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Sentenza 16 ottobre 2025
Sentenza 16 ottobre 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 16/10/2025, n. 667 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 667 |
| Data del deposito : | 16 ottobre 2025 |
Testo completo
Controparte_1
[..
NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 3346/2025 A.V.
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
- Parte_1 [...]
- Parte_2 Parte_3
- berichterstattender
[...] Pt_4
hat folgendes
CP_3 erlassen, in der Ehescheidungssache unter allg. Reg. Nr. 3346 / 2025 A.V., Controparte_4
Art. 473 bis.51. ZPO von den Parteien
[...]
vertreten und verteidigt durch , laut Parte_5 Persona_1
Vollmacht welche aus den Akten hervorgeht;
und Per
, vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht Parte_6 Parte_7 welche aus den Akten hervorgeht;
- Antragsteller - und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Controparte_2
- dem Streit beigetretene Partei -
Das , Controparte_2
Seite 1 von 5 erachtet dass die Parteien die Scheidung zu den unten erwähnten Bedingungen beantragt haben;
dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3, Ziffer Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzes
1.12.1970 n. 898 i.g.F. geforderten Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer Trennung laut der vom Gesetz vorgesehenen Frist voneinander getrennt und haben die
Lebensgemeinschaft nicht mehr aufgenommen;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft ausgeschlossen werden muss;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Scheidungsbedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass die Staatsanwaltschaft den von den Parteien einvernehmlich gestellten Antrag befürwortet hat;
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
Parte_8 hat das Landesgericht Bozen mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages wie folgt
FÜR RECHT ERKANNT UND ENTSCHIEDEN:
Die in Terenten (BZ) am 12/03/1998 zwischen geboren am 17/12/1975 in ), Parte_5 Persona_2 und
, geboren am 19/11/1976 in (BZ), Parte_6 Per_3 geschlossene Ehe wird hiermit geschieden (Auflösung der Ehe) und der Standesbeamte der
Gemeinde Terenten (BZ), wo die Eheschließung unter Nr. 1, Teil I, Jahr 1998 eingetragen ist, wird angewiesen, dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden.
Der Scheidung wird im Sinne der Bedingungen stattgegeben, die die Parteien wie folgt einvernehmlich beantragt hatten:
Seite 2 von 5 1. Die gemeinsame Tochter bleibt der gemeinsamen Obsorge beider Eltern anvertraut, mit vorwiegender Unterbringung beim Vater, wo sie ihren Wohnsitz hat. Die Tochter EL wird in der von ER CH über ein eigenes Zimmer verfügen. CP_5 Parte_5
2. Herr und die Tochter sind verpflichtet auch weiterhin mit dem Parte_5 Per_4
Per_ Sozialdienst und den pädagogischen Fachkräften der EOS zusammenzuarbeiten, mit dem einen regelmäßigen zwischen und wiederaufzubauen. Herr RH Per_6 Per_7 Per_8 verpflichtet sich weiters, den Kontakt zwischen Mutter und Tochter zu unterstützen und zu fördern und FR GG auf jeden Fall auch alle Informationen EL betreffend zukommen zu lassen. Der Sozialdienst wird ermächtigt und beauftragt, die Zusammenführung von Mutter und
Tochter zu überwachen und mitzuorganisieren.
3. FR verpflichtet sich, an ER RH CH als monatlichen Parte_6
Unterhaltsbeitrag für die minderjährige Tochter EL den Betrag von € 225,00 zu bezahlen, wobei dieser Betrag beginnend mit dem Monat, in welchem der gegenständliche Antrag eingebracht wird (August 2025), geschuldet ist und der jährlichen automatischen Aufwertung laut
Astat-Angaben der Autonomen Provinz Bozen unterworfen ist (mit erster Aufwertung am 1.
August 2026, mit Basis August 2025) und im Voraus innerhalb des 5. Tages eines jeden Monats auf das zu überweisen ist. Persona_9
4. Die für die Tochter anfallenden außerordentlichen Kosten werden von den Eltern je Per_4 zur Hälfte getragen. Nicht dringende außerordentliche Spesen sind zwischen den Kindseltern Per_ vorab zu vereinbaren. Der Tochter EL werden pro die außerschulische Tätigkeit des
Skifahrens sowie des Reitens ermöglicht, wobei für das Reiten jährlich maximal € 400,00 seitens Per_
übernommen werden (jegliche darüber hinausgehende Spesen für das Parte_6
Reiten werden nur nach vorherigem schriftlichen Einverständnis von FR Parte_6 übernommen) – auch die Übernahme einer anderen außerschulischen Tätigkeit muss vorab schriftlich vereinbart werden.
