TRIB
Sentenza 9 luglio 2025
Sentenza 9 luglio 2025
Commentari • 0
Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 09/07/2025, n. 678 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 678 |
| Data del deposito : | 9 luglio 2025 |
Testo completo
[...]
Controparte_1
[...]
Allg. Reg. Nr. 567/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
Julia Dorfmann Vorsitzende
Morris Recla berichterst.
[...]
Parte_1 hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren auf Ehetrennung anhängig zwischen
, Persona_1 vertreten und verteidigt durch , laut welche aus den Akten Controparte_2 Per_2 hervorgeht, und
, Parte_2 vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht, welche aus den Akten Persona_3 hervorgeht;
mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen, welche die
Schlussanträge der Parteien befürwortet hat.
***
DAS Parte_3
[...] dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist;
pagina 1 di 2 dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft auszuschließen sind;
dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine
Einwände zu erheben sind;
dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
erklärt
A.D.G. die gerichtliche Ehetrennung von:
, geboren in BRUNECK (BZ) am 27/09/1982; Persona_1 und
, geboren in BRIXEN (BZ) am 04/02/1985; Parte_2 ordnet dem Standesamt der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der mit am 23.05.2025 bzw. 25.05.2025 hinterlegten schriftlichen Noten gestellt geregelt wird, welche integrierender Bestandteil dieses Urteils bilden, und hiermit bestätigt werden.
Bozen, 08/07/2025
Der Urteilverfasser Die Vorsitzende
Morris Persona_4 pagina 2 di 2