Wochenende von CP_6
Freitagnachmittag (nach der Schule bzw. um 15:00 Uhr) bis (19:00 Uhr), sowie jede Persona_17
Woche von Mittwoch nach der Schule bzw. ab 15:00 Uhr, bis Donnerstagmorgen bei sich zu haben. In den Weihnachtsferien wird alljährlich eine Woche beim Vater verbringen. Persona_5 [...]
(24.12.) verbringt der Sohn immer mit der Mutter, den 25.12. hingegen mit dem Vater. CP_10
Die restlichen Schulferien (Semester-, Oster, - Allerheiligenferien) werden zur Gänze zwischen Per_2
den Eltern aufgeteilt, UN zwar alternierend von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2025 wird die Per_5 Per_5
Semesterferien beim Vater verbringen, die Osterferien bei der Mutter UN die Herbst-
/Allerheiligenferien wiederum beim Vater. Im Jahr 2026 hingegen umgekehrt, UN zwar die Semester- UN Herbst- /Allerheiligenferien bei der Mutter UN die Osterferien beim Vater (im Jahr 2027 findet wieder dieselbe Reihenfolge wie 2025 Anwendung usw.).
In den Sommerferien wird TE IA drei Wochen mit dem Vater verbringen (davon nicht mehr als zwei zusammenhängende Wochen). Zwecks besserer Organisation müssen die Parteien die
Sommerferienplanung rechtzeitig UN jedenfalls innerhalb des Monats März eines jeden Jahres vereinbaren.
4) Der Vater wird verpflichtet, mit Wirkung ab Januar 2024 bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit der gemeinsamen minderjährigen Kinder, für diese einen Kindsunterhaltsbetrag in Höhe von Euro
400,00 je Kind (insgesamt Euro 800,00) an die Mutter zu zahlen, wobei diese Beträge der jährlichen automatischen Aufwertung laut ASTAT-Angaben der Autonomen Provinz Bozen unterworfen sind
(mit erster Aufwertung im Januar 2025 - Basis Januar 2024) UN innerhalb des 5. Tages eines jeden
Monats auf ein von der Mutter anzugebendes UN auf dieselbe lautendes Bankkonto zu überweisen ist.
5) Die außerordentlichen Kosten (wie etwa freizeitbezogene UN medizinische Spesen sowie Auslagen für Aus- UN Weiterbildung, abzüglich der Beträge, die eventuell von der öffentlichen Hand gedeckt pagina 10 di 11 werden) für die gemeinsamen Kinder müssen vom Vater (60%) UN von der Mutter (40%) getragen werden.
6) Eventuelle öffentliche Zuwendungen für die gemeinsamen Kinder, einschließlich etwaiger
Familienzulagen, werden ausschließlich von der Kindesmutter bezogen.
7) Der Sozialdienst muss die familiäre Situation weiterhin beobachten UN alle vier Monate den
Staatsanwalt beim Jugendgericht darüber informieren.
8) wird verurteilt WA OL die Hälfte der Kosten dieses Verfahrens zu Controparte_6
ersetzen, welche für die restliche Hälfte verglichen werden, UN zur Gänze insgesamt mit Euro
7.616,00 für Anwaltsentgelt bestimmt werden, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Nebenleistungen
(pauschale Spesenvergütung, MwSt., , sowie allfälliger Folgekosten. CP_23
9) Die für die Gerichtsgehilfin Dr. Pezzi liquidierten Kosten sind endgültig jeweils zur Hälfte von beiden Parteien zu tragen.
Man teile dem Sozialdienst UN der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen mit.
So entschieden in am 19/02/2025 Pt_1
Der verfassende Richter Der Vorsitzende
Morris Persona_18
pagina 11 di 11
REPUBLIK ITALIEN
Parte_1
FÜR Parte_2 CP_1
IN Controparte_2
Das Gericht, zusammengesetzt aus den Richtern:
Parte_3 CP_3
Recla Richter u.
[...] Controparte_4
Günter Morandell Pt_4
erlässt im Zivilverfahren Nr. 2398/2023 R.G. in nichtöffentlichem Verfahren folgendes
URTEIL zwischen den Prozessparteien:
WA , vertreten UN verteidigt durch RA Dr. Per_1 Persona_2
; Controparte_5
UN
, vertreten UN verteidigt durch RA Controparte_6 Persona_3
CP_7
UN am Landesgericht Controparte_8 Pt_1
dem Streit beigetretene Partei;
Gegenstand des Rechtsstreits: gemäß Art. 473 bis. 29 ZPO UN Art. 337 bis ZGB.