Für die weitere Regelung der außerordentlichen Kosten gilt das Einvernehmensprotokoll und Anwaltschaft des Landesgerichtes Bozen vom 26.11.2024. Controparte_6
Seite 3 von 5 5. Zur Regelung der zwischen den Parteien bestehenden vermögensrechtlichen Beziehungen, und der von ER RH CH vorgestreckten außerordentlichen Spesen für die gemeinsame
Tochter vereinbaren die Parteien Folgendes:
5.1. Herr und das in ihrem gemeinsamen Parte_5 Persona_12
Miteigentum stehende Wohnhaus in Terenten gemeinsam zum bestmöglichen Preis verkaufen.
Der Verkauf wird zunächst über die Makleragentur Immoalps GmbH in Angriff genommen und dies mittels eines Alleinvermittlerauftrages mit Dauer von 9 Monaten und einem Verkaufspreis von € 780.000,00 auf verhandelbarer Basis, wobei allerdings ein jeder Preis, welcher unter dem vorgenannten liegt, von den Parteien vorab noch abgesegnet werden muss.
5.2. Der Verkaufserlös wird zwischen den Parteien wie folgt aufgeteilt: vom erzielten
Verkaufserlös wird nach Tilgung aller mit dem Verkauf zusammenhängenden Kosten, Gebühren und Spesen der Betrag von € 40.750,00 FR zugewiesen und der verbleibende Parte_6
Restbetrag wird zwischen den Parteien gleichwertig je zur Hälfte aufgeteilt.
5.3. erstattet ER den von € 1.205,50 aus Persona_12 Parte_5 Per_13 dem Titel der von ihm bis heute vorgestreckten außerordentlichen Spesen für die Tochter Per_4 und zwar indem der entsprechende Betrag mit den von ER kassierten Parte_5
Abschreibungen für die Sanierung des Hauses betreffend (die Hälfte hiervon) der letzten beiden
Jahre (id est: € 464,00 betreffend die Steuererklärung 2024 - Steuerjahr 2023, und € 464,00 betreffend die Steuererklärung 2025 - Steuerjahr 2024) und der erhaltenen Rückerstattungen von der Mutual Help für die Zahnarztspesen laut Rechnung von Dr. Nr. 00049 vom Persona_14
14.01.2025 und dem Ankauf der Brille laut Beleg von Optik Rapid Nr. 0251-0002 vom
05.03.2025 verrechnet wird, sodass nach deren Verrechnung ein Restbetrag von € 160,00 zu
Lasten von FR GG verbleibt, den dieselbe innerhalb von drei (3) Tagen ab Pt_6
Unterzeichnung des gegenständlichen Antrages ausbezahlt.
5.4. Herr verpflichtet sich, FR auch weiterhin (und auch Parte_5 Parte_6 für das laufende Steuerjahr 2025 – dann Steuererklärung 2026 und bis zum jeweiligen Ende) die
Hälfte der Abschreibungen für die Sanierung des Hauses und den Ankauf von Mobiliar
Seite 4 von 5 betreffend (welche er weiterhin offenlegen wird und welche die Spesen von € 2.915,00 aus dem Per_ Per_ Jahr 2018 und von € 254,00, € 7.020,00 aus dem 2019 und € 8.353,00 aus dem 2020 betreffen) zuzuerkennen und zu bezahlen.
5.5. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass Herr RH von jeglichen
Unterhaltszahlungen – auch für die Vergangenheit - an FR GG für die Tochter definitiv entbunden ist und nach Erfüllung der in diesem Akt vorgesehenen Verpflichtungen keine wie auch immer gearteten Forderungen mehr zwischen ihnen aus der Vergangenheit bestehen und jedenfalls darauf zu verzichten.
6. Sämtliche öffentlichen Beiträge für die Tochter , einschließlich des einheitlichen Per_4 nationalen Familiengeldes (sog. assegno unico), stehen ER RH CH zu.
Vom Gesetz vorgesehene Steuerfreibeträge werden von den Eltern je zur Hälfte in Anspruch genommen.
7. Die Eltern erteilen sich gegenseitig die die Ausstellung und die Verlängerung CP_7 von Reisepass und anderer die zur Ausreise ermächtigen, für sich und die Tochter Per_15
zu beantragen. Per_4
8. Die Kosten des gegenständlichen Verfahrens werden zwischen den Parteien vollständig kompensiert. Die Rechtsanwälte verzichten mit ihrer Unterschrift des Antrags auf die von der
Berufsordnung vorgesehene Kostensolidarität.
So befunden in in nichtöffentlicher Sitzung am 07/10/2025. CP_2
Der Urteilsverfasser Die Vorsitzende
AN RA NN Pt_1
Seite 5 von 5
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NAMEN DES ITALIENISCHEN
[...]
