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Sentenza 13 febbraio 2025
Sentenza 13 febbraio 2025
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Sul provvedimento
| Citazione : | Trib. Bolzano, sentenza 13/02/2025, n. 119 |
|---|---|
| Giurisdizione : | Trib. Bolzano |
| Numero : | 119 |
| Data del deposito : | 13 febbraio 2025 |
Testo completo
Esente da tassa ed imposta ai sensi dell'art.19 Legge 06/03/1987 n.74
REPUBBLIK ITALIEN
Im Name des Italienischen Volkes
Das Landesgericht Bozen, zusammengesetzt wie folgt:
Dr. - Vorsitzende Berichterstatt. Persona_1
Dr. Recla - Richter Per_2
Dr. - Persona_3 Per_4
hat folgendes
Per_5
erlassen, im Verfahren wegen gerichtliche Ehetrennung mit einvernehmlichen Bedingungen (Art. 473-bis.51 Z.P.O.), behängend unter N.
77/2025 A.R. zwischen
NE IS und
[...]
und Zustellbevollmächtigten Dr. KNOLL Controparte_1
ALEXANDER, laut Vollmacht in den Akten;
und mit dem Beitritt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen;
erachtet
14.1.2025 hinterlegt - formulierten Bedingungen beantragt haben;
dass es dass die Fortsetzung des Zusammenlebens unerträglich Per_6
ist; dass eine Versöhnung sowie die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft auszuschließen ist;
dass gegen die gemeinschaftlich vorgeschlagenen Trennungsbedingungen weder rechtlich noch im Interesse der Kinder Einwände zu erheben sind, wobei aufgrund der gleichen Zeit, die die Minderjährigen bei beiden
Elternteilen verbringen, kein Unterhaltsbeitrag vorgesehen ist;
dass das Verfahren vorschriftsmäßig abläuft und die Zuständigkeit dieses
Gerichts gegeben ist;
A.D.G. erklärt die gerichtliche Ehetrennung von:
NE IS, geboren in MERAN (BZ) am 12/05/1982; und
, geboren in MERAN (BZ) am 30/11/1985; CP_1
ordnet der Standesbeamte der zuständigen Gemeinde dieses Urteil anzumerken sowie allen anderen gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden;
verfügt dass die Ehetrennung auf Grund der einvernehmlich formulierten
Bedingungen – telematisch am 14.1.2025 hinterlegt – geregelt wird – die integrierender Bestandteil dieses sind – und also homologiert werden. Per_7
Bozen, am 13/02/2025 Der Vorsitzende
Dr. Andrea Pappalardo