[...]
: Controparte_9
„Möge das , contrariis reiectis: Parte_1
- Die gemeinsamen Kinder (geboren am 01.09.2008) UN (geb. am Persona_4 Persona_5
15.03.2012) werden FR WA zur Ausübung des ausschließlichen Sorgerechtes anvertraut.
- Die Kinder bleiben weiterhin bei der Mutter untergebracht, bei welcher sie ihren Wohnsitz beibehalten werden.
- Die Tochter IA RI wird die Tochter-Vater-Besuche direkt mit dem Vater vereinbaren.
pagina 1 di 11 - ER das Recht UN die Pflicht zusprechen, den Sohn TE IA jedes zweite CP_6
Wochenende von Freitagnachmittag (ab 15 Uhr) bis Sonntagabend (19 Uhr) sowie einmal unter der
Woche (mit Übernachtung) zu sich zu nehmen, wobei der diesbezügliche Tag zwischen den Eltern zu vereinbaren ist.
In den Weihnachtsferien wird alljährlich eine Woche beim Persona_5
Vater verbringen. (24.12.) verbringt der Sohn immer mit der Mutter, den 25.12. CP_10
hingegen mit dem Vater.
Die restlichen Schulferien (Semester-, Oster, - Allerheiligenferien) werden zur Gänze zwischen Per_2
den Eltern aufgeteilt, UN zwar alternierend von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2025 wird die Per_5 Per_5
Semesterferien beim Vater verbringen, die Osterferien bei der Mutter UN die Herbst-
/Allerheiligenferien wiederum beim Vater. Im Jahr 2026 hingegen umgekehrt, UN zwar die Semester- UN Herbst- /Allerheiligenferien bei der Mutter UN die Osterferien beim Vater (im Jahr 2027 findet wieder dieselbe Reihenfolge wie 2025 Anwendung usw.).
In den Sommerferien wird TE IA zwei Wochen mit dem Vater verbringen (auch nicht unbedingt am Stück). Zwecks besserer Organisation verpflichten sich die Parteien, die
Sommerferienplanung rechtzeitig UN jedenfalls innerhalb des Monats Februar eines jeden Jahres zu vereinbaren.
- ER ET AN anordnen, zum Unterhalt der beiden Kinder beizutragen, indem er einen CP_6
monatlichen Unterhaltsbeitrag in Höhe von Euro 500,00 pro Kind (insgesamt Euro 1.000,00) an die innerhalb des 5. eines jeden Monats überweist. Der Unterhaltsbeitrag ist Per_6 Persona_7
wertgesichert laut Astat-Angaben der Provinz Bozen.
- Die außerordentlichen Spesen für beide Kinder gemäß Einvernehmensprotokoll sollen zur Gänze
(100%) ER ME angelastet werden.
- Die Beiträge der öffentlichen Hand, Kindergeld UN „assegno unico“ bezieht für beide Kinder ausschließlich UN zur Gänze (100%) die Mutter. Die Steuerfreibeträge hingegen werden von den
Eltern jeweils zur Hälfte in Anspruch genommen.
- Festlegen, dass ausschließlich die Mutter WA OL Unterschriften im digitalen Register der
Kinder setzen darf.
Auf jeden Fall: Mit vollständigem Ersatz der Verfahrens- UN Anwaltskosten. des Antragsgegners:
“Möge das löbliche Landesgericht von Bozen, contrariis reiectis:
In der Hauptsache:
pagina 2 di 11
1. Das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder IA UN TE erhalten die Per_4 Per_5
Eltern gemeinsam, wobei sie ihren Wohnsitz weiterhin bei der Mutter in beibehalten sollen. Die Per_8
Entscheidungen des täglichen Lebens trifft jeweils derjenige Elternteil, bei dem sich die Kinder gerade aufhalten;
weitreichendere Entscheidungen werden gemeinsam getroffen UN zwischen den Eltern abgesprochen.