Controparte_2
Abteilung für Außerstreitverfahren
Allg. Reg. Nr. 3346/2025 A.V.
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt aus den Richtern
- Parte_1 [...]
- Parte_2 Parte_3
- berichterstattender
[...] Pt_4
hat folgendes
CP_3 erlassen, in der Ehescheidungssache unter allg. Reg. Nr. 3346 / 2025 A.V., Controparte_4
Art. 473 bis.51. ZPO von den Parteien
[...]
vertreten und verteidigt durch , laut Parte_5 Persona_1
Vollmacht welche aus den Akten hervorgeht;
und Per
, vertreten und verteidigt durch , laut Vollmacht Parte_6 Parte_7 welche aus den Akten hervorgeht;
- Antragsteller - und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Controparte_2
- dem Streit beigetretene Partei -
Das , Controparte_2
Seite 1 von 5 erachtet dass die Parteien die Scheidung zu den unten erwähnten Bedingungen beantragt haben;
dass aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass die in Art. 3, Ziffer Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzes
1.12.1970 n. 898 i.g.F. geforderten Bedingungen gegeben sind, und zwar leben die Parteien seit ihrer Trennung laut der vom Gesetz vorgesehenen Frist voneinander getrennt und haben die
Lebensgemeinschaft nicht mehr aufgenommen;
dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen
Gemeinschaft ausgeschlossen werden muss;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Scheidungsbedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind;
dass die Staatsanwaltschaft den von den Parteien einvernehmlich gestellten Antrag befürwortet hat;
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses Gerichts gegeben ist;
Parte_8 hat das Landesgericht Bozen mit prozessabschließender Entscheidung und unter Abweisung jedes gegensätzlichen Antrages wie folgt
FÜR RECHT ERKANNT UND ENTSCHIEDEN:
Die in Terenten (BZ) am 12/03/1998 zwischen geboren am 17/12/1975 in ), Parte_5 Persona_2 und
, geboren am 19/11/1976 in (BZ), Parte_6 Per_3 geschlossene Ehe wird hiermit geschieden (Auflösung der Ehe) und der Standesbeamte der
Gemeinde Terenten (BZ), wo die Eheschließung unter Nr. 1, Teil I, Jahr 1998 eingetragen ist, wird angewiesen, dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden.
Der Scheidung wird im Sinne der Bedingungen stattgegeben, die die Parteien wie folgt einvernehmlich beantragt hatten:
Seite 2 von 5 1. Die gemeinsame Tochter bleibt der gemeinsamen Obsorge beider Eltern anvertraut, mit vorwiegender Unterbringung beim Vater, wo sie ihren Wohnsitz hat. Die Tochter EL wird in der von ER CH über ein eigenes Zimmer verfügen. CP_5 Parte_5
2. Herr und die Tochter sind verpflichtet auch weiterhin mit dem Parte_5 Per_4
Per_ Sozialdienst und den pädagogischen Fachkräften der EOS zusammenzuarbeiten, mit dem einen regelmäßigen zwischen und wiederaufzubauen. Herr RH Per_6 Per_7 Per_8 verpflichtet sich weiters, den Kontakt zwischen Mutter und Tochter zu unterstützen und zu fördern und FR GG auf jeden Fall auch alle Informationen EL betreffend zukommen zu lassen. Der Sozialdienst wird ermächtigt und beauftragt, die Zusammenführung von Mutter und
Tochter zu überwachen und mitzuorganisieren.
3. FR verpflichtet sich, an ER RH CH als monatlichen Parte_6
Unterhaltsbeitrag für die minderjährige Tochter EL den Betrag von € 225,00 zu bezahlen, wobei dieser Betrag beginnend mit dem Monat, in welchem der gegenständliche Antrag eingebracht wird (August 2025), geschuldet ist und der jährlichen automatischen Aufwertung laut
Astat-Angaben der Autonomen Provinz Bozen unterworfen ist (mit erster Aufwertung am 1.
August 2026, mit Basis August 2025) und im Voraus innerhalb des 5. Tages eines jeden Monats auf das zu überweisen ist. Persona_9
4. Die für die Tochter anfallenden außerordentlichen Kosten werden von den Eltern je Per_4 zur Hälfte getragen. Nicht dringende außerordentliche Spesen sind zwischen den Kindseltern Per_ vorab zu vereinbaren. Der Tochter EL werden pro die außerschulische Tätigkeit des
Skifahrens sowie des Reitens ermöglicht, wobei für das Reiten jährlich maximal € 400,00 seitens Per_
übernommen werden (jegliche darüber hinausgehende Spesen für das Parte_6
Reiten werden nur nach vorherigem schriftlichen Einverständnis von FR Parte_6 übernommen) – auch die Übernahme einer anderen außerschulischen Tätigkeit muss vorab schriftlich vereinbart werden.
