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Sentenza 23 ottobre 2025
Sentenza 23 ottobre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 23/10/2025, n. 935 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 935 |
| Data del deposito : | 23 ottobre 2025 |
Testo completo
Controparte_1
IM NAMEN DES ITALIENISCHEN VOLKES
Landesgericht Bozen
Zweite Abteilung für Zivilsachen
Allg. Reg. Nr. 2518/2025
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
AN Parte_1 CP_2
Recla Richter CP_3
berichterstattende Persona_1 CP_4
hat folgendes
URTEIL erlassen im Verfahren gemäß Art. 337 bis ZGB eingeleitet von
Parte_2 vertreten und verteidigt durch RA , laut Vollmacht, welche aus Controparte_5
den Akten hervorgeht;
antragstellende Partei gegen
Controparte_6 vertreten und verteidigt durch RA D' und CP_7 CP_8
, laut Vollmacht, welche aus den Akten im Sub-Verfahren Nr. 2518-1/2025
[...] hervorgeht;
Antragsgegner/in
Seite 1 von 2 mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen; streitbeigetretene Partei
***
Das Landesgericht erachtet, dass die Parteien nach Einleitung des Verfahrens gemeinsame Schlussanträge gestellt haben;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Bedingungen weder rechtlich noch im
Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass die Staatsanwaltschaft die von den Parteien einvernehmlich gestellten Anträge befürwortet hat;
dass eine Anhörung des/r Kindes/r in Anbetracht der einvernehmlichen Regelung nicht notwendig ist (Art. 473 bis.4 letzter Abs. ZPO); dass die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
Parte_3 nimmt das Landesgericht Bozen die anlässlich der Verhandlung vom 30/09/2025 einvernehmlich formulierten , die integrierenden Bestandteil dieses bilden, zur Persona_2 Per_3
Kenntnis.
03/10/2025
Die Urteilsverfasserin Der Vorsitzende
Magdalena CO AN LA
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