2. Die Kinder werden je eine Woche beim Vater UN eine Woche bei der Mutter verbringen. Der
Wechsel findet jeweils Sonntagabend statt. Im Sommer können die Kinder zwei zusammenhängende
Wochen beim Vater UN bei der Mutter verbringen.
3. Der Vater übernimmt zur Gänze den ordentlichen Unterhalt für beide Kinder, sodass die Mutter nur mehr die Lebensmittel für die Zeit kaufen muss, in der sich die Kinder bei ihr aufhalten.
Sollte das Gericht der Ansicht sein, dass eine 50/50 Lösung UN die Übernahme sämtlicher ordentlichen Spesen durch den Kindsvater (sodass kein ordentlicher Unterhalt an die Mutter zu zahlen sein wird) nicht im Interesse der Kinder sei, dann möge das Gericht untergeordnet folgenden
Bedingungen zustimmen:
4. Die Kinder verbringen jedes zweite Wochenende von Freitag nach der Schule bis Sonntagabend 19
Uhr sowie jede Woche von Mittwoch nach der Schule bis Donnerstagmorgen beim Vater. In jenen
Wochen in denen die Kinder am Wochenende nicht beim Vater sind, besuchen sie ihn zudem am
Freitagnachmittag.
5. In den Weihnachtsferien werden die Kinder alljährlich eine Woche beim Vater verbringen.
[...]
(24.12.) verbringen die Kinder immer mit der Mutter, den 25.12 hingegen immer mit dem CP_10
Vater.
6. Die restlichen Schulferien (Semester-, Oster, - Herbst- bzw. Allerheiligenferien) werden zur Gänze zwischen den Eltern aufgeteilt, UN zwar alternierend von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2025 werden die
Kinder die Semesterferien beim Vater verbringen, die Osterferien bei der Mutter UN die Herbst- bzw.
Im Jahr 2026 hingegen umgekehrt, UN zwar die Semester- Controparte_11
UN Herbst- bzw. Allerheiligenferien bei der Mutter UN die Osterferien beim Vater (im Jahr 2027 findet wieder dieselbe Reihenfolge wie 2025 Anwendung usw.).
Außerdem verbringen die Kinder in den Sommerferien vier Wochen, auch zusammenhängend, mit dem
Vater. Die entsprechenden Zeiten werden zwischen den Eltern jährlich ebenfalls innerhalb März vereinbart.
8. Herr ME verpflichtet sich mit dem monatlichen Betrag von jeweils Euro 270,00 pro Kind zum ordentlichen Unterhalt, bis zur Erreichung der Volljährigkeit bzw. Controparte_12
pagina 3 di 11 beizutragen. Der Betrag muss mittels Dauerauftrags innerhalb des 20. eines jeden Monats auf das von
FR WA mitgeteilte Konto überwiesen werden.
In jedem Fall:
9. Beide Eltern beteiligen sich mit jeweils 50 % an den außerordentlichen notwendigen medizinischen
Spesen. Die außerordentlichen Spesen für Sport, Freizeit UN Weiterbildung werden, nach vorheriger
Absprache zwischen den Eltern, ebenfalls zu jeweils 50 % übernommen, wobei die Kinder mindestens einen schulischen UN einen außerschulischen Kurs sowie einen Sommerkurs pro Jahr besuchen dürfen.
10. Die Abrechnung erfolgt monatlich unter Vorlage der entsprechenden Dokumentation, wobei der geschuldete Betrag innerhalb von maximal 10 Tagen ab Vorlage der Dokumentation zu bezahlen ist.
11. Bei der Bestimmung der außerordentlichen Spesen berufen sich die Parteien auf das
Einvernehmungsprotokoll des Landesgerichtes Bozen UN der Familienbeobachtungsstelle von Bozen in seiner jeweils gültigen Fassung.
12. , ) UN alle sonstigen Beiträge der CP_13 Controparte_14 Controparte_15
öffentlichen Hand gehen zu Gunsten der Mutter. Steuerfreibeträge, sofern wieder eingeführt, werden zur Hälfte von der Mutter UN zur Hälfte vom Vater in Anspruch genommen.
13. Mit vollständigem Ersatz der Verfahrens- UN Anwaltskosten”: des Staatsanwaltes:
„Die Staatsanwaltschaft beantragt die Anvertrauung der Minderjährigen an beide Elternteile, wobei sie weiterhin vorwiegend bei der Mutter wohnen;
die Besuche durch den Vater sollen ausschließlich unter
Überwachung des Sozialdienstes erfolgen;
bezüglich der monatlichen Unterhaltszahlung überlässt die
Staatsanwältin die Entscheidung dem Richter”.