Für die weitere Regelung der außerordentlichen Kosten gilt das Einvernehmensprotokoll und Anwaltschaft des Landesgerichtes Bozen vom 26.11.2024. Controparte_6
Seite 3 von 5 5. Zur Regelung der zwischen den Parteien bestehenden vermögensrechtlichen Beziehungen, und der von ER RH CH vorgestreckten außerordentlichen Spesen für die gemeinsame
Tochter vereinbaren die Parteien Folgendes:
5.1. Herr und das in ihrem gemeinsamen Parte_5 Persona_12
Miteigentum stehende Wohnhaus in Terenten gemeinsam zum bestmöglichen Preis verkaufen.
Der Verkauf wird zunächst über die Makleragentur Immoalps GmbH in Angriff genommen und dies mittels eines Alleinvermittlerauftrages mit Dauer von 9 Monaten und einem Verkaufspreis von € 780.000,00 auf verhandelbarer Basis, wobei allerdings ein jeder Preis, welcher unter dem vorgenannten liegt, von den Parteien vorab noch abgesegnet werden muss.
5.2. Der Verkaufserlös wird zwischen den Parteien wie folgt aufgeteilt: vom erzielten
Verkaufserlös wird nach Tilgung aller mit dem Verkauf zusammenhängenden Kosten, Gebühren und Spesen der Betrag von € 40.750,00 FR zugewiesen und der verbleibende Parte_6
Restbetrag wird zwischen den Parteien gleichwertig je zur Hälfte aufgeteilt.
5.3. erstattet ER den von € 1.205,50 aus Persona_12 Parte_5 Per_13 dem Titel der von ihm bis heute vorgestreckten außerordentlichen Spesen für die Tochter Per_4 und zwar indem der entsprechende Betrag mit den von ER kassierten Parte_5
Abschreibungen für die Sanierung des Hauses betreffend (die Hälfte hiervon) der letzten beiden
Jahre (id est: € 464,00 betreffend die Steuererklärung 2024 - Steuerjahr 2023, und € 464,00 betreffend die Steuererklärung 2025 - Steuerjahr 2024) und der erhaltenen Rückerstattungen von der Mutual Help für die Zahnarztspesen laut Rechnung von Dr. Nr. 00049 vom Persona_14
14.01.2025 und dem Ankauf der Brille laut Beleg von Optik Rapid Nr. 0251-0002 vom
05.03.2025 verrechnet wird, sodass nach deren Verrechnung ein Restbetrag von € 160,00 zu
Lasten von FR GG verbleibt, den dieselbe innerhalb von drei (3) Tagen ab Pt_6
Unterzeichnung des gegenständlichen Antrages ausbezahlt.
5.4. Herr verpflichtet sich, FR auch weiterhin (und auch Parte_5 Parte_6 für das laufende Steuerjahr 2025 – dann Steuererklärung 2026 und bis zum jeweiligen Ende) die
Hälfte der Abschreibungen für die Sanierung des Hauses und den Ankauf von Mobiliar
Seite 4 von 5 betreffend (welche er weiterhin offenlegen wird und welche die Spesen von € 2.915,00 aus dem Per_ Per_ Jahr 2018 und von € 254,00, € 7.020,00 aus dem 2019 und € 8.353,00 aus dem 2020 betreffen) zuzuerkennen und zu bezahlen.
5.5. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass Herr RH von jeglichen
Unterhaltszahlungen – auch für die Vergangenheit - an FR GG für die Tochter definitiv entbunden ist und nach Erfüllung der in diesem Akt vorgesehenen Verpflichtungen keine wie auch immer gearteten Forderungen mehr zwischen ihnen aus der Vergangenheit bestehen und jedenfalls darauf zu verzichten.
6. Sämtliche öffentlichen Beiträge für die Tochter , einschließlich des einheitlichen Per_4 nationalen Familiengeldes (sog. assegno unico), stehen ER RH CH zu.
Vom Gesetz vorgesehene Steuerfreibeträge werden von den Eltern je zur Hälfte in Anspruch genommen.
7. Die Eltern erteilen sich gegenseitig die die Ausstellung und die Verlängerung CP_7 von Reisepass und anderer die zur Ausreise ermächtigen, für sich und die Tochter Per_15
zu beantragen. Per_4
8. Die Kosten des gegenständlichen Verfahrens werden zwischen den Parteien vollständig kompensiert. Die Rechtsanwälte verzichten mit ihrer Unterschrift des Antrags auf die von der
Berufsordnung vorgesehene Kostensolidarität.
So befunden in in nichtöffentlicher Sitzung am 07/10/2025. CP_2
Der Urteilsverfasser Die Vorsitzende
AN RA NN Pt_1
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