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Sentenza 4 febbraio 2025
Sentenza 4 febbraio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 04/02/2025, n. 86 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 86 |
| Data del deposito : | 4 febbraio 2025 |
Testo completo
[...]
TR
[...]
Allg. Reg. Nr. 4596/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 [...]
Persona_2
hat folgendes
CP_2
erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, Controparte_3
und
, Per_3
beide vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, Persona_4
welche aus den Akten hervorgeht,
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
Seite 1 von 3 ***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in MERAN (BZ) am 12/10/1963; Controparte_3
und
, geboren in LUDWIGSHAFEN (D) am 07/06/1974; Per_3
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
Seite 2 von 3 dass die auf Grund der im Rekurs, am 26/11/2024 hinterlegt, Persona_5
einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 03/02/2025
Die vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
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TR
[...]
Allg. Reg. Nr. 4596/2024
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Francesca orsitz Parte_1
Persona_1 [...]
Persona_2
hat folgendes
CP_2
erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, Controparte_3
und
, Per_3
beide vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, Persona_4
welche aus den Akten hervorgeht,
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
Seite 1 von 3 ***
DAS Parte_2
[...]
dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in MERAN (BZ) am 12/10/1963; Controparte_3
und
, geboren in LUDWIGSHAFEN (D) am 07/06/1974; Per_3
ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
Seite 2 von 3 dass die auf Grund der im Rekurs, am 26/11/2024 hinterlegt, Persona_5
einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 03/02/2025
Die vorsitzende Richterin
Francesca Bortolotti
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