BEGRÜNDUNG DER ENTSCHEIDUNG
1. Die Parteien haben 2 gemeinsame Kinder, beide noch minderjährig. IA ist 16 UN Per_4
besucht die Oberschule in Bruneck. ist 12 alt UN besucht derzeit die 2. Persona_5 Per_9 [...]
in Bruneck. CP_16
Die Familie hat in einem Haus in gelebt, welches im grUNbücherlichen Eigentum der Per_8
Antragstellerin steht.
Im Frühling 2023 hat FR WA die Beziehung mit ER ME definitiv beendet.
Am 04.06.2023 erstattete die eine Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt. Daraufhin Controparte_5
wurde, im Sinne des Art. 282bis StPO die vorbeugende Maßnahme des Verbots sich der Antragstellerin UN den Kindern zu nähern, erlassen. Auch ein in der Gemeinde Percha wurde Controparte_17
verfügt.
pagina 4 di 11 Am 15.05.2024 wurde das Kontaktverbot zum Sohn aufgehoben, nachdem dieser über Monate ausdrücklich den Wunsch geäußert hatte, den Vater wieder regelmäßig zu sehen.
Nachdem die Tochter trotz der positiven Entwicklung der vom Sozialdienst begleiteten Besuche den
Kontakt zu ihrem Vater verweigerte, verfügte der Richter die Anhörung der Kinder in Anwesenheit einer Psychologin.
Die Gerichtsgehilfin Dr. Pezzi hat die “Wiederaufnahme der Vater-Sohn-Kontakte mit eventueller
Ausweitung, sollten die Besuche weiterhin gut verlaufen” empfohlen, wobei sich der Sozialdienst wie folgt geäußert hat: “Die Besuche sollen künftig ohne Begleitung stattfinden. Dies erfordert jedoch eine klare UN verbindliche Regelung, insbesondere in Bezug auf die Kontakte unter der Woche, an den
Wochenenden UN in den Ferienzeiten, um zu vermeiden, dass einem starken Loyalitätskonflikt Per_5
ausgesetzt wird.
Aus diesen Gründen, wurde verfügt, dass der Sohn ab dem 10. Juni einen Nachmittag pro Woche von
15.00 bis 19.00 Uhr ohne Begleitung des Sozialdienstes mit dem Vater verbringt. Zudem verbringt der
Sohn jedes zweite Wochenende von Samstag 09:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr mit Übernachtung beim
Vater, wobei die Übergabe des Sohnes durch dritte Vertrauenspersonen erfolgen müssen.
In Anbetracht der positiven Entwicklung der Vater-Kind-Treffen wurde mit Verfügung vom
19.07.2024 es als angemessen erachtet, das Besuchsrecht des Vaters, wie folgt zu erweitern:
- Der Sohn wird ab August 2024 einen Tag pro-Woche ohne Begleitung des Sozialdienstes UN mit
Übernachtung beim Vater verbringen;
- Der Sohn wird jedes zweite Wochenende von Freitag 15:00 Uhr bis Sonntag, 19:00 Uhr mit
Übernachtung beim Vater verbringen.
Die Übergabe des Sohnes muss durch dritte Vertrauenspersonen erfolgen.
2. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist nach wie vor konfliktgeladen UN extrem angespannt. Es besteht keine direkte Kommunikation. Die Parteien sind derzeit nicht im Stande, zum Wohle der
Kinder zu kooperieren.
Da die Kinder den Großteil der Zeit bei der Mutter verbringen UN ausschließlich diese sich um deren organisatorische Belange kümmert, muss FR WA, das ausschließliche Sorgerecht übertragen werden. Dadurch werden weitere Konflikte UN Stress vermieden, die sich einstellen würden, sobald eine Unterschrift oder ein Einverständnis des Vaters benötigt wird.
FR WA wird den Kindsvater über die Situation der Kinder informieren UN ihn auf dem
Laufenden halten.
