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Sentenza 24 giugno 2025
Sentenza 24 giugno 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 24/06/2025, n. 430 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 430 |
| Data del deposito : | 24 giugno 2025 |
Testo completo
allg. Reg. Nr. 1966/2025
Parte_1
SC LK
[...]
DAS LANDESGERICHT Pt_2
FÜR Controparte_1 Parte_3
erlässt durch die Richter
und Pt_4 Parte_5 Parte_6
Parte_7
Pt_8 Parte_9
folgendes
Pt_10
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung
eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
JU , Per_1
und
Parte_11
beide vertreten und verteidigt durch RA Parte_12
- Antragsteller -
mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_13
[...]
das Gericht die einvernehmliche von: Persona_2
geboren in BOZEN (BZ) am 27/08/1991; Persona_3
und geboren in BOZEN (BZ) am 06/11/1981; Parte_11
ordnet
dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
dass die Ehetrennung durch die im verfahrenseinleitenden Rekurs einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
Nachdem die Parteien im Rahmen der gegenständlichen Ehetrennung eine
Immobilienübertragung vornehmen, bilden die mit dem verfahrenseinleitenden Rekurs als Anlagen Nr. 7 ( und A (Katasterplan) vorgelegten CP_2
Dokumente integrierenden Bestandteil dieses Urteils.
So entschieden in Bozen am 19/06/2025
Die und Verf. Parte_5
JU AN
Seite 2 von 2
Parte_1
SC LK
[...]
DAS LANDESGERICHT Pt_2
FÜR Controparte_1 Parte_3
erlässt durch die Richter
und Pt_4 Parte_5 Parte_6
Parte_7
Pt_8 Parte_9
folgendes
Pt_10
im Verfahren auf einvernehmliche Ehetrennung
eingeleitet durch gemeinsamen Antrag von
JU , Per_1
und
Parte_11
beide vertreten und verteidigt durch RA Parte_12
- Antragsteller -
mit dem Beitritt des Staatsanwalts beim Landesgericht Bozen
- dem Streit beigetretene Partei -
Erachtet,
Seite 1 von 2 - dass laut Erklärungen der Parteien die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich ist und dass eine Versöhnung auszuschließen ist;
- dass die Parteien die Ehetrennung zu gemeinsam formulierten Bedingungen beantragt haben;
- dass gegen die gemeinsam vorgeschlagenen Trennungsbedingungen rechtlich keine Einwände zu erheben sind;
Parte_13
[...]
das Gericht die einvernehmliche von: Persona_2
geboren in BOZEN (BZ) am 27/08/1991; Persona_3
und geboren in BOZEN (BZ) am 06/11/1981; Parte_11
ordnet
dem Standesbeamten der zuständigen Gemeinde an, dieses Urteil anzumerken, sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt
dass die Ehetrennung durch die im verfahrenseinleitenden Rekurs einvernehmlich formulierten Schlussanträge geregelt wird, welche integrierenden Bestandteil dieses Urteils bilden und hiermit bestätigt werden.
Nachdem die Parteien im Rahmen der gegenständlichen Ehetrennung eine
Immobilienübertragung vornehmen, bilden die mit dem verfahrenseinleitenden Rekurs als Anlagen Nr. 7 ( und A (Katasterplan) vorgelegten CP_2
Dokumente integrierenden Bestandteil dieses Urteils.
So entschieden in Bozen am 19/06/2025
Die und Verf. Parte_5
JU AN
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