In Vergangenheit nahm Herr ME immer wieder ohne Absprache mit FR WA Einträge im digitalen Register der Kinder vor, wodurch er für Chaos UN Verwirrung sorgte. Auf Vorschlag des pagina 5 di 11 Sozialdienstes übertrug das Gericht der Mutter schließlich die alleinige Befugnis, Unterschriften im digitalen Register der Kinder anzubringen.
Es muss sichergestellt werden, dass die Kinder ihren schulischen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen UN den Überblick über Noten, Absenzen usw. . Aus diesem GrUN UN um CP_18
Missverständnisse UN Konflikte zu vermeiden, muss weiterhin ausschließlich FR WA die
Befugnis, Unterschriften im digitalen Register anzubringen, zugesprochen werden.
Zurzeit sind die Kinder vorwiegend bei der Mutter WA OL untergebracht. Während die
Tochter IA jeglichen Kontakt zum Vater weiterhin ablehnt UN ihn weder sehen noch hören will, verbringt der Sohn TE derzeit jedes zweite Wochenende sowie einen Tag unter der Woche samt
Übernachtung beim Vater.
Den Anträgen des Vaters auf paritätische Unterbringung des Sohnes kann nicht stattgegeben werden.
Die paritätische Unterbringung erweist sich auch deshalb als nicht umsetzbar, da IA jeden Kontakt mit dem Vater ablehnt.
An die vorgehenden Ausführungen anknüpfend wird darauf verwiesen, dass das Strafverfahren wegen
Misshandlung der Familie gegen ER nach wie vor anhängig ist. Neben FR WA ist CP_6
in diesem Verfahren auch die Tochter IA geschädigte Person. Angesichts des behängenden
Verfahrens muss, zum Wohle UN zum Schutze der minderjährigen Kinder, auf alle Fälle deren vorwiegende Unterbringung bei der Mutter WA verfügt werden. Per_1
In jedem Fall wird es auch nicht für angebracht gehalten, die paritätische Unterbringung des Sohnes
TE anzuordnen, mit vorwiegender Unterbringung der Tochter bei der Mutter. Die komplexe
Familiensituation spricht dagegen, die Geschwister zu trennen, auch um eine Verschärfung der bereits während des Verfahrens erkennbaren Spaltungstendenzen im Sinne einer Zugehörigkeitsdynamik zu vermeiden.
Der Sozialdienst hat sich für unbegleitete Vater-Kind-Besuche ausgesprochen,
Die Anträge der Parteien in Bezug auf das Umgangsrecht zwischen Vater UN Kindern sind im
Wesentlichen übereinstimmend. Die einzige Unterscheidung betrifft die Regelung der Sommerferien.
Während der Vater mit dem Kind 4 Wochen während der Sommerferien verbringen will, begrenzt die
Mutter diese Zeit auf 2 Wochen. Das Gericht ist der Auffassung, dass das väterliche Umgangsrecht die alternierenden Wochenenden sowie einen Nachmittag unter der Woche mit Übernachtung UN die
Hälfte der gesamten Schulferien umfassen soll. Im Sommer wird der Vater 3 Wochen mit dem Kind verbringen, davon dürfen aber nicht mehr als zwei Wochen zusammenhängend sein. Der entsprechenden Zeiträume müssen bis zum 31. März jedes Jahres mitgeteilt werden.
Die Übergaben des Sohnes müssen durch dritte Vertrauenspersonen erfolgen.
pagina 6 di 11 Die Mutter führt aus, dass nach den Besuchen beim Vater TE immer wieder
Verhaltensauffälligkeiten zeigt: Er verhalte sich der Mutter UN der Schwester gegenüber aggressiv, beleidige UN beschimpfe sie, lehne sich gegen Regeln auf, verweigere jede Mithilfe im Haushalt.
Besonders schlimm verhalte sich wenn er mehrere Tage am Stück beim ER ME verbracht Per_5
hat.
Es gilt, unter Mithilfe von geschultem Fachpersonal, am Verhalten von TE zu arbeiten bzw. ihn in dieser schwierigen Phase zu unterstützen.
Im Laufe des Verfahrens wurde festgestellt, dass sich IA nämlich benachteiligt UN ungerecht behandelt fühlt. Es hat sich auch gezeigt, dass die Tochter gegenüber dem Vater eine Haltung eingenommen hat, die im Wesentlichen der der Mutter entspricht, von der sie möglicherweise unbewusst beeinflusst wurde. Das Verhalten des Vaters, der den Sohn übermäßig verwöhnt UN anscheinend wenig Interesse an den Bedürfnissen der Tochter zeigt, trägt jedoch keinesfalls dazu bei, die Beziehung zu IA RI wiederherzustellen.
Der delegierte Richter hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Kinder erlassen, die an dieser Stelle bestätigt werden sollen. Insbesondere muss die psychologische Begleitung für IA
RI bestätigt werden, UN zwar mit dem Ziel, ihr eine neutrale zur Verfügung zu CP_19
stellen, um die eigenen Verletzungen einzuordnen UN zu verarbeiten UN um sich aus dem Konflikt zwischen den Eltern herauszulösen UN zu beiden Eltern eine eigene persönliche Beziehung aufbauen zu können.
Das Gericht nimmt zur dass beide Eltern eine psychologische Begleitung in Anspruch Per_10
genommen haben.
Die psychologisch/pädagogische Begleitung des Kindsvaters, soll ER ME helfen eine konstruktivere Art UN Weise der Gesprächsführung zu finden UN Tipps zu erhalten, wie er wieder
Kontakt zur IA RI aufbauen könnte, sowie einen guten Umgang mit seinen Emotionen zu finden, damit dieselben nicht in aggressiver Art UN Weise ausarten UN die Beziehung zu den MJ belasten.
Die psychologisch/pädagogische Begleitung der Kindsmutter soll zum Ziele haben, die Tochter bei der
Herauslösung der Solidarisierung mit ihr zu unterstützen UN eine eigene Beziehung zum Kindsvater aufzubauen.
Beide Elternteile sollten sich im Rahmen der psychologisch/pädagogischen Begleitung Hinweise holen, wie Kinder Trennungen erleben UN welche Bedürfnisse Kinder in dieser Situation haben, um somit befähigt zu werden, das Wohl der Kinder in den VordergrUN zu stellen UN persönliche Verletzungen UN Konflikte zwischen ihnen in Zukunft von den Kindern fernzuhalten.
pagina 7 di 11 3. Die Antragstellerin arbeitet Vollzeit als Lehrerin UN bezieht ein Einkommen in Höhe von ca. Euro
2.200,00 netto monatlich.
Im Jahr 2007 hat die heutige Antragstellerin die Immobilie, grUNbücherlich gekennzeichnet als Bp.
620 in E.Zl. 629/II, KG Percha, mittels Beschluss des Gemeindeausschusses (Zuweisung von gefördertem BaugrUN) erworben. Hierfür hat FR WA ein Darlehen bei der Bank aufgenommen, wofür sie noch bis zum 01.02.2026 ca. Euro 1.100,00 monatlich bezahlen muss.
Besagte Rückzahlung übernahm UN übernimmt die heutige Antragstellerin alleine.
Herr ME ist Angestellter bei EOS AG in UN bezieht ein Monatsgehalt von Euro 2.470,00 Pt_1
laut Arbeitsvertrag, zzgl. Laut beigelegten Steuererklärungen ergibt sich ein Controparte_20
durchschnittliches Monatsgehalt für das Jahr 2022 von Euro 3.450,00.
Im Jahre 2012 hat Herr als Investition am Gardasee eine Ferienwohnung gekauft, wofür bei CP_6
der Bank Intesa San Paolo ein Darlehen in der Höhe von Euro 180.000 aufgenommen wurde, wobei monatlich Euro 904,74 bezahlt werden müssen.
Im Jahre 2022 kauften die Parteien noch eine weitere Wohnung am Gardasee, die beiden zu jeweils
50% gehört. Das dafür gemeinsam aufgenommen Hypothekardarlehen sollte von beiden jeweils zur
Hälfte bedient werden UN läuft noch bis 2042.
Es ist unbestritten, dass die in Höhe von Euro 1.162,11 seither ausschließlich von ER Persona_11
ME bezahlt wurde.
Der Antragsgegner wohnt nun vorübergehend in einer in Bruneck. CP_21
Diesbezüglich hat der Antragsgegner unter Dok. 27 lediglich den Nachweis einer Zahlung für Miete UN Nebenspesen in Höhe von Euro 760 vorgelegt, sowie einen nicht unterzeichneten UN UNatierten
Mietvertrag unter Dok. 41.
Erst im Anhang der Stellungnahme gemäß Art. 473 bis. 28, Abs. 1, Buchst. b) wurde unter Dok. 71 ein
Mietvertrag vom 14.12.2023 eingereicht, aus dem eine Miete von 950,00 Euro zuzüglich 100 Euro für
Nebenkosten hervorgeht.
Der Beklagte behauptet die folgenden Ausgaben zu tragen:
− Euro 800,00 Unterhaltsbeitrag für die Kinder;
− Euro 1.050,00 für die CP_21
− Euro 903,00 Darlehen für sein Haus in;
Per_12
− Euro 1.158,11 Darlehen für das gemeinsame Haus in Calmasino;
− Euro 166,00 Autoversicherung;
− Euro 244,00 Finanzierungsvertrag für das Auto bis Feb. 2028;
Herr ME habe somit derzeit monatliche Fixausgaben von rUN Euro 4.321,00
pagina 8 di 11 Da der Herr ME angibt, ein durchschnittliches Einkommen von 2.905,00 Euro monatlich zu erzielen, zusätzlich 6.059,00 Euro an Mieteinnahmen zu erhalten, also insgesamt etwa 3.400 Euro pro
Monat, stellt sich die Frage, wie er die angegebenen Ausgaben bestreiten kann
Obwohl Herr ME nachweislich über insgesamt 9 Kontokorrenten bzw. Sparbücher verfügt, wurden lediglich von 3 davon die Saldenbestätigungen der letzten drei Jahre vorgelegt. In Bezug auf die restlichen 6 Positionen sind die Unterlage unvollständig.
Er vermietet nämlich nicht nur das am Gardasee, das in seinem ausschließlichen Eigentum Per_13
steht, sondern auch das Ferienhaus im Miteigentum der Parteien (siehe die Mietverträge unter Dok. 50 der Antragstellerin).
Die Mieteinnahmen bezüglich der zwei Häuser am Gardasee gehen aus der Steuererklärung des
Antragsgegners nicht hervor. Bei der von ER ME unter Dok. 70 hinterlegten CP_22
handelt es sich lediglich um eine von ER ME erstellte Tabelle, die keinerlei Beweiskraft aufweist.
Angesichts der Diskrepanz zwischen den vom Beklagten angegebenen Einkünften UN den Ausgaben, die er angeblich trägt, ist es durchaus sehr plausibel, dass die Einnahmen aus der Vermietung der beiden Immobilien am Gardasee deutlich höher sind als die vom ER ME angegebenen.
Laut den hinterlegten kassierte Herr allein im Zeitraum von Jänner bis Juni Persona_14 CP_6
Per_1 2023 Mieteinnahmen in von zirka Euro 15.000. Da die Kontoauszüge nicht vollständig sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Mieteinnahmen noch höher sind.
Jedenfalls erscheint es wahrscheinlich, dass über weitere nicht deklarierte Persona_16
Einkommensquellen oder Ersparnisse verfügt.
Nach einem Vergleich der Vermögens- UN Einkommensverhältnisse der Parteien UN in Anbetracht der Tatsache, dass Herr ME die Möglichkeit hat, die Wohnungen am Gardasee zu vermieten, erscheint es angemessen, den Vater anzuordnen zum ordentlichen Unterhalt der Kinder beizutragen, indem er für jedes Kind einen monatlichen Beitrag von 400,00 Euro sowie 60 % der außerordentlichen
Kosten zahlt.
Eventuelle öffentliche Zuwendungen für die gemeinsamen Kinder, einschließlich etwaiger
Familienzulagen, werden ausschließlich von der Kindesmutter bezogen.
4. Herr ME ist in Bezug auf die Anträge auf gemeinsames Sorgerecht UN auf paritätische
Unterbringung der Kinder unterlegen. Aus diesem GrUN muss der Beklagte die Hälfte der
Verfahrenskosten tragen, während die verbleibende Hälfte zwischen den Parteien verglichen wird.
Die für die Gerichtsgehilfin liquidierten Kosten sind endgültig jeweils zur Hälfte von beiden Parteien zu tragen.
pagina 9 di 11 Die Verfahrenskosten werden im Urteilsspruch unter Anwendung der Mittelwerte des DM 55/2014 für die ordentlichen Verfahren mit einem unbestimmten Streitwert bestimmt.
Aus diesen Gründen spricht das Landesgericht wie folgt zu Recht
1) Die gemeinsamen Kinder IA (geboren am 01.09.2008) UN (geb. am Per_4 Persona_5
15.03.2012) werden FR WA zur Ausübung des ausschließlichen Sorgerechtes anvertraut. Die
Kinder bleiben weiterhin bei der Mutter untergebracht, bei welcher sie ihren Wohnsitz beibehalten werden.
2) Die Tochter IA RI wird die Besuche des Vaters direkt mit diesem vereinbaren.
3) ER hat das Recht UN die Pflicht den Sohn TE IA jedes zweite Wochenende von CP_6
Freitagnachmittag (nach der Schule bzw. um 15:00 Uhr) bis (19:00 Uhr), sowie jede Persona_17
Woche von Mittwoch nach der Schule bzw. ab 15:00 Uhr, bis Donnerstagmorgen bei sich zu haben. In den Weihnachtsferien wird alljährlich eine Woche beim Vater verbringen. Persona_5 [...]
(24.12.) verbringt der Sohn immer mit der Mutter, den 25.12. hingegen mit dem Vater. CP_10
Die restlichen Schulferien (Semester-, Oster, - Allerheiligenferien) werden zur Gänze zwischen Per_2
den Eltern aufgeteilt, UN zwar alternierend von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2025 wird die Per_5 Per_5
Semesterferien beim Vater verbringen, die Osterferien bei der Mutter UN die Herbst-
/Allerheiligenferien wiederum beim Vater. Im Jahr 2026 hingegen umgekehrt, UN zwar die Semester- UN Herbst- /Allerheiligenferien bei der Mutter UN die Osterferien beim Vater (im Jahr 2027 findet wieder dieselbe Reihenfolge wie 2025 Anwendung usw.).
In den Sommerferien wird TE IA drei Wochen mit dem Vater verbringen (davon nicht mehr als zwei zusammenhängende Wochen). Zwecks besserer Organisation müssen die Parteien die
Sommerferienplanung rechtzeitig UN jedenfalls innerhalb des Monats März eines jeden Jahres vereinbaren.
4) Der Vater wird verpflichtet, mit Wirkung ab Januar 2024 bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit der gemeinsamen minderjährigen Kinder, für diese einen Kindsunterhaltsbetrag in Höhe von Euro
400,00 je Kind (insgesamt Euro 800,00) an die Mutter zu zahlen, wobei diese Beträge der jährlichen automatischen Aufwertung laut ASTAT-Angaben der Autonomen Provinz Bozen unterworfen sind
(mit erster Aufwertung im Januar 2025 - Basis Januar 2024) UN innerhalb des 5. Tages eines jeden
Monats auf ein von der Mutter anzugebendes UN auf dieselbe lautendes Bankkonto zu überweisen ist.
5) Die außerordentlichen Kosten (wie etwa freizeitbezogene UN medizinische Spesen sowie Auslagen für Aus- UN Weiterbildung, abzüglich der Beträge, die eventuell von der öffentlichen Hand gedeckt pagina 10 di 11 werden) für die gemeinsamen Kinder müssen vom Vater (60%) UN von der Mutter (40%) getragen werden.
6) Eventuelle öffentliche Zuwendungen für die gemeinsamen Kinder, einschließlich etwaiger
Familienzulagen, werden ausschließlich von der Kindesmutter bezogen.
7) Der Sozialdienst muss die familiäre Situation weiterhin beobachten UN alle vier Monate den
Staatsanwalt beim Jugendgericht darüber informieren.
8) wird verurteilt WA OL die Hälfte der Kosten dieses Verfahrens zu Controparte_6
ersetzen, welche für die restliche Hälfte verglichen werden, UN zur Gänze insgesamt mit Euro
7.616,00 für Anwaltsentgelt bestimmt werden, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Nebenleistungen
(pauschale Spesenvergütung, MwSt., , sowie allfälliger Folgekosten. CP_23
9) Die für die Gerichtsgehilfin Dr. Pezzi liquidierten Kosten sind endgültig jeweils zur Hälfte von beiden Parteien zu tragen.
Man teile dem Sozialdienst UN der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen mit.
So entschieden in am 19/02/2025 Pt_1
Der verfassende Richter Der Vorsitzende
Morris Persona_18
pagina 11 di 11